Entschädigungsklage hat Teilerfolg
Windhoek (ms) - Der 58-jährigen Richwell Kulisesa Mahupelo hat als erster einer Gruppe von 36 zu Unrecht als Caprivi-Separatisten beschuldigter Angeklagter seinen Entschädigungsprozess mit einem Teilerfolg abgeschlossen. In einem soeben ergangenen Urteil kommt Ersatzrichterin Philanda Christiaan zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft habe keinen Anlass dafür gehabt, die Strafverfolgung gegen Mahupelo aufrechtzuerhalten, nachdem die Beweisführung der Anklage keinen Anfangsverdacht gegen ihn erbracht habe. Weil die insgesamt 13 Jahre andauernde Untersuchungshaft des Klägers dadurch unnötig verlängert wurde, hat er sich damit einen Anspruch auf Schmerzensgeld in noch festzulegender Höhe erstritten.
Dass Mahupelo von der Polizei festgenommen und gegen ihn Anklage erhoben wurde, war laut Christiaan hingegen rechtens. Schließlich habe es Hinweise für eine separatistische Gesinnung seinerseits gegeben und damit ein Anfangsverdacht gegen ihn bestanden, der seine Verhaftung legitimiert habe. Mahupelo (Bild rechts, nach seinem Freispruch am 11. Februar 2013) fordert von der Regierung eine Widergutmachung in Höhe von rund 15 Millionen N$.
Dass Mahupelo von der Polizei festgenommen und gegen ihn Anklage erhoben wurde, war laut Christiaan hingegen rechtens. Schließlich habe es Hinweise für eine separatistische Gesinnung seinerseits gegeben und damit ein Anfangsverdacht gegen ihn bestanden, der seine Verhaftung legitimiert habe. Mahupelo (Bild rechts, nach seinem Freispruch am 11. Februar 2013) fordert von der Regierung eine Widergutmachung in Höhe von rund 15 Millionen N$.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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