Beweismittel sind ungültig
Windhoek - In dem Mammutprozess gegen 112 mutmaßliche Caprivi-Separatisten hat die Staatsanwaltschaft jetzt erneut einen Rückschlag erlitten. Nachdem das Oberste Gericht zuletzt wiederholt belastende Aussagen bzw. Geständnisse einiger Angeklagter für unzulässig erklärt hat, wurde nun auch eine Videoaufnahme als Beweismittel gegen die Beschuldigten vom Richter disqualifiziert. Die Videoaufzeichnung zeigt nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ein SABC-Interview mit dem ehemaligen DTA-Präsidenten Mishake Muyongo, in dem dieser die Abspaltung des Caprivi vom Rest des Landes Namibias propagiert.
Wie der Kriminalkommissar Simasiku während seiner Vernehmung zu Protokoll gegeben hatte, sei er durch einen "Informanten" auf die Existenz des erwähnten Videos hingewiesen worden. Diesen habe er anschließend beauftragt, die Videokassette an sich zu bringen und den Ermittlungsbeamten zur Verfügung zu stellen.
In einem nun gefällten Zwischenurteil des Vorsitzenden Richters Elton Hoff kommt dieser zu der Schlussfolgerung, das Bildmaterial sei in der Wohnung seines Eigentümers ohne Durchsuchungsbeschluss beschlagnahmt und damit sein "Recht auf Privatsphäre" verletzt worden. Da Kriminalkommissar Simasiku nicht mit Gewissheit sagen könne, unter welchen Umständen die Videokassette erlangt worden sei, sei nicht ausgeschlossen, dass sie bei einem "Einbruch" des Informanten "gestohlen" worden und als Beweismittel folglich unzulässig sei.
Der Oberste Gerichtshof in Windhoek hatte zuletzt mehrmals sachdienliche Hinweise bzw. Geständnisse von Angeklagten als Beweismittel disqualifiziert, da diese entweder durch Folter und Androhung von Gewalt erzwungen oder die Beschuldigten nicht auf ihr Recht auf Rechtsbeistand hingewiesen worden seien. Den mutmaßlichen Separatisten wird vorgeworfen, am 2. August 1999 an der bewaffneten Erhebung im Caprivi mitgewirkt zu haben.
Wie der Kriminalkommissar Simasiku während seiner Vernehmung zu Protokoll gegeben hatte, sei er durch einen "Informanten" auf die Existenz des erwähnten Videos hingewiesen worden. Diesen habe er anschließend beauftragt, die Videokassette an sich zu bringen und den Ermittlungsbeamten zur Verfügung zu stellen.
In einem nun gefällten Zwischenurteil des Vorsitzenden Richters Elton Hoff kommt dieser zu der Schlussfolgerung, das Bildmaterial sei in der Wohnung seines Eigentümers ohne Durchsuchungsbeschluss beschlagnahmt und damit sein "Recht auf Privatsphäre" verletzt worden. Da Kriminalkommissar Simasiku nicht mit Gewissheit sagen könne, unter welchen Umständen die Videokassette erlangt worden sei, sei nicht ausgeschlossen, dass sie bei einem "Einbruch" des Informanten "gestohlen" worden und als Beweismittel folglich unzulässig sei.
Der Oberste Gerichtshof in Windhoek hatte zuletzt mehrmals sachdienliche Hinweise bzw. Geständnisse von Angeklagten als Beweismittel disqualifiziert, da diese entweder durch Folter und Androhung von Gewalt erzwungen oder die Beschuldigten nicht auf ihr Recht auf Rechtsbeistand hingewiesen worden seien. Den mutmaßlichen Separatisten wird vorgeworfen, am 2. August 1999 an der bewaffneten Erhebung im Caprivi mitgewirkt zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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