Befangenheitsantrag scheitert
Befangenheitsantrag scheitert

Befangenheitsantrag scheitert

Missverständnis sorgt für kurze Pause im Dippenaar-Mordfall
Marc Springer
Von Erwin Leuschner

Swakopmund

Die Richterin in dem Mordfall gegen den mutmaßlichen Unfallfahrer Jandré Dippenaar, Gaynor Poulton, soll eine voreingenommene Meinung haben. Unter diesem Eindruck steht der Angeklagte, weshalb sein Verteidiger Advokat Louis Botes, der im Auftrag von Petrie Theron agiert, am Montag beantragt hatte, dass sich die Richterin vom Fall zurückziehen solle. Der Antrag wurde gestern abgewiesen.

Auslöser der Anschuldigung von seiten der Verteidigung war der letzte Verhandlungstag am 18. September 2019. Damals hatte Staatsanwältin Ethel Ndlovu beantragt, den Zeugen und Unfallrekonstruktionsexperte Johan Joubert erneut zu vernehmen, obwohl er bereits in dem Fall ausgesagt hatte. Diesem Antrag hatte Poulton damals gutheißen, bei der Formulierung hatte sie sich jedoch „versprochen“.

„Das Gericht kann nur dann zu einem gerechten Strafmaß kommen, wenn der Antrag gutgeheißen wird“, hatte sie damals vor Gericht gesagt. In ihren Notizen hatte sie allerdings statt „gerechtes Strafmaß“ (just sentence) „gerechte Entscheidung“ (just descision) niedergeschrieben. Als der Prozess am Montag fortgesetzt werden sollte, warf Botes der Richterin wegen des Gebrauch von „Strafmaß“ vor, von der Schuld seines Mandanten bereits überzeugt zu sein.

„Keine Person benutzt die Worte ‚gerechtes Strafmaß' zu irgendeinem Zeitpunkt während einer Verhandlung“, sagte Botes und ergänzte: „Es gibt einen großen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen.“ Die Formulierung der Richterin deute darauf, dass ein Urteil bereits gefällt worden sei. Somit sei das Recht auf ein freies und faires Gerichtsverfahren beeinträchtigt worden. Darüber hinaus fühle sich sein Mandant „unwohl“, da die Richterin bei vorigen Kreuzverhören eingegriffen habe.

Den Vorwurf im Zusammenhang mit den Kreuzverhören bezeichnete Staatsanwältin Ndlovu als eine „Verallgemeinerung“, da es keine Beweise dafür gebe. „Die Verteidigung hat außerdem nur diese zwei Worte für deren Antrag und keine weiteren Beweismittel, um eine Befangenheit zu stützen“, fügte sie hinzu. Ferner habe die Verteidigung neun Monate lang benötigt, diesen Antrag zu stellen. „Man kann nicht nur von diesen zwei Worten eine Voreingenommenheit ableiten“, sagte sie.

In ihrem Urteil bezeichnete Poulton den Antrag als „unbegründet, unvernünftig und nicht objektiv gerechtfertigt“ und lehnte jenen ab. „Seit dem Prozessbeginn am 24. Januar 2017 wurden 20 Zeugen vernommen und hunderte Stunden mit diesem Fall verbracht und es hat in dieser Zeit keine Andeutung gegeben, dass die Richterin parteiisch ist“, sagt sie. Der Antrag würde vielmehr nur ein Abschluss des Falles hinauszögern. Sie bezeichnete die Formulierung als „Formulierungsfehler“, auf den sie erst diese Woche aufmerksam gemacht worden sei. „Mit solch einem ungewollten Versprecher kann aus einer vernünftigen Perspektive nicht abgeleitet werden, dass ein Richter voreingenommen ist“, sagt sie.

Nachdem Poulton das Urteil gefällt hatte, wurde die Verhandlung am gestrigen Nachmittag fortgesetzt.

Jandré Dippenaar muss sich unter anderem wegen sechsfachen Mordes verantworten. Er soll am 29. Dezember 2014 zwischen Henties Bay und Swakopmund einen weißen Toyota-FJ-Cruiser ohne gültigen Führerschein gefahren sein, an einer Anhöhe rücksichtslos überholt haben und frontal mit einem Ford Ranger kollidiert sein. Von den vier Insassen im FJ Cruiser hat nur er überlebt. In dem Ford Ranger war eine deutsche Touristenfamilie gereist. Nur die jüngste und damals 16 Jahre alte Antonia Joschko hatte den Zusammenstoß überlebt. Joschko wurde bereits in diesem Fall vernommen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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