Drohnenflüge streng reguliert
Windhoek (fis) – Das Kabinett hat diese Woche konkrete und umfassende Regeln für den Einsatz von (zivilen) Drohnen verabschiedet. Als Teil des Gesetzes zur zivilen Luftfahrt sollen diese Bestimmungen am 31. Mai 2017 in Kraft treten, teilte das Informationsministerium heute mit. Für die Handhabung der „kleinen unbemannten Fluggeräte“ (laut Definition: Small Unmanned Aircraft, SUA) gibt es fortan strenge Bestimmungen: So müssten Käufer von Drohnen und diese Fluggeräte selbst bei der zuständigen Behörde registriert sein. Wer eine Drohne steuert, müsse sich zudem einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen sowie eine flugtechnische (Wissens-)Prüfung ablegen. Das Fliegen über Menschen sei strikt verboten, heißt es weiter. Mehr dazu am Freitag in der AZ.
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Allgemeine Zeitung
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