"Es war ein geplanter Mord"
Windhoek - Lisulo verwarf vor allem das Argument der Verteidigung, dass da Silva zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig und daher nur vermindert schuldfähig gewesen sei. "Die Beweisaufnahme hat keine vernünftige Erklärung für eine mögliche Amnesie erbracht. Der Angeklagte lügt. Er litt an keiner Geisteskrankheit und war sich daher auch voll bewusst, dass er eine Straftat beging", argumentierte Lisulo und stützte sich dabei auf das Gutachten einer staatlichen Psychiaterin, die da Silva untersucht und vor Gericht ausgesagt hatte, dass er nicht geistig krank und daher verhandlungsfähig sei. Es sei zudem verwunderlich, so Lisulo weiter, dass sich da Silva an jedes noch so kleine Detail vor und nach der Tat erinnern könne, von dem eigentlichen Mord aber nichts mehr wissen wolle. Unter Betrachtung der Tatwaffe, eines Revolvers, der Art der Verletzungen des Opfers und der Einschüsse, hauptsächlich im Kopf, müsse man daraus schließen, dass es ein geplanter, zielgerichteter Mord war, getrieben von Gefühlen über die zerbrechende Beziehung.
Lisulo fasst nochmals die während des Prozesses erbrachten Beweise zusammen: Demnach hatte es zwischen dem Paar schon im Vorfeld der Tat Streitigkeiten gegeben, die dann offenbar am Silvesterabend des Jahres 2003 eskaliert waren. De Kock, zur Tatzeit 23, wollte offenbar die Beziehung wegen eines anderen Mannes beenden und hatte sich zudem geweigert, den Angeklagten zu einer Silvesterparty zu begleiten. Zeugen hatten berichtet, dass da Silva gewaltsam in ein Taxi eingestiegen war, mit dem seine Freundin davonfahren wollte. Das Paar war dann wieder auf dem Grundstück der Ella-du-Plessis-Oberschule gesehen worden, Zeugen hörten dann einen Schuss, Schreie und weitere Schüsse. Laut Obduktionsbericht hatte da Silva sechs Mal geschossen, vier Kugeln trafen seine Freundin in den Kopf. Er hatte bei der Polizei nach seiner Festnahme am Neujahrstag 2004 in Rundu sogar zugegeben, geschossen zu haben und dies auch vor Gericht nicht abgestritten. Allerdings könne er sich an nichts mehr erinnern und habe daher auch nicht vorsätzlich gehandelt. Da Silva hatte vor Gericht wiederholt ausschweifende Erklärungen abgegeben und berichtet, er habe sich auf dem Schulgelände zunächst selbst töten wollen, weil die Beziehung nicht mehr zu retten gewesen sei. Dann will er eine Art Anfall bekommen haben, der mit einer kurzzeitigen Amnesie einhergegangen sei.
Da Silvas Verteidiger Ivo dos Santos stütze seine Anträge daher auch vor allem auf die Aussage eines Psychologen, der da Silva nochmals untersucht und als Verteidigungszeuge vor Gericht ausgesagt hatte. Dieser hatte eine so genannte vorübergehende explosive Störung diagnostiziert, die sich in Kontrollverlust ausdrücke und auch mit körperlichen Symptomen wie Schwindelgefühl einhergehe. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Gutachten in Frage gestellt, da Jooste kein klinischer, sondern nur ein beratender Psychologe sei und nicht über ausreichende Erfahrung verfüge. Dos Santos stütze sich hingegen auf dessen Gutachten, da in dieses mehr als nur medizinische Faktoren, nämlich die Kindheit und die Lebensumstände seines Mandanten, mit einbezogen worden seien. Da Silva habe, verursacht durch seine Störung, unbewusst und automatisch gehandelt. Um eine Argumentation zu stützen, rekapitulierte er, dass sein Mandant im Dezember 2003 einen schwere Zeit gehabt habe: Zunächst sei eine Schwester verstorben, eine zweite sei vergewaltigt worden und habe sich dabei mit einer Krankheit infiziert. Als er kurz vor Weihnachten nach Windhoek zurückgekommen sei, habe es Probleme mit seiner Freundin, dem späteren Opfer und Mutter seines Kindes, gegeben, die ihn offensichtlich betrogen und belogen habe. Sein Mandant habe aber immer versucht, die Beziehung zu retten, bis es am Silvesterabend nach einem Anruf des offensichtlich neuen Liebhabers zur Eskalation gekommen sei. Er habe sogar versucht, die Waffe gegen sich selbst zu richten und sei dabei noch von de Kock provoziert worden. Das habe schlussendlich seine Störung auftreten lassen, einen Vorsatz könne man da Silva aber nicht unterstellen.
