Entschädigungsklage verworfen
Ex-Richter Teek scheitert mit Forderung nach Wiedergutmachung
Von Marc Springer, Windhoek
Den jüngsten und vermutlich entscheidenden Rückschlag hat Teek gestern erlitten, als eine von ihm angestrengte Klage gegen den Justizminister und Ombudsmann von Richter Herman Oosthuizen verworfen wurde. Teek hatte die beiden Antragsgegner verklagt, weil sie ihn durch vermeintliche Unterlassung daran gehindert hätten, drei ausländische Richter zu belangen, von denen er ursprünglich 6,8 Millionen N$ als Wiedergutmachung gefordert hatte.
Hintergrund ist der im Januar 2005 gegen Teek erhobene Vorwurf der Entführung und des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen, von dem er am 16. Dezember 2010 endgültig freigesprochen wurde. Seine ursprüngliche Entschädigungsforderung stützt sich auf zwei Urteile des Obersten Gerichts vom 21. Juli 2008 und 28. April 2009. In dem ersten davon hatten die Richter Piet Streicher, Kenneth Muthiyane und Fritz Brand der Staatsanwaltschaft erlaubt, gegen einen zuvor erfolgten Freispruch von Teek in Berufung zu gehen. In dem zweiten hatten sie diesen Freispruch komplett aufgehoben und das Verfahren ans Obergericht zurückverwiesen, wo Teek schließlich erneut freigesprochen wurde.
Teek unterstellt den ausländischen Richtern bei der Rücknahme seines ersten Freispruchs „böse Absicht“, da sie damals bewusst entlastende Beweise vernachlässigt und in ihrer Urteilsbegründung den Eindruck erweckt hätten, dass er schuldig sei. Da er die Antragsgegner nach eigener Aussage nicht direkt belangen könne, hatte er zunächst die Regierung, das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt verklagt, weil jene die ihm gegenüber angeblich voreingenommenen Richter angestellt hatten.
Von jenen hatte er Wiedergutmachung für „Rufschädigung, Diffamierung und Verleumdung“ in Höhe von 2 Millionen N$ sowie 1 Millionen N$ für „emotionalen Schmerz, psychologisches Trauma und seelische Pein“ verlangt, die er aufgrund des angeblichen Fehlurteils der drei Richter erlitten habe. Außerdem wollte er die Rückerstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von rund 171000 N$ sowie die Zahlung weiterer 3,7 Millionen N$ erstreiten, weil er aufgrund des Prozesses als Richter habe zurücktreten und seither sein Einkommen verloren habe.
Nachdem der aus Simbabwe stammende Richter Nicholas Ndau im Dezember 2012 diese Forderung abgewiesen hatte, reichte Teek eine weitere Klage gegen den Justizminister und Ombudsmann ein. Diesen warf er vor, sie hätten nicht genug unternommen, in Person der drei ausländischen Richter die ursprünglichen Antragsgegner vorzuladen und müssten deshalb ihrerseits für den ihm angeblich entstandenen Schaden von sechs Millionen N$ aufkommen.
Diese Klage wurde nun von Oosthuizen mit der Begründung verworfen, dass weder der Justizminister noch Ombudsmann eine Justizgewalt über ausländische Richter hätten und folglich auch nicht dafür haften könnten, dass Teek jene nicht habe belangen können.
Die sich daraus ergebende Niederlage könnte nicht die letzte für Teek sein. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft erneut Berufungserlaubnis gegen seinen Freispruch beantragt und könnte sich der Ex-Richter erneut einem Prozess stellen müssen, falls diesem Gesuch stattgegeben werden sollte.
Den jüngsten und vermutlich entscheidenden Rückschlag hat Teek gestern erlitten, als eine von ihm angestrengte Klage gegen den Justizminister und Ombudsmann von Richter Herman Oosthuizen verworfen wurde. Teek hatte die beiden Antragsgegner verklagt, weil sie ihn durch vermeintliche Unterlassung daran gehindert hätten, drei ausländische Richter zu belangen, von denen er ursprünglich 6,8 Millionen N$ als Wiedergutmachung gefordert hatte.
Hintergrund ist der im Januar 2005 gegen Teek erhobene Vorwurf der Entführung und des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen, von dem er am 16. Dezember 2010 endgültig freigesprochen wurde. Seine ursprüngliche Entschädigungsforderung stützt sich auf zwei Urteile des Obersten Gerichts vom 21. Juli 2008 und 28. April 2009. In dem ersten davon hatten die Richter Piet Streicher, Kenneth Muthiyane und Fritz Brand der Staatsanwaltschaft erlaubt, gegen einen zuvor erfolgten Freispruch von Teek in Berufung zu gehen. In dem zweiten hatten sie diesen Freispruch komplett aufgehoben und das Verfahren ans Obergericht zurückverwiesen, wo Teek schließlich erneut freigesprochen wurde.
Teek unterstellt den ausländischen Richtern bei der Rücknahme seines ersten Freispruchs „böse Absicht“, da sie damals bewusst entlastende Beweise vernachlässigt und in ihrer Urteilsbegründung den Eindruck erweckt hätten, dass er schuldig sei. Da er die Antragsgegner nach eigener Aussage nicht direkt belangen könne, hatte er zunächst die Regierung, das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt verklagt, weil jene die ihm gegenüber angeblich voreingenommenen Richter angestellt hatten.
Von jenen hatte er Wiedergutmachung für „Rufschädigung, Diffamierung und Verleumdung“ in Höhe von 2 Millionen N$ sowie 1 Millionen N$ für „emotionalen Schmerz, psychologisches Trauma und seelische Pein“ verlangt, die er aufgrund des angeblichen Fehlurteils der drei Richter erlitten habe. Außerdem wollte er die Rückerstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von rund 171000 N$ sowie die Zahlung weiterer 3,7 Millionen N$ erstreiten, weil er aufgrund des Prozesses als Richter habe zurücktreten und seither sein Einkommen verloren habe.
Nachdem der aus Simbabwe stammende Richter Nicholas Ndau im Dezember 2012 diese Forderung abgewiesen hatte, reichte Teek eine weitere Klage gegen den Justizminister und Ombudsmann ein. Diesen warf er vor, sie hätten nicht genug unternommen, in Person der drei ausländischen Richter die ursprünglichen Antragsgegner vorzuladen und müssten deshalb ihrerseits für den ihm angeblich entstandenen Schaden von sechs Millionen N$ aufkommen.
Diese Klage wurde nun von Oosthuizen mit der Begründung verworfen, dass weder der Justizminister noch Ombudsmann eine Justizgewalt über ausländische Richter hätten und folglich auch nicht dafür haften könnten, dass Teek jene nicht habe belangen können.
Die sich daraus ergebende Niederlage könnte nicht die letzte für Teek sein. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft erneut Berufungserlaubnis gegen seinen Freispruch beantragt und könnte sich der Ex-Richter erneut einem Prozess stellen müssen, falls diesem Gesuch stattgegeben werden sollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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