Camper-Brand hat Nachspiel
Windhoek (ms) – Weil sein havariertes Wohnmobil bei der angeblich unsachgemäßen Bergung abgebrannt ist und dabei samt Inhalt fast vollständig zerstört wurde, hat der Eigentümer des Fahrzeugs den zuständigen Abschleppdienst auf Entschädigung von 2,2 Millionen N$ verklagt.
Nach Darstellung des Klägers Richard Portier sei er am 22. Juli 2015 mit dem Camper unterwegs gewesen, als sich dessen Hinterrad aufgrund von fünf gebrochenen Radmuttern bei Opuwo gelöst habe. Sechs Tage später sei der von ihm bestellte Abschleppwagen der Antragsgegner Tow-In Specialist eingetroffen und habe dessen Fahrer begonnen, das Wohnmobil mit Hilfe einer Winde auf die Ladefläche seines Fahrzeugs zu befördern.
Dabei habe sich die an den hinteren Fahrwerksfedern befestigte Kette in Stromkabeln „verfangen“ und einen Kurzschluss ausgelöst, der während der Fahrt ein Feuer verursacht habe. In der Folge sei das Wohnmobil fast vollständig ausgebrannt und seien seine darin enthaltenen Wertsachen beinahe komplett vernichtet worden. Weil das Feuer durch die angebliche Nachlässigkeit des Tow-In-Angestellten verursacht worden sei, müsse dessen Arbeitgeber für den Schaden haften.
Die Beklagten halten dem entgegen, das Wohnmobil sei vorschriftsmäßig verladen und auf dem Abschleppwagen mit Ketten an den Achsen fixiert worden. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass dort Stromkabel „gehangen“ hätten, hätte der Kläger den Fahrer des Abschleppwagens darauf hinweisen müssen. Weil dies nicht geschehen sei, könne Tow-In Specialist für den Schaden weder verantwortlich noch haftbar gemacht werden.
Nach Darstellung des Klägers Richard Portier sei er am 22. Juli 2015 mit dem Camper unterwegs gewesen, als sich dessen Hinterrad aufgrund von fünf gebrochenen Radmuttern bei Opuwo gelöst habe. Sechs Tage später sei der von ihm bestellte Abschleppwagen der Antragsgegner Tow-In Specialist eingetroffen und habe dessen Fahrer begonnen, das Wohnmobil mit Hilfe einer Winde auf die Ladefläche seines Fahrzeugs zu befördern.
Dabei habe sich die an den hinteren Fahrwerksfedern befestigte Kette in Stromkabeln „verfangen“ und einen Kurzschluss ausgelöst, der während der Fahrt ein Feuer verursacht habe. In der Folge sei das Wohnmobil fast vollständig ausgebrannt und seien seine darin enthaltenen Wertsachen beinahe komplett vernichtet worden. Weil das Feuer durch die angebliche Nachlässigkeit des Tow-In-Angestellten verursacht worden sei, müsse dessen Arbeitgeber für den Schaden haften.
Die Beklagten halten dem entgegen, das Wohnmobil sei vorschriftsmäßig verladen und auf dem Abschleppwagen mit Ketten an den Achsen fixiert worden. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass dort Stromkabel „gehangen“ hätten, hätte der Kläger den Fahrer des Abschleppwagens darauf hinweisen müssen. Weil dies nicht geschehen sei, könne Tow-In Specialist für den Schaden weder verantwortlich noch haftbar gemacht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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