Chinesen erleiden Rückschlag
Zwei korrupte Asiaten bleiben nach Verurteilung vorerst in Haft
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung führte Ersatzrichter Ileni Velikoshi an, die beiden Chinesen Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) hätten sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht, als sie am 5. September der Polizistin Beauty Mukuwa 4000 N$ dafür angeboten hatten, eine bereits eingeleitete Ermittlung gegen den der Geldwäsche verdächtigten Yang zu beenden. Demnach sei Magistratsrichterin Vanessa Stanley vollkommen berechtigt gewesen, die beiden am 14. September zu zwei Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen, nachdem jene den Bestechungsversuch eine Woche zuvor gestanden hätten.
Ferner kam Velikoshi zu dem Ergebnis, dass auch an Stanleys Entscheidung nichts auszusetzen sei, den zwei Chinesen eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern, bis ihr Berufungsverfahren abgeschlossen wurde. Schließlich hätten sie allein deshalb Revision eingelegt, weil sie die ihnen auferlegte Strafe für unangemessen schwer hielten. Es bestehe also die akute Gefahr, dass sie im Falle einer Freilassung gegen Kaution das Land verlassen und damit versuchen würden, sich ihrer bereits angetretenen Haftstrafe zu entziehen.
Die Fluchtgefahr sei in ihrem Fall besonders ausgeprägt, weil sie beide weder eine emotionale Bindung an, noch Vermögenswerte in Namibia hätten, die sie bei einer Flucht aufgeben müssten. Obwohl die Staatsanwaltschaft keine konkreten Hinweise für eine Fluchtgefahr der Asiaten vorgelegt habe, liege es auf der Hand, dass sie als Ausländer eher versucht sein könnten, eine mögliche Freilassung gegen Kaution zur Flucht zu nutzen.
Daran ändere Velikoshi zufolge auch die Tatsache nichts, dass Yang und Xu nach eigener Darstellung beide Kinder versorgen müssten und bei einem Bauunternehmen angestellt seien, von dessen Arbeit Namibia angeblich profitiere. Ebenso wenig sei die Frage relevant, ob ihre Berufung eine Erfolgschance habe. Allein die Furcht davor, ihre als inakzeptabel empfundene Haftstrafe komplett verbüßen zu müssen, sei für sie Antrieb genug, vor einem Berufungsurteil einen Fluchtversuch zu wagen.
Abgesehen davon sei nicht sicher, ob ihre Revision Erfolg haben und ihre Haftstrafe in höherer Instanz aufgehoben oder verkürzt werden würde. Schließlich hätten sich die Asiaten der Korruption und damit einer weit verbreiteten Straftat schuldig gemacht und sei ihre Haftstrafe von zwei Jahren im Interesse der Abschreckung damit auch angemessen.
Windhoek
Zur Begründung führte Ersatzrichter Ileni Velikoshi an, die beiden Chinesen Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) hätten sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht, als sie am 5. September der Polizistin Beauty Mukuwa 4000 N$ dafür angeboten hatten, eine bereits eingeleitete Ermittlung gegen den der Geldwäsche verdächtigten Yang zu beenden. Demnach sei Magistratsrichterin Vanessa Stanley vollkommen berechtigt gewesen, die beiden am 14. September zu zwei Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen, nachdem jene den Bestechungsversuch eine Woche zuvor gestanden hätten.
Ferner kam Velikoshi zu dem Ergebnis, dass auch an Stanleys Entscheidung nichts auszusetzen sei, den zwei Chinesen eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern, bis ihr Berufungsverfahren abgeschlossen wurde. Schließlich hätten sie allein deshalb Revision eingelegt, weil sie die ihnen auferlegte Strafe für unangemessen schwer hielten. Es bestehe also die akute Gefahr, dass sie im Falle einer Freilassung gegen Kaution das Land verlassen und damit versuchen würden, sich ihrer bereits angetretenen Haftstrafe zu entziehen.
Die Fluchtgefahr sei in ihrem Fall besonders ausgeprägt, weil sie beide weder eine emotionale Bindung an, noch Vermögenswerte in Namibia hätten, die sie bei einer Flucht aufgeben müssten. Obwohl die Staatsanwaltschaft keine konkreten Hinweise für eine Fluchtgefahr der Asiaten vorgelegt habe, liege es auf der Hand, dass sie als Ausländer eher versucht sein könnten, eine mögliche Freilassung gegen Kaution zur Flucht zu nutzen.
Daran ändere Velikoshi zufolge auch die Tatsache nichts, dass Yang und Xu nach eigener Darstellung beide Kinder versorgen müssten und bei einem Bauunternehmen angestellt seien, von dessen Arbeit Namibia angeblich profitiere. Ebenso wenig sei die Frage relevant, ob ihre Berufung eine Erfolgschance habe. Allein die Furcht davor, ihre als inakzeptabel empfundene Haftstrafe komplett verbüßen zu müssen, sei für sie Antrieb genug, vor einem Berufungsurteil einen Fluchtversuch zu wagen.
Abgesehen davon sei nicht sicher, ob ihre Revision Erfolg haben und ihre Haftstrafe in höherer Instanz aufgehoben oder verkürzt werden würde. Schließlich hätten sich die Asiaten der Korruption und damit einer weit verbreiteten Straftat schuldig gemacht und sei ihre Haftstrafe von zwei Jahren im Interesse der Abschreckung damit auch angemessen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen