Betrüger erhält lange Haftstrafe
Obergericht ahndet Unterschlagung von Millionenbetrag bei Bank
Windhoek (ms) • Ein 38-jähriger Ex-Angestellter der Standard Bank, der bei seinem ehemaligen Arbeitgeber über einen Zeitraum von fünf Jahren rund fünf Millionen N$ veruntreut hat, ist zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.
Der Beschuldigte Charles Manale hatte zu Beginn seines Verfahrens gestanden, die Bank zwischen Januar 2011 und Dezember 2015 in insgesamt 147 Fällen betrogen und dabei mittels gefälschter Zahlungsanträge die Überweisung hoher Summen in das Konto eines Bekannten veranlasst zu haben. Ferner hatte er zugegeben, das dort angehäufte Geld nach dem Tod des Bekannten in sein Konto transferiert zu haben.
Weil Manale den Vorwurf der Geldwäsche jedoch geleugnet hatte, wurde das Verfahren gegen ihn unabhängig von seinem Geständnis fortgesetzt und nach seiner Verurteilung gestern mit der Strafmaßverkündung abgeschlossen. Dabei hob Richterin Dinnah Usiku hervor, der Betrüger habe nicht nur das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht, sondern auch aus niederen Beweggründen gehandelt. Schließlich sei er nachweislich von Gier getrieben worden, als er den Betrug über einen derart langen Zeitraum fortgesetzt habe, ohne zur Besinnung zu kommen.
Ferner sei er nicht von finanzieller Not getrieben worden, sondern habe das von ihm unterschlagene Geld für „unnötige“ Waren und Wertgegenstände ausgegeben. Demnach ließ sie als mildernden Umstand lediglich gelten, dass Manale nicht vorbestraft ist und sich freiwillig der Polizei gestellt hatte, nachdem diese rund sechs Wochen nach ihm gefahndet hatte.
Usiku zufolge sei Betrug hierzulande weit verbreitet. Deshalb müsse von dem Manale auferlegten Strafmaß eine abschreckende Wirkung ausgehen und sei ein Freiheitsentzug von 15 Jahren angemessen.
Der Beschuldigte Charles Manale hatte zu Beginn seines Verfahrens gestanden, die Bank zwischen Januar 2011 und Dezember 2015 in insgesamt 147 Fällen betrogen und dabei mittels gefälschter Zahlungsanträge die Überweisung hoher Summen in das Konto eines Bekannten veranlasst zu haben. Ferner hatte er zugegeben, das dort angehäufte Geld nach dem Tod des Bekannten in sein Konto transferiert zu haben.
Weil Manale den Vorwurf der Geldwäsche jedoch geleugnet hatte, wurde das Verfahren gegen ihn unabhängig von seinem Geständnis fortgesetzt und nach seiner Verurteilung gestern mit der Strafmaßverkündung abgeschlossen. Dabei hob Richterin Dinnah Usiku hervor, der Betrüger habe nicht nur das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht, sondern auch aus niederen Beweggründen gehandelt. Schließlich sei er nachweislich von Gier getrieben worden, als er den Betrug über einen derart langen Zeitraum fortgesetzt habe, ohne zur Besinnung zu kommen.
Ferner sei er nicht von finanzieller Not getrieben worden, sondern habe das von ihm unterschlagene Geld für „unnötige“ Waren und Wertgegenstände ausgegeben. Demnach ließ sie als mildernden Umstand lediglich gelten, dass Manale nicht vorbestraft ist und sich freiwillig der Polizei gestellt hatte, nachdem diese rund sechs Wochen nach ihm gefahndet hatte.
Usiku zufolge sei Betrug hierzulande weit verbreitet. Deshalb müsse von dem Manale auferlegten Strafmaß eine abschreckende Wirkung ausgehen und sei ein Freiheitsentzug von 15 Jahren angemessen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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