Betrüger mit Haftstrafe belegt
Geständiger Angeklagter erhält sechs Jahre Freiheitsentzug
Von Marc Springer, Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung hielt Richterin Naomi Shivute dem Angeklagten Mark Wayne Van Wyk (29) zu Gute, dass er aufrichtige Reue gezeigt und volle Verantwortung für sein Handeln übernommen habe. Außerdem werte sie es als mildernden Umstand, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und dem Gericht damit eine lange Beweisführung erspart habe.
Dass er angeboten habe, der Bank seine dort angehäufte Pension als Wiedergutmachung zu überlassen, könne ihm hingegen nicht angerechnet werden. Schließlich betrage diese lediglich 135400 N$ was angesichts der von ihm veruntreuten Summe in Höhe von 1,6 Millionen N$ als Schadensausgleich nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ sei. Vielmehr müsse sich erschwerend auswirken, dass der unterschlagene Betrag gewiss unwiederbringlich verloren sei und von dem inzwischen arbeitslosen Angeklagten vermutlich auch in Zukunft nicht zurückerstattet werden könne.
Shivute zufolge müsse sich besonders die Tatsache strafverschärfend auswirken, dass van Wyk seine leitende Funktion in der Finanzabteilung und das damit verbundene Vertrauen seines Arbeitgebers sträflich missbraucht habe. Ferner zähle gegen ihn, dass er bei dem Betrug nicht nur vorsätzlich und planmäßig vorgegangen, sondern auch über einen langen Zeitraum nicht innegehalten habe. Schließlich hätten sich die insgesamt 288 Fälle des Betrugs vom 19. Januar 2013 bis zum 31. August 2015 ereignet und hätte van Wyk in dieser Zeit ausreichend Gelegenheit gehabt „zur Besinnung zu kommen“.
Darüber hinaus sei er nicht durch finanzielle Not, sondern Geldgier geleitet worden und habe dies indirekt mit Hinweis darauf eingeräumt, dass er bei der Bank 13000 N$ im Monat verdient und mit dem veruntreuten Geld unter anderem Feiern für Freunde und eine Anzahlung auf ein Auto finanziert habe.
Ferner legte Shivute dem Angeklagten dessen „inakzeptable Entschuldigung“ zum Nachteil aus, wonach er aufgrund des laxen Sicherheitssystems bei der Bank zu dem Betrug verleitet worden sei. Außerdem hob sie hervor, dass Wirtschaftskriminalität in Namibia kontinuierlich zunehme und von der gegen den Angeklagten verhängten Haftstrafe folglich eine abschreckende Wirkung ausgehen müsse. Demnach sei ein Freiheitsentzug von acht Jahren angemessen, von denen Shivute zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.
Van Wyk hatte während seiner Vernehmung angegeben, er mehrfach Überweisungen in sein Konto und das einiger Bekannter und Verwandter veranlasst. Dies sei ihm gelungen, indem er seine Vorgesetzten in den Irrglauben versetzt habe, die von ihm begünstigten Empfänger seien auf das Geld berechtigt. Dabei habe er sich in der Regel des Passworts bzw. Nutzer-Kennzeichens von Kollegen bedient zu denen er ein “Vertrauensverhältnis“ gehabt und denen er wiederholt bei Computerproblemen assistiert habe. Auf diese Weise habe er ihre Zugangsdaten zum System erfahren und in ihrem Namen Geld auf Konten seiner Bekannten transferiert.
Dann habe er, zum Teil mit Hilfe der Bankkarten der von ihm Begünstigten, das zuvor von ihm überwiesene Geld in bar abgehoben oder von ihm getätigte Einkäufe gegen die Karten abgebucht. In einer Klageerwiderung gab er zu, dass die Nutznießer dieser Transaktionen zum Teil keine Kunden der Standard Bank waren und keiner von ihnen Anspruch auf das von ihm überwiesene Geld gehabt habe. Ob einige dieser Kontoinhaber als mögliche Komplizen von van Wyk verdächtigt werden oder gegen sie ermittelt wird, wurde bei dem Verfahren nicht deutlich.
