Bauvorhaben löst Rechtsstreit aus
Mehrkosten von Windhoeker Nujoma-Büro beschäftigen Obergericht
Windhoek (ms) - Rund vier Jahre nach Fertigstellung der sogenannten Nujoma-Büros in Windhoek hat der Bauträger der Immobilie die Architekten und Kostenplaner des Projekts auf Zahlung von 5,2 Millionen N$ verklagt.
Zur Begründung führt das Unternehmen Binvis Investments One Hundred And Ninety Nine an, die im Jahre 2011 verpflichteten und als Beklagten geführten Firmen Barnard Mutua Architects und Hendrik Herselman Quantity Surveryors hätten verschuldet, dass der Bau der Immobilie rund 3,7 Millionen N$ mehr als erwartet gekostet habe.
Laut Kläger habe die Firma Herselman anhand von Zeichnungen der nebenbeklagten Architekten und auf Basis einer von ihr erstellten Mengenberechnung für das Bauvorhaben eine Gesamtsumme von 12,2 Millionen N$ errechnet. Auf Grundlage dieser Kalkulation habe der Bauunternehmer am 13. September 2011 die Arbeit aufgenommen und etwa zwei Jahre später von Mutua Architects die vorläufige Bescheinigung der Fertigstellung erhalten. Die endgültige Zertifizierung für den Bauabschluss sei jedoch erst im April 2016 erfolgt und mit einer Neuberechnung einhergegangen, wonach sich die Baukosten auf etwa 19 Millionen N$ erhöht hätten.
Dafür machen die Kläger vor allem die Kostenplaner verantwortlich, die die Vorgaben der Architekten falsch interpretiert und die zu erwartenden Baukosten folglich unterschätzt hätten. Ferner hätten sie Kosten für Maßnahmen berechnet, die der Bauunternehmer nicht durchgeführt habe beziehungsweise mit denen Subunternehmen beauftragt und für die sie getrennt bezahlt worden seien. Darüber hinaus habe es die Firma Herselman versäumt, die Kläger im Verlauf der Bauarbeiten auf die steigenden Kosten hinzuweisen beziehungsweise diese zu begründen, wie dies ihre Pflicht gewesen wäre. Deshalb habe Binvis ein Darlehen für die zusätzlich entstandenen Kosten aufnehmen und darauf Zinsen zahlen müssen.
Daran seien auch die Architekten Schuld, weil sie die erhebliche Differenz zwischen der veranschlagten Projektsumme und den im Verlauf der Bauarbeiten entstandenen Kosten nicht hinterfragt und die Bescheinigung für den Abschluss der Bauarbeiten über zwei Jahre verschleppt hätten.
Die Architekten lehnen eine Haftung mit der Begründung ab, sie hätten zu keinem Zeitpunkt für die Angaben der Kostenplaner gebürgt und könnten demnach auch nicht für die unerwarteten Mehrausgaben verantwortlich gemacht werden. Ferner verlangen sie von Binvis in einer Gegenforderung einen angeblich noch ausstehenden Betrag in Höhe von rund 850000 N$ und machen geltend, die Klage sei mehr als zwei Jahre nach Abschluss des Projekts eingereicht worden und somit verjährt.
Zur Begründung führt das Unternehmen Binvis Investments One Hundred And Ninety Nine an, die im Jahre 2011 verpflichteten und als Beklagten geführten Firmen Barnard Mutua Architects und Hendrik Herselman Quantity Surveryors hätten verschuldet, dass der Bau der Immobilie rund 3,7 Millionen N$ mehr als erwartet gekostet habe.
Laut Kläger habe die Firma Herselman anhand von Zeichnungen der nebenbeklagten Architekten und auf Basis einer von ihr erstellten Mengenberechnung für das Bauvorhaben eine Gesamtsumme von 12,2 Millionen N$ errechnet. Auf Grundlage dieser Kalkulation habe der Bauunternehmer am 13. September 2011 die Arbeit aufgenommen und etwa zwei Jahre später von Mutua Architects die vorläufige Bescheinigung der Fertigstellung erhalten. Die endgültige Zertifizierung für den Bauabschluss sei jedoch erst im April 2016 erfolgt und mit einer Neuberechnung einhergegangen, wonach sich die Baukosten auf etwa 19 Millionen N$ erhöht hätten.
Dafür machen die Kläger vor allem die Kostenplaner verantwortlich, die die Vorgaben der Architekten falsch interpretiert und die zu erwartenden Baukosten folglich unterschätzt hätten. Ferner hätten sie Kosten für Maßnahmen berechnet, die der Bauunternehmer nicht durchgeführt habe beziehungsweise mit denen Subunternehmen beauftragt und für die sie getrennt bezahlt worden seien. Darüber hinaus habe es die Firma Herselman versäumt, die Kläger im Verlauf der Bauarbeiten auf die steigenden Kosten hinzuweisen beziehungsweise diese zu begründen, wie dies ihre Pflicht gewesen wäre. Deshalb habe Binvis ein Darlehen für die zusätzlich entstandenen Kosten aufnehmen und darauf Zinsen zahlen müssen.
Daran seien auch die Architekten Schuld, weil sie die erhebliche Differenz zwischen der veranschlagten Projektsumme und den im Verlauf der Bauarbeiten entstandenen Kosten nicht hinterfragt und die Bescheinigung für den Abschluss der Bauarbeiten über zwei Jahre verschleppt hätten.
Die Architekten lehnen eine Haftung mit der Begründung ab, sie hätten zu keinem Zeitpunkt für die Angaben der Kostenplaner gebürgt und könnten demnach auch nicht für die unerwarteten Mehrausgaben verantwortlich gemacht werden. Ferner verlangen sie von Binvis in einer Gegenforderung einen angeblich noch ausstehenden Betrag in Höhe von rund 850000 N$ und machen geltend, die Klage sei mehr als zwei Jahre nach Abschluss des Projekts eingereicht worden und somit verjährt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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