„Es war ein Verkehrsunfall“
Swakopmund/Walvis Bay (er) - Die 34 Jahre alte Charlet van Bruyn, die vor einer Woche nahe Langstrand einen Fußgänger erfasst und danach Fahrerflucht begangen haben soll, wird am morgigen Donnerstag erneut vor dem Magistratsgericht in Walvis Bay vorgeführt. Dann soll die Kautionsverhandlung beginnen.
De Bruyn wurde am vergangenen Dienstag in ihrer Wohnung in Langstrand festgenommen. Sie soll an jenem Abend gegen 20.50 Uhr mit einem Ford-Doppelkabiner von Walvis Bay in Richtung Langstrand gefahren sein, als sie den Mann beim Überqueren der Straße erfasst haben soll. Der Fußgänger, der an seinen Verletzungen erlag, wurde inzwischen als Willdrew Visagie (30) aus dem Walvis Bayer Stadtteil Kuisebmond identifiziert.
Die 34-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung, Flucht von einem Unfallsort sowie für das Versäumnis verantworten, einer verletzten Person nicht geholfen zu haben. Sie wurde erstmals am vergangenen Donnerstag dem Haftrichter am Magistratsgericht in Walvis Bay vorgeführt. Staatsanwältin Tuihaleni Hilikuete hatte dabei Einspruch gegen die Freilassung gegen Kaution erhoben und dies damit begründet, dass die Straftat sehr schwerwiegend sei und es befürchtet werde, dass de Bruyn fliehen könne. Ihre Anwältin Llanna Fouche erklärte indes, „dass sie keine Ahnung hat, warum die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung“ sei. Es sei ein Verkehrsunfall gewesen und angesichts der COVID-19-Pandemie könne ihre Mandantin nicht fliehen.
Richterin Vicky Nicolaidis vertagte den Fall auf den morgigen Donnerstag.
De Bruyn wurde am vergangenen Dienstag in ihrer Wohnung in Langstrand festgenommen. Sie soll an jenem Abend gegen 20.50 Uhr mit einem Ford-Doppelkabiner von Walvis Bay in Richtung Langstrand gefahren sein, als sie den Mann beim Überqueren der Straße erfasst haben soll. Der Fußgänger, der an seinen Verletzungen erlag, wurde inzwischen als Willdrew Visagie (30) aus dem Walvis Bayer Stadtteil Kuisebmond identifiziert.
Die 34-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung, Flucht von einem Unfallsort sowie für das Versäumnis verantworten, einer verletzten Person nicht geholfen zu haben. Sie wurde erstmals am vergangenen Donnerstag dem Haftrichter am Magistratsgericht in Walvis Bay vorgeführt. Staatsanwältin Tuihaleni Hilikuete hatte dabei Einspruch gegen die Freilassung gegen Kaution erhoben und dies damit begründet, dass die Straftat sehr schwerwiegend sei und es befürchtet werde, dass de Bruyn fliehen könne. Ihre Anwältin Llanna Fouche erklärte indes, „dass sie keine Ahnung hat, warum die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung“ sei. Es sei ein Verkehrsunfall gewesen und angesichts der COVID-19-Pandemie könne ihre Mandantin nicht fliehen.
Richterin Vicky Nicolaidis vertagte den Fall auf den morgigen Donnerstag.
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Allgemeine Zeitung
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