Dippenaar ohne Anwalt
Dippenaar ohne Anwalt

Dippenaar ohne Anwalt

Zivilverfahren am Obergericht gerät erneut ins Stocken
Steffi Balzar
Von Erwin Leuschner

Swakopmund/Windhoek

Antonia Joschko ist mehr als nur frustriert. Die 22-Jährige hat vor mehr als sechs Jahren während eines Namibia-Urlaubes ihre gesamte Familie verloren. Und noch immer ist weder beim Straf- noch beim Zivilverfahren ein Ende in Sicht. „Diese Ungewissheit ist das Schlimmste, weil es einfach nicht weitergeht. Für diese Verzögerungen habe ich aber inzwischen wenig Verständnis“, sagte sie im Interview mit der AZ.

Laut ihrem deutschen Anwalt Dr. Eberhard Seybold sollte der Schadensersatzprozess vor dem Obergericht in Windhoek am 3. Mai beginnen – und das „mit vielen Zeugen und Sachverständigen“ aus Deutschland. Vor Prozessbeginn wurde aber Mitte März eine Bestandsaufnahme (status hearing) vor Gericht gemacht. Dippenaar war dabei allein und ohne seinen Anwalt Petrie Theron erschienen und hatte erklärt, dass er seinen Verteidiger nicht mehr zahlen könne und jener sich vom Fall zurückgezogen habe. Theron war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das Verfahren wurde daraufhin zwecks einer weiteren Bestandsaufnahme auf den 30. März vertagt und Dippenaar erhielt die Gelegenheit, einen Antrag auf Rechtshilfe einzureichen.

Zu dem Gerichtstermin am 30. März waren aber weder Dippenaar, noch ein Anwalt erschienenen. Der Fall wurde letztlich auf nächsten Dienstag (11. Mai) vertagt – dann muss Dippenaar erklären, warum er es versäumt hat, vor Gericht zu erscheinen. Der Verhandlungstermin für die Zivilklage wurde inzwischen storniert. Einen neuen Termin gibt es nicht. „Es ist äußerst frustrierend, dass er (Dippenaar) nicht mal mehr vor Gericht erscheint. Es erweckt den Eindruck, als ob ihm die gesamte Sache gleichgültig scheint“, sagte Joschko. „Wir hatten alles für die Verhandlung vorbereitet.“ Ihr Anwalt Seybold sieht in Dippenaars Versäumnis, vor Gericht zu erscheinen, ein taktisches Manöver. „Durchkommen lassen werden wir ihn damit nicht“, erklärte er der AZ.

Joschko hat gegen Dippenaar eine zivile Entschädigungsforderung in Höhe von knapp 11 Millionen Namibia-Dollar eingereicht, nachdem sie bei dem Unfall am 29. Dezember 2014 ihren Vater Markus Joschko (48), ihre Mutter Stephanie Schermuck-Joschko (49) und ihre Schwester Alexandra Joschko (19) verlor (AZ berichtete). Joschko war damals 16 Jahre alt. „Ich reise jedes Mal mit gemischten Gefühlen nach Namibia. Ich habe inzwischen mehrere Freunde hier, aber gewisse Sachen, wie das Autofahren, fallen mir sehr schwer“, sagte Joschko weiter.

Sie ist besonders frustriert, dass sich die Zivilverhandlung „weiter unnötig in die Länge zieht“ und auch enttäuscht, dass weder Dippenaar noch seine Familie ihr gegenüber Reue zeigen, obwohl sie mehrfach gemeinsam im Gerichtssaal gesessen haben. „Reue bedeutet kein Schuldgeständnis, aber mir wurden an jenem Tag nicht nur meine gesamte Familie, sondern auch meine Kindheit und mein Zuhause geraubt. Mit 16 war meine Kindheit vorbei“, sagte sie. Nach dem Unfall ist Joschko bei ihrer Patentante in Deutschland aufgewachsen. Inzwischen absolviert sie ein Studium im medizinischen Bereich. „Ich musste aber schnell erwachsen werden, denn wegen dieses Gerichtsverfahrens musste ich mich plötzlich mit Themen befassen, mit denen eine 22-Jährige eigentlich nicht hätte konfrontiert werden sollen“, sagte sie weiter.

Abgesehen von der Zivilklage muss sich Dippenaar bei einem strafrechtlichen Verfahren vor dem Regionalgericht in Swakopmund wegen sechsfachen Mordes, rücksichtslosen bzw. fahrlässigen Fahrverhaltens, Betruges und das Fahren ohne gültigen Führerschein verantworten. Diese Verhandlung soll im Oktober dieses Jahres fortgesetzt werden. Während der Beweisaufnahme haben diverse Zeugen angegeben, dass Dippenaar am 29. Dezember 2014 mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und unmittelbar vor einem Hügel überholt habe. Dippenaar war der Fahrer eines weißen FJ Cruiser, in dem die drei Namibier Dinah Pretorius (30) aus Gobabis sowie Charlene Schoombe (24) and Jan-Carel Horn (27) aus Windhoek bis zur Unkenntlichkeit verbrannten.

Beim strafrechtlichen Verfahren wird er von Anwalt Petrie Theron und Advokat Louis Botes verteidigt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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