Belastende Aussage rächt sich
Windhoek (ms) – Eine angeblich selbstbelastende Aussage, die ein mutmaßlicher Mörder nach seiner Festnahme bei der Polizei abgegeben hat, darf als Beweismittel in dem Prozess gegen ihn verwendet werden.
Das hat Richter Nate Ndauendapo vergangene Woche verfügt und damit ein Parallelverfahren in dem Prozess gegen den ehemaligen Sicherheitsbeamten Jonas Shinana (33) entschieden. Dieser hatte behauptet, von der Polizei nicht über seine Rechte informiert worden zu sein und sich seinem Verhör deshalb ohne Rechtsbeistand gestellt zu haben.
Ndauendapo kam jedoch zu dem Ergebnis, dass Shinana am 28. Dezember 2009 die Stellungnahme gegenüber der Polizei freiwillig abgegeben hat und von jener zuvor über seine Rechte belehrt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 24. Dezember 2009 seine beiden Kinder Matheus (6) und Emilia Naatye (3) ermordet und anschließend vergeblich versucht zu haben, sich selbst das Leben zu nehmen.
Shinana beteuert, die Tat sei von einem Einbrecher begangen worden, der in seine Wohnung eingestiegen sei und ihn zuvor bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe.
Das hat Richter Nate Ndauendapo vergangene Woche verfügt und damit ein Parallelverfahren in dem Prozess gegen den ehemaligen Sicherheitsbeamten Jonas Shinana (33) entschieden. Dieser hatte behauptet, von der Polizei nicht über seine Rechte informiert worden zu sein und sich seinem Verhör deshalb ohne Rechtsbeistand gestellt zu haben.
Ndauendapo kam jedoch zu dem Ergebnis, dass Shinana am 28. Dezember 2009 die Stellungnahme gegenüber der Polizei freiwillig abgegeben hat und von jener zuvor über seine Rechte belehrt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 24. Dezember 2009 seine beiden Kinder Matheus (6) und Emilia Naatye (3) ermordet und anschließend vergeblich versucht zu haben, sich selbst das Leben zu nehmen.
Shinana beteuert, die Tat sei von einem Einbrecher begangen worden, der in seine Wohnung eingestiegen sei und ihn zuvor bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe.
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Allgemeine Zeitung
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