Boden-Streit erreicht Gericht
Baster beanspruchen angeblich illegal Grundstücke in Rehoboth
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Klage des Stadtrates, die gestern über drei Stunden vor Richter Collins Parker verhandelt wurde. Anlass des Antrags ist eine angeblich widerrechtliche Landnahme der Baster, die sich laut Stadtverwaltung im Januar 2014 in Rehoboth ereignet habe, als Vertreter der Beklagten damit begonnen hätten, Grundstücke auf städtischem Grund und Boden zu markieren und an Mitglieder der Bastergemeinschaft zu „verteilen“.
Dieser Vorgang sei widerrechtlich, weil allein die Antragsteller befugt seien, über die Zuteilung von Land im Stadtgebiet zu entscheiden. Dieser Grundsatz werde unter anderem durch die namibische Verfassung bestätigt und das Lokalverwaltungsgesetz zementiert, die Namibia zum Einheitsstaat und Rehoboth zum Teil dessen Territoriums erklärten. Damit sei auch der Argumentation der Antragsgegner die Grundlage entzogen, wonach Rehoboth einen Sonderstatus genieße und die Baster angeblich historisch bedingten Anspruch auf gewisse Gebiete in der Ortschaft hätten.
Die Stadtverwaltung hatte die von ihr als Landbesetzer bezeichneten Baster am 12. Januar 2014 schriftlich instruiert, ihre damals bereits auf städtischem Boden illegal errichteten Behausungen zu demontieren. Ferner hatte sie den Betroffenen angeboten, sich provisorisch auf einem bereits erschlossenen Grundstück der Stadt niederzulassen, was diese jedoch abgelehnt hätten.
Laut Kläger erstreckt sich ihre Befugnis, über die Zuteilung von Grund und Boden zu entscheiden, über das gesamte Stadtgebiet von Rehoboth, in dem auch die Grundstücke lägen, die von illegalen Siedlern vereinnahmt worden seien. Ferner argumentieren die Antragsteller, die als „Invasoren“ bezeichneten Landbesetzer hätten eine Verhandlungslösung verhindert und durch ihr angeblich aggressives Verhalten dem Stadtrat keine andere Wahl gelassen, als den Rechtsweg einzuschlagen.
Schließlich drohe in Rehoboth die „blanke Anarchie“, wenn die Landnahme der Baster geduldet würde und Nachahmer unter anderen Bewohnern der Ortschaft finden sollte. Dabei hebt der Stadtrat hervor, es könne kein Zweifel über die Absicht der Antragsgegner bestehen, von denen einige bereits nach einer Strom- und Wasserverbindung für die ihnen angeblich von den Nebenbeklagten Basterführern John McNab und Jan van Wyk zugewiesenen Grundstücken verlangt hätten. Sollte die Stadtverwaltung diesem Ansinnen nachgeben, werde sie damit die illegale Landbesetzung indirekt legitimieren und gleichzeitig riskieren, dass ihre Autorität als einzige zur Zuteilung von Grundstücken befugte Instanz unterhöhlt werde.
Die Baster berufen sich auf väterliche Gesetze, die bis in die deutsche Kolonialzeit zurückreichen und nach ihrer Auffassung die Unabhängigkeit überdauert hätten. Gemäß ihres dabei reklamierten Sonderstatus ist es den Baster nach eigener Darstellung erlaubt, in Person ihres Kapteins einen Anführer zu wählen, der seinerseits ermächtigt sei, Vertretern seiner Gemeinde kostenlose Grundstücke in seinem Hoheitsbereich zuzuweisen, egal, ob sich diese innerhalb oder außerhalb des Stadtgebiets von Rehoboth befinden.
Der gestrigen Verhandlung wohnten zahlreiche Vertreter der Baster bei, die sich von den Stadtvätern Rehoboths hintergangen und getäuscht fühlen. Einige von ihnen drückten gegenüber der AZ die Überzeugung aus, der Stadtrat wolle die Baster durch seine Klage ihrer Traditionen berauben und sie gegen ihren Willen assimilieren.
