Entschädigungsklagen steigen
Ministerium für innere Sicherheit beschäftigt das Obergericht
Von Marc Springer, Windhoek
Eine davon geht von dem Kläger David Dave Amaambo aus, der nach eigener Darstellung am 20. Dezember 2018 gegen 21.30 Uhr in Windhoek von einem ihm nur als Hekemo bekannten Polizeibeamten misshandelt worden sei. Dieser sei ihm zunächst von Otjomuise in seinem Dienstwagen gefolgt, und habe ihn bei der Medizinschule in Khomasdal zunächst angehalten und dann ohne ersichtlichen Grund angegriffen.
Zunächst habe ihn der Polizist zu Boden geschlagen und dann mehrmals auf ihn eingetreten. Dieser Vorgang erfülle den Tatbestand der Folter und verstoße gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Amaambo zufolge habe er bei der Attacke einen Zahn verloren und einige Prellungen erlitten, ohne dass ihn Hekemo anschließend zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht habe. Außerdem habe er ein psychologisches Trauma davongetragen und für deren Behandlung ihm erhebliche Unkosten entstanden seien. Zusammen mit dem emotionalen Leid und „körperlichen Unannehmlichkeiten“ habe er dafür eine Wiedergutmachung von 800000 N$ verdient.
In Person von Paulus Michael Mandume fordert der zweite Kläger Schmerzensgeld von 1,1 Millionen N$. Zur Begründung führt er an, er sei am 1. Januar 2012 auf Grundlage eines fingierten Mordvorwurfs verhaftet und ohne Anfangsverdacht über einen Zeitraum von fünf Monaten in den Polizeizellen in Wanaheda (Windhoek) gefangengehalten worden, bis er am 4. Juni schließlich freigesprochen worden sei.
Seine vorangegangene Inhaftierung stelle eine böswillige Strafverfolgung sowie eine Verletzung seiner Menschenwürde und einen Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Festnahme und Freiheitsberaubung dar. Außerdem habe sein öffentlicher Ruf aufgrund der illegalen Verhaftung gelitten und er für sämtliche mit der Gefangenschaft verbundenen Unannehmlichkeiten eine Wiedergutmachung von 1,1 Millionen N$ verdient.
Bei dem dritten Kläger handelt es sich um Tomas Hailaula, der nach eigenen Angaben am 7. Dezember 2017 an einer Straßensperre in der Nähe von Grootfontein von Polizisten angeblich misshandelt und grundlos verhaftet wurde. Als Folge der vermeintlichen Misshandlung habe er einen Ohrenschaden erlitten, weshalb er bis heute regelmäßigen Schwindelanfälle bekomme. Außerdem leide er an chronischen Kopfschmerzen für deren bereits erfolgte und künftige Behandlung er einen Betrag von 120000 N$ berechnet.
Ferner macht er eine Entschädigungsforderung wegen angeblicher Freiheitsberaubung und mutmaßlich illegaler Verhaftung geltend, die sich insgesamt auf 500000 N$ summiert.
Eine davon geht von dem Kläger David Dave Amaambo aus, der nach eigener Darstellung am 20. Dezember 2018 gegen 21.30 Uhr in Windhoek von einem ihm nur als Hekemo bekannten Polizeibeamten misshandelt worden sei. Dieser sei ihm zunächst von Otjomuise in seinem Dienstwagen gefolgt, und habe ihn bei der Medizinschule in Khomasdal zunächst angehalten und dann ohne ersichtlichen Grund angegriffen.
Zunächst habe ihn der Polizist zu Boden geschlagen und dann mehrmals auf ihn eingetreten. Dieser Vorgang erfülle den Tatbestand der Folter und verstoße gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Amaambo zufolge habe er bei der Attacke einen Zahn verloren und einige Prellungen erlitten, ohne dass ihn Hekemo anschließend zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht habe. Außerdem habe er ein psychologisches Trauma davongetragen und für deren Behandlung ihm erhebliche Unkosten entstanden seien. Zusammen mit dem emotionalen Leid und „körperlichen Unannehmlichkeiten“ habe er dafür eine Wiedergutmachung von 800000 N$ verdient.
In Person von Paulus Michael Mandume fordert der zweite Kläger Schmerzensgeld von 1,1 Millionen N$. Zur Begründung führt er an, er sei am 1. Januar 2012 auf Grundlage eines fingierten Mordvorwurfs verhaftet und ohne Anfangsverdacht über einen Zeitraum von fünf Monaten in den Polizeizellen in Wanaheda (Windhoek) gefangengehalten worden, bis er am 4. Juni schließlich freigesprochen worden sei.
Seine vorangegangene Inhaftierung stelle eine böswillige Strafverfolgung sowie eine Verletzung seiner Menschenwürde und einen Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Festnahme und Freiheitsberaubung dar. Außerdem habe sein öffentlicher Ruf aufgrund der illegalen Verhaftung gelitten und er für sämtliche mit der Gefangenschaft verbundenen Unannehmlichkeiten eine Wiedergutmachung von 1,1 Millionen N$ verdient.
Bei dem dritten Kläger handelt es sich um Tomas Hailaula, der nach eigenen Angaben am 7. Dezember 2017 an einer Straßensperre in der Nähe von Grootfontein von Polizisten angeblich misshandelt und grundlos verhaftet wurde. Als Folge der vermeintlichen Misshandlung habe er einen Ohrenschaden erlitten, weshalb er bis heute regelmäßigen Schwindelanfälle bekomme. Außerdem leide er an chronischen Kopfschmerzen für deren bereits erfolgte und künftige Behandlung er einen Betrag von 120000 N$ berechnet.
Ferner macht er eine Entschädigungsforderung wegen angeblicher Freiheitsberaubung und mutmaßlich illegaler Verhaftung geltend, die sich insgesamt auf 500000 N$ summiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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