Behinderung der Behinderten
Verkehrsdelikte und fehlerhaftes Fahrverhalten liegen in Namibia bestimmt nicht nur an Privatpersonen, sondern leider viel zu oft an Führern der Staatsfahrzeuge und nicht zuletzt unseren Ordnungshütern. Wenn Namibia immer wieder mit vorher nie dagewesenen Unfällen und Todesziffern zu tun bekommt, muss vor allem unsere Landesführung einsehen, dass sie das namibische Haus nicht nur im Parlament gestalten. Der Fisch stinkt zuerst am Kopf und viele ihrer Chauffeure fahren mit den Minister-Amtswagen Autorennen auf den unmöglichsten Strecken und verhalten sich generell rücksichtslos auf den Straßen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen!
Diese hirnlosen Zeitbomben werden auf die Bevölkerung losgelassen und tanzen dabei der Verkehrspolizei nach Belieben auf der Nase herum. Da die Verkehrspolizei selbst immer wieder an diesen wilden Straßenjagden mitmachen muss (darf), gewöhnt sie sich ebenfalls an diesen Spaß, bei dem das Gefühl der VIP-Unantastbarkeit ein Rausch wird. Der Sprung zum fortwährenden Fehlverhalten ist letztendlich nur noch ein kleiner, denn genau wie das Kind, das es immer wieder nach ungestrafter Tat bei der nächsten Ungezogenheit schlimmer treibt, treiben es diese Herrschaften ebenfalls dreister.
Die Polizistin der „Very Very Important Persons“ Abteilung (Ja, es gibt wichtigere Personen als die Wichtigen!), die ihren Amtswagen in Swakopmund vorm Einkaufsladen auf dem Behindertenparkplatz abstellt und hinterher bitterböse reagiert, weil der Sicherheitsbeamte des Kaufladens ihren Wagen mit einer Reifenkralle absperrt, zeugt von der selbstherrlichen Überheblichkeit, mit der sie meint, dazu „berechtigt“ zu sein, zu tun was sie will! Die bodenlose Frechheit, dem Beamten ihren angeblich eingewachsenen Zehennagel als Nachweis einer Behinderung hinzuhalten, zeugt tatsächlich von einer Mentalität, die sie nicht nur zur Behinderung der Behinderten macht, sondern einer Person, die sich grundsätzlich als Ordnungshüter disqualifiziert hat!
Von Frank Steffen
Diese hirnlosen Zeitbomben werden auf die Bevölkerung losgelassen und tanzen dabei der Verkehrspolizei nach Belieben auf der Nase herum. Da die Verkehrspolizei selbst immer wieder an diesen wilden Straßenjagden mitmachen muss (darf), gewöhnt sie sich ebenfalls an diesen Spaß, bei dem das Gefühl der VIP-Unantastbarkeit ein Rausch wird. Der Sprung zum fortwährenden Fehlverhalten ist letztendlich nur noch ein kleiner, denn genau wie das Kind, das es immer wieder nach ungestrafter Tat bei der nächsten Ungezogenheit schlimmer treibt, treiben es diese Herrschaften ebenfalls dreister.
Die Polizistin der „Very Very Important Persons“ Abteilung (Ja, es gibt wichtigere Personen als die Wichtigen!), die ihren Amtswagen in Swakopmund vorm Einkaufsladen auf dem Behindertenparkplatz abstellt und hinterher bitterböse reagiert, weil der Sicherheitsbeamte des Kaufladens ihren Wagen mit einer Reifenkralle absperrt, zeugt von der selbstherrlichen Überheblichkeit, mit der sie meint, dazu „berechtigt“ zu sein, zu tun was sie will! Die bodenlose Frechheit, dem Beamten ihren angeblich eingewachsenen Zehennagel als Nachweis einer Behinderung hinzuhalten, zeugt tatsächlich von einer Mentalität, die sie nicht nur zur Behinderung der Behinderten macht, sondern einer Person, die sich grundsätzlich als Ordnungshüter disqualifiziert hat!
Von Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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