Ursprünglich war da Silva neben der Mordklage, in der er auf "nicht schuldig" plädiert hatte, auch schwerer Raub sowie unerlaubter Besitz einer Waffe und Munition vorgeworfen worden. In beiden letzteren Anklagepunkten hatte er sich schuldig bekannt und war auch von Richter Collins Parker schuldig gesprochen worden. Der Anklagepunkt "schwerer Raub" war auf Antrag der Verteidigung im Juni fallengelassen worden. Das Urteil wird am 9. August gesprochen.
Lisulo fasst nochmals die während des Prozesses erbrachten Beweise zusammen: Demnach hatte es zwischen dem Paar schon im Vorfeld der Tat Streitigkeiten gegeben, die dann offenbar am Silvesterabend des Jahres 2003 eskaliert waren. De Kock, zur Tatzeit 23, wollte offenbar die Beziehung wegen eines anderen Mannes beenden und hatte sich zudem geweigert, den Angeklagten zu einer Silvesterparty zu begleiten. Zeugen hatten berichtet, dass da Silva gewaltsam in ein Taxi eingestiegen war, mit dem seine Freundin davonfahren wollte. Das Paar war dann wieder auf dem Grundstück der Ella-du-Plessis-Oberschule gesehen worden, Zeugen hörten dann einen Schuss, Schreie und weitere Schüsse. Laut Obduktionsbericht hatte da Silva sechs Mal geschossen, vier Kugeln trafen seine Freundin in den Kopf. Er hatte bei der Polizei nach seiner Festnahme am Neujahrstag 2004 in Rundu sogar zugegeben, geschossen zu haben und dies auch vor Gericht nicht abgestritten. Allerdings könne er sich an nichts mehr erinnern und habe daher auch nicht vorsätzlich gehandelt. Da Silva hatte vor Gericht wiederholt ausschweifende Erklärungen abgegeben und berichtet, er habe sich auf dem Schulgelände zunächst selbst töten wollen, weil die Beziehung nicht mehr zu retten gewesen sei. Dann will er eine Art Anfall bekommen haben, der mit einer kurzzeitigen Amnesie einhergegangen sei.
Da Silvas Verteidiger Ivo dos Santos stütze seine Anträge daher auch vor allem auf die Aussage eines Psychologen, der da Silva nochmals untersucht und als Verteidigungszeuge vor Gericht ausgesagt hatte. Dieser hatte eine so genannte vorübergehende explosive Störung diagnostiziert, die sich in Kontrollverlust ausdrücke und auch mit körperlichen Symptomen wie Schwindelgefühl einhergehe. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Gutachten in Frage gestellt, da Jooste kein klinischer, sondern nur ein beratender Psychologe sei und nicht über ausreichende Erfahrung verfüge. Dos Santos stütze sich hingegen auf dessen Gutachten, da in dieses mehr als nur medizinische Faktoren, nämlich die Kindheit und die Lebensumstände seines Mandanten, mit einbezogen worden seien. Da Silva habe, verursacht durch seine Störung, unbewusst und automatisch gehandelt. Um eine Argumentation zu stützen, rekapitulierte er, dass sein Mandant im Dezember 2003 einen schwere Zeit gehabt habe: Zunächst sei eine Schwester verstorben, eine zweite sei vergewaltigt worden und habe sich dabei mit einer Krankheit infiziert. Als er kurz vor Weihnachten nach Windhoek zurückgekommen sei, habe es Probleme mit seiner Freundin, dem späteren Opfer und Mutter seines Kindes, gegeben, die ihn offensichtlich betrogen und belogen habe. Sein Mandant habe aber immer versucht, die Beziehung zu retten, bis es am Silvesterabend nach einem Anruf des offensichtlich neuen Liebhabers zur Eskalation gekommen sei. Er habe sogar versucht, die Waffe gegen sich selbst zu richten und sei dabei noch von de Kock provoziert worden. Das habe schlussendlich seine Störung auftreten lassen, einen Vorsatz könne man da Silva aber nicht unterstellen.
Ursprünglich war da Silva neben der Mordklage, in der er auf "nicht schuldig" plädiert hatte, auch schwerer Raub sowie unerlaubter Besitz einer Waffe und Munition vorgeworfen worden. In beiden letzteren Anklagepunkten hatte er sich schuldig bekannt und war auch von Richter Collins Parker schuldig gesprochen worden. Der Anklagepunkt "schwerer Raub" war auf Antrag der Verteidigung im Juni fallengelassen worden. Das Urteil wird am 9. August gesprochen.
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Allgemeine Zeitung
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