In ihrer Strafmaßverkündung hielt Richterin Naomi Shivute dem Angeklagten Mark Wayne Van Wyk (29) zu Gute, dass er aufrichtige Reue gezeigt und volle Verantwortung für sein Handeln übernommen habe. Außerdem werte sie es als mildernden Umstand, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und dem Gericht damit eine lange Beweisführung erspart habe.
Dass er angeboten habe, der Bank seine dort angehäufte Pension als Wiedergutmachung zu überlassen, könne ihm hingegen nicht angerechnet werden. Schließlich betrage diese lediglich 135400 N$ was angesichts der von ihm veruntreuten Summe in Höhe von 1,6 Millionen N$ als Schadensausgleich nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ sei. Vielmehr müsse sich erschwerend auswirken, dass der unterschlagene Betrag gewiss unwiederbringlich verloren sei und von dem inzwischen arbeitslosen Angeklagten vermutlich auch in Zukunft nicht zurückerstattet werden könne.
Shivute zufolge müsse sich besonders die Tatsache strafverschärfend auswirken, dass van Wyk seine leitende Funktion in der Finanzabteilung und das damit verbundene Vertrauen seines Arbeitgebers sträflich missbraucht habe. Ferner zähle gegen ihn, dass er bei dem Betrug nicht nur vorsätzlich und planmäßig vorgegangen, sondern auch über einen langen Zeitraum nicht innegehalten habe. Schließlich hätten sich die insgesamt 288 Fälle des Betrugs vom 19. Januar 2013 bis zum 31. August 2015 ereignet und hätte van Wyk in dieser Zeit ausreichend Gelegenheit gehabt „zur Besinnung zu kommen“.
Darüber hinaus sei er nicht durch finanzielle Not, sondern Geldgier geleitet worden und habe dies indirekt mit Hinweis darauf eingeräumt, dass er bei der Bank 13000 N$ im Monat verdient und mit dem veruntreuten Geld unter anderem Feiern für Freunde und eine Anzahlung auf ein Auto finanziert habe.
Ferner legte Shivute dem Angeklagten dessen „inakzeptable Entschuldigung“ zum Nachteil aus, wonach er aufgrund des laxen Sicherheitssystems bei der Bank zu dem Betrug verleitet worden sei. Außerdem hob sie hervor, dass Wirtschaftskriminalität in Namibia kontinuierlich zunehme und von der gegen den Angeklagten verhängten Haftstrafe folglich eine abschreckende Wirkung ausgehen müsse. Demnach sei ein Freiheitsentzug von acht Jahren angemessen, von denen Shivute zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.
Van Wyk hatte während seiner Vernehmung angegeben, er mehrfach Überweisungen in sein Konto und das einiger Bekannter und Verwandter veranlasst. Dies sei ihm gelungen, indem er seine Vorgesetzten in den Irrglauben versetzt habe, die von ihm begünstigten Empfänger seien auf das Geld berechtigt. Dabei habe er sich in der Regel des Passworts bzw. Nutzer-Kennzeichens von Kollegen bedient zu denen er ein “Vertrauensverhältnis“ gehabt und denen er wiederholt bei Computerproblemen assistiert habe. Auf diese Weise habe er ihre Zugangsdaten zum System erfahren und in ihrem Namen Geld auf Konten seiner Bekannten transferiert.
Dann habe er, zum Teil mit Hilfe der Bankkarten der von ihm Begünstigten, das zuvor von ihm überwiesene Geld in bar abgehoben oder von ihm getätigte Einkäufe gegen die Karten abgebucht. In einer Klageerwiderung gab er zu, dass die Nutznießer dieser Transaktionen zum Teil keine Kunden der Standard Bank waren und keiner von ihnen Anspruch auf das von ihm überwiesene Geld gehabt habe. Ob einige dieser Kontoinhaber als mögliche Komplizen von van Wyk verdächtigt werden oder gegen sie ermittelt wird, wurde bei dem Verfahren nicht deutlich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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