Betrugsprozess stagniert
Entscheidung über mögliches Strafverfahren steht aus
Windhoek (ms) – Der Prozess gegen 19 des Steuerbetrugs in Höhe von 110 Millionen N$ beschuldigte Angeklagte wird wenn überhaupt erst im kommenden Jahr beginnen, weil Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa noch immer nicht entschieden hat, ob sie ein Strafverfahren einleiten will.
Das bereits mehrmals vertagte Verfahren wurde gestern von Magistratsrichter Alweendo Venatius auf den 23. Februar 2018 verschoben, weil die bereits widerholt versprochene Entscheidung von Imalwa noch immer nicht vorlag. Staatsanwalt Cedric Mundia zeigte sich zwar über die erneute Verzögerung enttäuscht, betonte jedoch auch dass der Fall besonders komplex und Imalwa mit vielen anderen Ermittlungen befasst sei und deshalb keine abschließende Bewertung habe vornehmen können.
Den 19 Angeklagten unter denen sich drei Namibier und 16 Angolaner befinden werden Betrug, Urkundenfälschung und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Last gelegt. Konkret werden sie beschuldigt, zwischen Januar 2014 und Dezember 2015 das Finanzministerium durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt zu haben, ihnen stehe die Rückzahlung der auf Produkte berechnete Mehrwertsteuer zu, die sie in Namibia gekauft und exportiert hätten.
Das bereits mehrmals vertagte Verfahren wurde gestern von Magistratsrichter Alweendo Venatius auf den 23. Februar 2018 verschoben, weil die bereits widerholt versprochene Entscheidung von Imalwa noch immer nicht vorlag. Staatsanwalt Cedric Mundia zeigte sich zwar über die erneute Verzögerung enttäuscht, betonte jedoch auch dass der Fall besonders komplex und Imalwa mit vielen anderen Ermittlungen befasst sei und deshalb keine abschließende Bewertung habe vornehmen können.
Den 19 Angeklagten unter denen sich drei Namibier und 16 Angolaner befinden werden Betrug, Urkundenfälschung und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Last gelegt. Konkret werden sie beschuldigt, zwischen Januar 2014 und Dezember 2015 das Finanzministerium durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt zu haben, ihnen stehe die Rückzahlung der auf Produkte berechnete Mehrwertsteuer zu, die sie in Namibia gekauft und exportiert hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen