Erindi darf verkauft werden
Erindi darf verkauft werden

Erindi darf verkauft werden

Namibischer Staat verfügt nicht über die nötigen Ressourcen
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Kurz vorm Osterwochenende kam es laut einer Mitteilung des namibischen Obergerichtes zu einer Einigung zwischen der Gesellschaft Erindi Ranch (Pty) Ltd (die der Familie Joubert gehört) und dem Minister für Landreform, Utoni Nujoma. Erindi hatte sich als Kläger am Abend des 17. April 2019 mit dem Landreformministerium einigen können und somit ist die Klage hinfällig, laut der die Eigentümer die Immobilien-Abschätzung des Staates in Höhe von 265 Millionen N$ anzweifelten. Sie hatten dem Staat den gesamten Besitz für einen Verkaufspreis von 1,9 Milliarden N$ zum Kauf angeboten.

Die beiden Brüder Chris und Gert Joubert hatten über Jahre hinweg die ehemalige Erindi-Farmwirtschaft erst zur Jagdfarm umfunktioniert und später als Hegegebiet Farm-um-Farm erweitert, sodass das Erindi-Naturschutzgebiet heute eigenen Angaben nach 70719 Hektar umfasst. Gert Joubert und die restlichen Eigentümer wollen seit einigen Jahren den Park veräußern, doch kam es noch nie zu diesem Punkt, da der Staat die Farm, bzw. Farmen, nicht zum Verkauf freigeben wollte. Abgesehen von dem Streit, ob die Farmen nicht infolge einer vorigen Freigabe bereits vom Landreformministerium zum öffentlichen Verkauf freigegeben worden waren (heute bleibt ein Kaufverzicht des Staates nur befristet gültig, während dieser Verzicht in den Anfangsjahren der Landreform noch unbefristet galt), kam es wiederholt zu einer Offerte seitens der Regierung, die die Eigentümer als „lächerlich“ empfanden (AZ berichtete).

Bereits vor der Einigung, hatte sich das Kabinett laut den Kabinettsentschlüssen der sechsten Sitzung des Jahres 2019 (vom 16. April 2019) ebenfalls mit dem Thema befasst und bestätigt, dass es sich bei dem Verkauf um die Farmen Erindi Nr. 60 (etwa 60000ha - im Protokoll allerdings nur mit 6000ha angegeben), Constantia Nr. 58 (5175ha) und die Farm Otjimakuru Nr. 62 (verkehrt als Otjimakaru angegeben; 5541ha) handle. Laut Protokoll erkennt das Kabinett das individuelle Recht auf Besitz von Land und die Veräußerung eines solchen Eigentums gemäß Artikel 16 des namibischen Grundgesetzes an. Ferner stellte das Kabinett fest, dass der Staat momentan nicht die Finanzressourcen besitzt, eine solche Anschaffung zu beköstigen, und dass sich dieses Hegegebiet außerdem nicht für Neusiedler im Rahmen des Landreformgesetzes eignet. Allein wegen der letztgenannten Tatsache würden die Bestimmungen des Landeinkaufs- und Entwicklungsfonds (Land Aquisition and Development Fund), der im Rahmen des Landreformgesetzes die staatliche Übernahme von Farmen zwecks Landumverteilung vorsieht, nicht zutreffen.

Namibische Investoren

Der Landreformminister wurde dazu ermächtigt, eine außergerichtliche Einigung „im besten Interesse der Republik Namibia“ zu unterhandeln. Der Minister für Information und Technologie, Dr. George Simataa, bestätigte diese Kabinettsentschlüsse am vergangenen Donnerstagmorgen zu einer Zeit, als die außergerichtliche Einigung ihm wohl grundsätzlich bekannt gewesen sein musste. Er betonte allerdings, dass er hoffe, dass Erindi nun nicht nur einfach den Besitzer wechsle „von einem Ausländer an den nächsten“, sondern dass es einen Investoren geben werde, der lokale Investoren dazu auffordern werde, sich an einem Gemeinschaftsunternehmen zu beteiligen, damit das Unternehmen zumindest ein Stück weit in den Besitz von namibischen Investoren gerät.

Die betroffenen Anwälte beider Parteien befanden sich am Osterwochenende im Ausland und waren nicht für eine sofortige Stellungnahme zu erreichen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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