Betrüger erhält 10 Jahre Haft
Richter setzt abschreckendes Zeichen gegen Wirtschaftskriminalität
Von Marc Springer, Windhoek
Mit dem Strafmaß wollte Richter Christie Liebenberg nach eigener Aussage auch ein Zeichen gegen die „korrosive Wirkung der Wirtschaftskriminalität“ setzen und deutlich machen, dass jene gegenüber Gewaltverbrechen nicht verharmlost werden dürfe. Leidtragender ist der Betrüger Peter Tyran Kohler der zu Beginn seines Verfahrens den ihm zur Last gelegten Betrug in 218 Fällen gestanden und dabei zugegeben hatte, zwischen März 2009 und September 2015 bei der Firma Pennypinchers Timbercity rund 5,8 Millionen N$ unterschlagen zu haben.
Zwar wertete Liebenberg das Geständnis ebenso als mildernden Umstand wie die Tatsache, dass Kohler aufrichtige Reue gezeigt und versprochen hatte, das von ihm veruntreute Geld zurückzuzahlen. Gleichzeitig jedoch bezeichnete er es als „unrealistisch“, dass Kohler jemals in der Lage sein werde, als bloßer Gehaltsempfänger den von ihm verursachten Schaden zu beheben.
Ferner legte ihm der Richter zum Nachteil aus, dass Kohler nach eigenen Angaben nicht aus finanzieller Not, sondern Gier gehandelt und den Betrug über fünf Jahre fortgesetzt habe, ohne während dieser Zeit „innezuhalten und zur Besinnung zu kommen“. Des Weiteren zähle gegen den Angeklagten, dass er dabei nicht „spontan“ sondern „planmäßig“ vorgegangen sei, indem er die von ihm als Buchhalter veranlassten Überweisungen in seine Privatkonten und an einige seiner Gläubiger über das VAT-Konto der Firma habe laufen lassen, um den Betrug zu kaschieren.
Abgesehen davon, dass er damit das Vertrauen seines Arbeitgebers sträflich missbraucht habe, zeuge auch die hohe Anzahl von 218 betrügerischen Transaktionen von hoher krimineller Energie. Obwohl Pennypinchers seine Pension in Höhe von etwa 380000 N$ einbehalten, einen Teil seiner Vermögenswerte für rund 400000 N$ verkauft und von der Versicherung 350000 N$ des Schadens erstattet bekommen habe, verbleibe damit dennoch ein erheblicher Verlust von 4,7 Millionen N$.
Dass sich dieser Betrag während der fünf Jahre derart summiert habe, sei allein dem „verschwenderischen“ Lebensstil des Angeklagten zuzuschreiben, der rund 50000 N$ im Monat verdient, aber dennoch „weit über seine Verhältnisse gelebt“ habe.
Vor diesem Hintergrund ließ Liebenberg lediglich als mildernden Umstand gelten, dass Kohler gestanden, aufrichtige Reue gezeigt, seine in Kapstadt lebenden Familie, den früheren Arbeitgeber und die Mitmenschen glaubhaft um Verzeihung gebeten habe. Die „brutale Ehrlichkeit“, das „erkennbar schlechte Gewissen“ und das Bedürfnis des Angeklagten, den von ihm verursachten Schaden zu beheben, dürften jedoch nicht zu fehlgeleitetem Mitleid führen.
Vielmehr würde in seinem Fall Vergeltung und Abschreckung im Vordergrund stehen. Schließlich habe er nicht nur eine besonders hohe Summe über einen ungewöhnlich langen Zeitraum veruntreut, sondern auch eine Straftat verübt, die in Namibia weit verbreitet sei und zwecks Abschreckung nach langen Haftstrafen verlange. Demnach verurteilte Liebenberg den Betrüger zu zehn Jahren Gefängnis, der bereits 18 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.
Mit dem Strafmaß wollte Richter Christie Liebenberg nach eigener Aussage auch ein Zeichen gegen die „korrosive Wirkung der Wirtschaftskriminalität“ setzen und deutlich machen, dass jene gegenüber Gewaltverbrechen nicht verharmlost werden dürfe. Leidtragender ist der Betrüger Peter Tyran Kohler der zu Beginn seines Verfahrens den ihm zur Last gelegten Betrug in 218 Fällen gestanden und dabei zugegeben hatte, zwischen März 2009 und September 2015 bei der Firma Pennypinchers Timbercity rund 5,8 Millionen N$ unterschlagen zu haben.
Zwar wertete Liebenberg das Geständnis ebenso als mildernden Umstand wie die Tatsache, dass Kohler aufrichtige Reue gezeigt und versprochen hatte, das von ihm veruntreute Geld zurückzuzahlen. Gleichzeitig jedoch bezeichnete er es als „unrealistisch“, dass Kohler jemals in der Lage sein werde, als bloßer Gehaltsempfänger den von ihm verursachten Schaden zu beheben.
Ferner legte ihm der Richter zum Nachteil aus, dass Kohler nach eigenen Angaben nicht aus finanzieller Not, sondern Gier gehandelt und den Betrug über fünf Jahre fortgesetzt habe, ohne während dieser Zeit „innezuhalten und zur Besinnung zu kommen“. Des Weiteren zähle gegen den Angeklagten, dass er dabei nicht „spontan“ sondern „planmäßig“ vorgegangen sei, indem er die von ihm als Buchhalter veranlassten Überweisungen in seine Privatkonten und an einige seiner Gläubiger über das VAT-Konto der Firma habe laufen lassen, um den Betrug zu kaschieren.
Abgesehen davon, dass er damit das Vertrauen seines Arbeitgebers sträflich missbraucht habe, zeuge auch die hohe Anzahl von 218 betrügerischen Transaktionen von hoher krimineller Energie. Obwohl Pennypinchers seine Pension in Höhe von etwa 380000 N$ einbehalten, einen Teil seiner Vermögenswerte für rund 400000 N$ verkauft und von der Versicherung 350000 N$ des Schadens erstattet bekommen habe, verbleibe damit dennoch ein erheblicher Verlust von 4,7 Millionen N$.
Dass sich dieser Betrag während der fünf Jahre derart summiert habe, sei allein dem „verschwenderischen“ Lebensstil des Angeklagten zuzuschreiben, der rund 50000 N$ im Monat verdient, aber dennoch „weit über seine Verhältnisse gelebt“ habe.
Vor diesem Hintergrund ließ Liebenberg lediglich als mildernden Umstand gelten, dass Kohler gestanden, aufrichtige Reue gezeigt, seine in Kapstadt lebenden Familie, den früheren Arbeitgeber und die Mitmenschen glaubhaft um Verzeihung gebeten habe. Die „brutale Ehrlichkeit“, das „erkennbar schlechte Gewissen“ und das Bedürfnis des Angeklagten, den von ihm verursachten Schaden zu beheben, dürften jedoch nicht zu fehlgeleitetem Mitleid führen.
Vielmehr würde in seinem Fall Vergeltung und Abschreckung im Vordergrund stehen. Schließlich habe er nicht nur eine besonders hohe Summe über einen ungewöhnlich langen Zeitraum veruntreut, sondern auch eine Straftat verübt, die in Namibia weit verbreitet sei und zwecks Abschreckung nach langen Haftstrafen verlange. Demnach verurteilte Liebenberg den Betrüger zu zehn Jahren Gefängnis, der bereits 18 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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