Entschädigung für Freiheitsberaubung
Richter tadelt willkürliche Verhaftungen durch „kriminelle“ Polizisten
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Schadensersatzforderung des Klägers Benhardt Lazarus, die sich gegen das Ministerium für innere Sicherheit richtet. Auslöser der von ihm als Drangsalierung beschriebenen Schikane der zwei Polizisten war ein Einbruch in die Barackenbar des Klägers, bei dem am 29. Oktober 2014 ein dort deponierter Glückspielautomat seines Bekannten entwendet wurde. Da ihm die Seriennummer des Automaten unbekannt war, wandte sich Lazarus auf Empfehlung des Bekannten an den Polizisten Freddy Nghilinganye, der kurz darauf in Begleitung seines Kollegen Sackey Kokule, bei der Bar des Klägers seine Aufwartung machte.
Nachdem die Beamten eine Stellungnahme von Lazarus protokolliert hatten, begannen sie ihm in drohenden Textnachrichten vorzuwerfen, selbst den Einbruch verübt und den Glückspielautomaten gestohlen zu haben. Am 31. Oktober wurde Lazarus von den Uniformierten schließlich ohne Haftbefehl im Beisein von Angestellten, Nachbarn und Gästen in seiner Bar festgenommen.
Von dort brachten sie ihn zur Polizeistation in Wanaheda, wo er bis zum 2. November gefangen gehalten wurde und dann die Polizisten zu seiner Wohnung in Katutura führen musste. Dort angekommen begannen jene ohne Durchsuchungsbeschluss das Haus zu durchwühlen, ohne Hinweise auf eine Täterschaft von Lazarus zu finden, der folglich freigelassen wurde.
Am 8. November kehrten die Polizisten zur Bar des Klägers zurück, wo er erneut verhaftet, vier Tage in Arrest gehalten und dann mit der Warnung freigelassen wurde, er solle seine Informationen über den Einbruch preisgeben. Nach einigen Wochen relativer Ruhe erhielt Lazarus in seiner Bar erneut Besuch von den Polizisten. Als diese ihn hätten festnehmen wollen, habe er sich befreien und davonrennen können, während Nghilinganye und Kokule ihm „hinterhergeschossen“ hätten.
Dann seien sie in seinem Wagen davongefahren, in dem sich 27000 N$ zum Einkauf von Nachschub für seine Bar befunden hätten, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs im November verschwunden gewesen seien. Durch die auf ihn abgegebenen Schüsse verängstigt, schaltete Lazarus einen Anwalt ein und wurde von den beiden Beamten erneut drei Tage eingesperrt, nachdem dieser am 23. April 2015 ein Protestschreiben an den Generalinspektor der Polizei verschickt hatte.
In einem vergangene Woche ergangenen Urteil bezeichnet Richter Thomas Masuku das Verhalten der Polizisten als „schändlich und verwerflich“ und betont, er habe in seiner Laufbahn als Jurist keinen vergleichbaren Amtsmissbrauch durch Gesetzeshüter erlebt. Die zwei Beamten hätten Lazarus als „Spielball“ ihrer „Allmachtfantasien“ missbraucht und durch ihr „kriminelles“ Auftreten sämtliche Prinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit mit Füßen getreten.
Demnach ordnete Masuku an, dass Nghilinganye und Kokule am 4. Oktober Gründe dafür vorlegen müssen, warum sie nicht persönlich für die Rechtskosten des Verfahrens aufkommen sollten.
Hintergrund ist eine Schadensersatzforderung des Klägers Benhardt Lazarus, die sich gegen das Ministerium für innere Sicherheit richtet. Auslöser der von ihm als Drangsalierung beschriebenen Schikane der zwei Polizisten war ein Einbruch in die Barackenbar des Klägers, bei dem am 29. Oktober 2014 ein dort deponierter Glückspielautomat seines Bekannten entwendet wurde. Da ihm die Seriennummer des Automaten unbekannt war, wandte sich Lazarus auf Empfehlung des Bekannten an den Polizisten Freddy Nghilinganye, der kurz darauf in Begleitung seines Kollegen Sackey Kokule, bei der Bar des Klägers seine Aufwartung machte.
Nachdem die Beamten eine Stellungnahme von Lazarus protokolliert hatten, begannen sie ihm in drohenden Textnachrichten vorzuwerfen, selbst den Einbruch verübt und den Glückspielautomaten gestohlen zu haben. Am 31. Oktober wurde Lazarus von den Uniformierten schließlich ohne Haftbefehl im Beisein von Angestellten, Nachbarn und Gästen in seiner Bar festgenommen.
Von dort brachten sie ihn zur Polizeistation in Wanaheda, wo er bis zum 2. November gefangen gehalten wurde und dann die Polizisten zu seiner Wohnung in Katutura führen musste. Dort angekommen begannen jene ohne Durchsuchungsbeschluss das Haus zu durchwühlen, ohne Hinweise auf eine Täterschaft von Lazarus zu finden, der folglich freigelassen wurde.
Am 8. November kehrten die Polizisten zur Bar des Klägers zurück, wo er erneut verhaftet, vier Tage in Arrest gehalten und dann mit der Warnung freigelassen wurde, er solle seine Informationen über den Einbruch preisgeben. Nach einigen Wochen relativer Ruhe erhielt Lazarus in seiner Bar erneut Besuch von den Polizisten. Als diese ihn hätten festnehmen wollen, habe er sich befreien und davonrennen können, während Nghilinganye und Kokule ihm „hinterhergeschossen“ hätten.
Dann seien sie in seinem Wagen davongefahren, in dem sich 27000 N$ zum Einkauf von Nachschub für seine Bar befunden hätten, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs im November verschwunden gewesen seien. Durch die auf ihn abgegebenen Schüsse verängstigt, schaltete Lazarus einen Anwalt ein und wurde von den beiden Beamten erneut drei Tage eingesperrt, nachdem dieser am 23. April 2015 ein Protestschreiben an den Generalinspektor der Polizei verschickt hatte.
In einem vergangene Woche ergangenen Urteil bezeichnet Richter Thomas Masuku das Verhalten der Polizisten als „schändlich und verwerflich“ und betont, er habe in seiner Laufbahn als Jurist keinen vergleichbaren Amtsmissbrauch durch Gesetzeshüter erlebt. Die zwei Beamten hätten Lazarus als „Spielball“ ihrer „Allmachtfantasien“ missbraucht und durch ihr „kriminelles“ Auftreten sämtliche Prinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit mit Füßen getreten.
Demnach ordnete Masuku an, dass Nghilinganye und Kokule am 4. Oktober Gründe dafür vorlegen müssen, warum sie nicht persönlich für die Rechtskosten des Verfahrens aufkommen sollten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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