Eigener Justizzweig für Verkehr

Stadt Windhoek etabliert ein gesondertes Magistratsgericht
Frank Steffen
Windhoek (ste) – Immer wieder war die Sprache davon, dass Windhoek ein eigenes Magistratsgericht bekommt, das sich einzig mit Verkehrssündern befasst. Während einer hastig einberufenen Pressekonferenz unterzeichneten nun Vertreter des Justizwesens sowie der Stadt Windhoek gestern ein Abkommen, laut dem das Justizministerium kostenlos ein Magistratsbüro mitten in der Stadt zur Verfügung gestellt bekommt.

Das ehemalige Büro der Verkehrsabteilung der Windhoeker Stadtpolizei an der Ecke Bismarck-Straße und Sam-Nujoma-Drive (gegenüber vom Susanne-Grau-Seniorenheim) wurde renoviert und vergrößert, sodass sich nun zwei Magistratsrichter mitsamt ihrem Personal in diesen Gebäuden einrichten können und sich künftig nur mit Verkehrsdelikten befassen.

„Ab dem 2. Juli werden alle Verkehrsdelikte und –Fälle nur noch in diesen Räumen angehört und verhandelt. Die Büros in der Lüderitz-Straße werden erstens ein bisschen entlastet, aber wichtiger noch, werden wir nicht nur aktuelle Fälle bearbeiten, sondern uns systematisch daran machen, die 80 000 Fälle, die aus der Vergangenheit übertragen wurden und bis heute nicht abgehandelt sind aufzuarbeiten“, erklärte die Staatssekretärin der Justizverwaltung, Rolanda van Wyk. Sie errechnete: „Abgesehen von den Bußgeldern selbst, ergeben die Strafgelder für die bisherige Missachtung des Gerichts dieser Fälle bereits insgesamt den Mindestbetrag von 8 Millionen N$!“

Stadtdirektor Robert Kahimise geht es grundsätzlich um eine verbesserte Effizienz und so versicherte er, dass es jedem freistehe sich auch jetzt noch bei der städtischen Verkehrspolizei zu erkundigen, ob ausstehende Bußgelder gegen sie oder ihn verzeichnet sind und diese sofort zu bezahlen: „Sobald die Strafe für ein Verkehrsdelikt bezahlt ist, ist der Fall für uns erledigt – noch kann das getan werden.“ Laut Kahimise sei indessen noch nicht geklärt, wie sich die Stadt und das Finanzministerium die Einnahmen teilen werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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