Betrugsprozess abgeschlossen
Den aus Britannien, Sri-Lanka und Singapur stammenden Angeklagten Amirthalingam Pugalnanthy, Satheeskumar Thulasithas, Parasasingam Sarangan, Abdul Kader und Anthony Stanis wird vorgeworfen, zwischen März und September 2007 zusammen mit ihrem mutmaßlichen namibischen Komplizen Travotta Tjuiju hunderte Bankkarten gefälscht zu haben. Diese Klon-Karten sollen sie dafür genutzt haben, über namibische Bank-Automaten illegal Geld von ausländischen Konten abzuheben.
Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten versucht, mit den gefälschten Karten rund 4,2 Millionen N$ abzuheben, aber tatsächlich nur 1,4 Millionen N$ erbeutet. Der angebliche Betrug fiel auf, nachdem hiesige Banken gefälschte Kreditkarten bemerkt haben, die von ihren Bankautomaten einbehalten wurden. Nach dem aus Sri Lanka stammenden Hauptangeklagten Pugalnanthy wird weiter gefahndet, nachdem er im Februar 2010 gegen Kaution in Höhe von 200000 N$ freigelassen worden und geflohen war.
Die beiden Verteidiger Sisa Namandje und Brownell Uirab appellierten gestern an Richter Alfred Siboleka ihre Mandanten freizusprechen, gegen die es „keinerlei Beweise“ gebe. So hob Namandje hervor, die von Staatsanwalt Ed Marondeze vertretene Staatsanwaltschaft habe keinen Beleg dafür vorgelegt, dass die Angeklagten in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt bzw. sich „aktiv“ mit dem angeblichen Kreditkartenbetrug „assoziiert“ hätten.
Dieser Nachweis sei schon deshalb gescheitert, weil ein Großteil der angeblich über 200 Geschädigten Ausländer seien und nicht vor Gericht verhört worden seien. Darüber hinaus hätten die Polizeiermittlungen keinen Anfangsverdacht gegen mindestens drei der Angeklagten ergeben, die nur aufgrund ihrer „Bekanntschaft“ mit dem ursprünglichen Hauptverdächtigen Pugalnanthy verhaftet worden seien.
Eine bloße Freundschaft mit Pugalnanthy ist Namandje zufolge jedoch „beileibe nicht ausreichend“, dessen Mitangeklagten eine Täterschaft nachzuweisen. Das gelte auch in Bezug auf das elektronische Zubehör, darunter Drucker, Computer und Software zur Herstellung von Bankkarten, die in einem angemieteten Zimmer von Pugalnanthy sichergestellt wurden und deren bloßer Besitz erst seit 2010 strafbar sei.
Angesichts der Tatsache, dass die ermittelnden Polizisten vor Gericht „gelogen und vermeintliche Beweise konstruiert“ hätten, solle deren „grobes Fehlverhalten“ untersucht und die Angeklagten freigesprochen werden, von denen einige erst nach dem Zeitraum des angeblich begangenen Kreditkartenbetrugs in Namibia eingereist seien.
Von Marc Springer,
Windhoek
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Allgemeine Zeitung
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