Hintergrund ist eine Klage des Stadtrates, die gestern über drei Stunden vor Richter Collins Parker verhandelt wurde. Anlass des Antrags ist eine angeblich widerrechtliche Landnahme der Baster, die sich laut Stadtverwaltung im Januar 2014 in Rehoboth ereignet habe, als Vertreter der Beklagten damit begonnen hätten, Grundstücke auf städtischem Grund und Boden zu markieren und an Mitglieder der Bastergemeinschaft zu „verteilen“.
Dieser Vorgang sei widerrechtlich, weil allein die Antragsteller befugt seien, über die Zuteilung von Land im Stadtgebiet zu entscheiden. Dieser Grundsatz werde unter anderem durch die namibische Verfassung bestätigt und das Lokalverwaltungsgesetz zementiert, die Namibia zum Einheitsstaat und Rehoboth zum Teil dessen Territoriums erklärten. Damit sei auch der Argumentation der Antragsgegner die Grundlage entzogen, wonach Rehoboth einen Sonderstatus genieße und die Baster angeblich historisch bedingten Anspruch auf gewisse Gebiete in der Ortschaft hätten.
Die Stadtverwaltung hatte die von ihr als Landbesetzer bezeichneten Baster am 12. Januar 2014 schriftlich instruiert, ihre damals bereits auf städtischem Boden illegal errichteten Behausungen zu demontieren. Ferner hatte sie den Betroffenen angeboten, sich provisorisch auf einem bereits erschlossenen Grundstück der Stadt niederzulassen, was diese jedoch abgelehnt hätten.
Laut Kläger erstreckt sich ihre Befugnis, über die Zuteilung von Grund und Boden zu entscheiden, über das gesamte Stadtgebiet von Rehoboth, in dem auch die Grundstücke lägen, die von illegalen Siedlern vereinnahmt worden seien. Ferner argumentieren die Antragsteller, die als „Invasoren“ bezeichneten Landbesetzer hätten eine Verhandlungslösung verhindert und durch ihr angeblich aggressives Verhalten dem Stadtrat keine andere Wahl gelassen, als den Rechtsweg einzuschlagen.
Schließlich drohe in Rehoboth die „blanke Anarchie“, wenn die Landnahme der Baster geduldet würde und Nachahmer unter anderen Bewohnern der Ortschaft finden sollte. Dabei hebt der Stadtrat hervor, es könne kein Zweifel über die Absicht der Antragsgegner bestehen, von denen einige bereits nach einer Strom- und Wasserverbindung für die ihnen angeblich von den Nebenbeklagten Basterführern John McNab und Jan van Wyk zugewiesenen Grundstücken verlangt hätten. Sollte die Stadtverwaltung diesem Ansinnen nachgeben, werde sie damit die illegale Landbesetzung indirekt legitimieren und gleichzeitig riskieren, dass ihre Autorität als einzige zur Zuteilung von Grundstücken befugte Instanz unterhöhlt werde.
Die Baster berufen sich auf väterliche Gesetze, die bis in die deutsche Kolonialzeit zurückreichen und nach ihrer Auffassung die Unabhängigkeit überdauert hätten. Gemäß ihres dabei reklamierten Sonderstatus ist es den Baster nach eigener Darstellung erlaubt, in Person ihres Kapteins einen Anführer zu wählen, der seinerseits ermächtigt sei, Vertretern seiner Gemeinde kostenlose Grundstücke in seinem Hoheitsbereich zuzuweisen, egal, ob sich diese innerhalb oder außerhalb des Stadtgebiets von Rehoboth befinden.
Der gestrigen Verhandlung wohnten zahlreiche Vertreter der Baster bei, die sich von den Stadtvätern Rehoboths hintergangen und getäuscht fühlen. Einige von ihnen drückten gegenüber der AZ die Überzeugung aus, der Stadtrat wolle die Baster durch seine Klage ihrer Traditionen berauben und sie gegen ihren Willen assimilieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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