Diesjährige Jagdsaison eröffnet

Wie in den vergangenen Jahren erstreckt sich die diesjährige Jagdsaison auf normal eingezäunten Farmen und kommunalen Hegegebieten vom 1. Juni bis 31. Juli. Jagdpermits werden nur an den Farmeigentümer oder Pächter einer Farm oder Vetreter eines registrierten Hegegebietes ausgereicht, nicht an den Jäger.

Windhoek - Seit dem vergangenen Jahr muss der Farmeigentümer oder Pächter einer Farm, die mindestens 1000 Hektar groß und viehsicher eingezäunt ist, die Jagdpermits seiner Jagdgäste selbst beantragen und abholen. Das gleiche gilt für die kommunalen Hegegebiete, die in der offiziellen Jagdsaison so genannte Biltongjäger (Fleischjäger) annehmen wollen. Die meisten Jäger schießen in dieser Zeit Wildtiere, um das Fleisch der Tiere selbst zu nutzen und nicht wie die Trophäenjäger, denen es hauptsächlich um eine gute Trophäe (Hörner und/oder Fell) geht. Die meisten Fleischjäger sind Namibier oder Südafrikaner. Für die Fleisch- oder Biltongjagd sind nur die vier als jagdbares Wild klassifizierten Arten - Kudu, Oryxantilope, Springbock und Warzenschwein - freigegeben.


Jeder Jäger darf auf einer Farm maximal drei Stück Großwild (Kudu und/oder Oryxantilope) oder zwei Stück Großwild und vier Stück Kleinwild (Springbock und/oder Warzenschwein) oder ein Stück Großwild und acht Stück Kleinwild oder zwölf Stück Kleinwild erlegen. Die Anzahl der Jagden eines Jägers während der Jagdsaison ist gesetzlich nicht eingeschränkt. Jeder, der Warzenschweine bejagd, muss vorzeitig neben dem Permit des Ministeriums für Umwelt und Tourismus auch ein Permit der Veterinärbehörde besitzen, um das Fleisch von der Farm mitnehmen zu dürfen. Ohne das Veterinärpermit wird vom Umweltministerium kein Jagdpermit ausgegeben. Diese stenge Regel ist wegen der Gefahr der Verbreitung der Schweinepest eingeführt worden. Innerhalb Namibias erlaubt das Jagdpermit den Jäger, Fleisch zu transportieren. Südafrikaner brauchen jedoch ein Exportpermit, um das Fleisch über die Grenze nehmen zu können. Diejehnigen, die auch die Hörner des Wildes mitnehmen möchten, müssen rechtzeitig vor der Jagd ein weiteres Permit beim Hauptbüro der Naturschutzbehörde in Windhoek beantragen lassen, damit sie das Gehörn exportieren können.


Farmer oder Pächter können die Jagdpermits während der üblichen Bürostunden bei den verschiedenen Regionalbüros des Ministeriums für Umwelt und Tourismus (MUT) beantragen. Folgende Büros geben Permits für bestimmte Regionen aus: Die Grenzposten reichen Permits für Farmen aus, die zwischen den Grenzposten und den nächsten regionalen MUT Büros liegen. Keetmanshoop für die Karas Region. Mariental für die Hardap Region. Karasburg Veterinärbüro reicht nur am Freitag zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr Permits aus. In Windhoek werden Permits für das ganze Land ausgereicht. Gobabis für die Omaheke Region. Otjiwarongo für die Otjisondjupa, Oshikoto und Kunene Region. Outjo für die Kunene und Otjisondjupa Region, Swakopmund für die Erongo Region und Grootfontein für die Otjisondjupa und Oshikoto Region.


Permits werden nur an einen Farmer, Pächter oder Vertreter eines kommunalen Hegegebietes ausgereicht, wenn dieser eine schriftliche Einladung an den/die jeweiligen Jäger vorlegen kann. Der Farmer, Pächter oder Hegegebietsvertreter gibt dem Jagdgast die weiße Kopie des Permits und schickt die blaue Kopie mit der nötigen Information über die Jagd an das Ministerium für Umwelt und Tourismus zurück. Nachfragen der AZ ergaben, dass die meisten kommunalen Hegegebiete nicht ausreichend oder gar kein Wild der jagdbaren Arten haben, um diese für die Biltongjagd anbieten zu können. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass die meisten kommunalen Hegegebiete nördlich der Veterinärlinie, der so genannten Roten Linie gelegen sind und es nicht erlaubt ist, Fleisch in den Süden über die Rote Linie zu nehmen.


Die offizielle Jagdsaison auf Farmen oder auf Gebieten, die größer als 1000 Hektar und wildsicher eingezäunt sind, hat bereits am 1. Mai begonnen und endet am 31. August. Sämtliche Farmen im Süden des Landes, die schakalsicher eingezäunt sind, gelten als wildsicher für kriechendes Wild. Als kriechendes Wild wird der Springbock, die Oryxantilope und das Warzenschwein angesehen. Der Kudu ist als springendes Wild klassifiziert und deshalb muss eine Farm mit einem Wildzaun von einer Höhe von 2,40 Metern umgeben sein, um als wildsicher eingezäunt zu gelten.


Die offizielle Jagd auf Flugwild hängt von den verschiedenen Arten ab. Als jagdbares Flugwild gelten Flughühner, Frankoline, Perlhühner und Enten. Die Anzahl Vögel, die pro Jäger pro Tag erlegt werden dürfen, ist bei den meisten Arten auf zehn Vögel beschränkt, aber bei einigen Arten sind es nur fünf pro Tag pro Jäger.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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