Avid-Prozess stagniert weiter
Windhoek - Diese Parallelverhandlung geht auf einen Antrag von drei der sieben Beschuldigten zurück, über den sie die Verfassungsmäßigkeit von Teilen der Strafprozessordnung anfechten, auf der ein Teil der Anklagepunkte beruht. Da die Staatsanwaltschaft mit dem Hauptverfahren nicht fortfahren will, bevor das Oberste Gericht über diesen Antrag entschieden hat, musste der Prozess in den vergangenen Monaten immer wieder vertagt werden.
Metcalfe empfindet diesen Umstand als Zumutung für seinen Mandanten Mathis Shiweda, der zusammen mit dem Ex-Minister Paulus Kapia sowie Nico Josea, Ralph Blaauw, Sharon Blaauw, Inez /Gâses und Otniel Podewiltz im Zusammenhang mit der Veruntreuung von rund 30 Millionen N$ bei der Sozialversicherungskommission (SSC) der Korruption beschuldigt ist (AZ berichtete).
"Mein Mandant ist nicht Teil der Klage vor dem Obersten Gericht und muss zu jedem der immer wieder vertagten Verhandlungstermine über 600 Kilometer umsonst nach Windhoek fahren", erklärte Metcalfe. Außerdem hob er hervor, dass es sich bei den sieben Angeklagten um "prominente Mitglieder der Gesellschaft" handele bei denen keinerlei Fluchtgefahr bestehe. Aus diesem Grunde sei es absolut vertretbar, den Prozess gegen sie solange ruhen zu lassen, bis das Oberste Gericht eine Entscheidung gefällt habe und die Hauptverhandlung fortgesetzt werden könne.
Dass sich die Vorverhandlung gegen die Angeklagten derart lange ohne Prozessbeginn hinzieht, findet Metcalfe skandalös. Schließlich würde dies nicht nur das Recht der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren verletzen, sondern diese auch in einen dauerhaften Schwebezustand versetzen. Des Weiteren bleibe in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck bestehen, dass sich die Angeklagten etwas zu schulden hätten kommen lassen, obwohl dies bisher nicht bewiesen sei.
Diese Vorverurteilung habe im Falle seines Mandanten zum Beispiel dazu geführt, dass er seinen Posten auf diversen Vorständen verloren und damit auch an Einkommen eingebüßt habe. Dies gelte auch für die anderen Beschuldigten, deren Karrierechancen durch das schwebende Verfahren deutlich geschmälert würden.
Die daraus abgeleitete Forderung von Metcalfe, den Prozess provisorisch einzustellen, wurde von Staatsanwalt Ed Marondeze abgelehnt. Nach seiner Darstellung sei die Anklage seit geraumer Zeit "startklar", müsse aber ebenfalls auf den Ausgang der Verfassungsklage warten, die drei der Angeklagten angestrengt hätten. "Die Staatsanwaltschaft ist der Haupt-Leidtragende dieser Verzögerung, weil bereits einige Zeugen verstorben sind und das Erinnerungsvermögen von Anderen nachlässt", betonte Marondeze und beantragte die Vertagung des Verfahrens auf den 14. Februar.
Nach kurzer Prozesspause kündigte Richter Petrus Damaseb an, er habe nach Rücksprache mit dem Obersten Gericht erfahren, dass ein Urteil über die Verfassungsklage vor Februar nächsten Jahres fallen solle. Demnach vertagte er das Verfahren auf den 14. Februar und wies die anwesenden Verteidiger Metcalfe, Christie Mostert und Dirk Conradie an, bis dahin einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung festzulegen.
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, rund 30 Millionen N$ der Sozialversicherungskommission (SSC) veruntreut zu haben. Die SSC hatte der inzwischen liquidierten Anlagenverwalter Avid Investment Corporation (bzw. deren ehemaligen Direktoren Gâses, Podewiltz und Blaauw) das Geld gegen einen versprochenen Zinssatz von 14,65 Prozent anvertraut. Nach Aktenlage wurde die Summe jedoch nie investiert, sondern an Joseas Firma Namangol Investments weitergeleitet und anschließend von den Beschuldigten unterschlagen.
Metcalfe empfindet diesen Umstand als Zumutung für seinen Mandanten Mathis Shiweda, der zusammen mit dem Ex-Minister Paulus Kapia sowie Nico Josea, Ralph Blaauw, Sharon Blaauw, Inez /Gâses und Otniel Podewiltz im Zusammenhang mit der Veruntreuung von rund 30 Millionen N$ bei der Sozialversicherungskommission (SSC) der Korruption beschuldigt ist (AZ berichtete).
"Mein Mandant ist nicht Teil der Klage vor dem Obersten Gericht und muss zu jedem der immer wieder vertagten Verhandlungstermine über 600 Kilometer umsonst nach Windhoek fahren", erklärte Metcalfe. Außerdem hob er hervor, dass es sich bei den sieben Angeklagten um "prominente Mitglieder der Gesellschaft" handele bei denen keinerlei Fluchtgefahr bestehe. Aus diesem Grunde sei es absolut vertretbar, den Prozess gegen sie solange ruhen zu lassen, bis das Oberste Gericht eine Entscheidung gefällt habe und die Hauptverhandlung fortgesetzt werden könne.
Dass sich die Vorverhandlung gegen die Angeklagten derart lange ohne Prozessbeginn hinzieht, findet Metcalfe skandalös. Schließlich würde dies nicht nur das Recht der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren verletzen, sondern diese auch in einen dauerhaften Schwebezustand versetzen. Des Weiteren bleibe in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck bestehen, dass sich die Angeklagten etwas zu schulden hätten kommen lassen, obwohl dies bisher nicht bewiesen sei.
Diese Vorverurteilung habe im Falle seines Mandanten zum Beispiel dazu geführt, dass er seinen Posten auf diversen Vorständen verloren und damit auch an Einkommen eingebüßt habe. Dies gelte auch für die anderen Beschuldigten, deren Karrierechancen durch das schwebende Verfahren deutlich geschmälert würden.
Die daraus abgeleitete Forderung von Metcalfe, den Prozess provisorisch einzustellen, wurde von Staatsanwalt Ed Marondeze abgelehnt. Nach seiner Darstellung sei die Anklage seit geraumer Zeit "startklar", müsse aber ebenfalls auf den Ausgang der Verfassungsklage warten, die drei der Angeklagten angestrengt hätten. "Die Staatsanwaltschaft ist der Haupt-Leidtragende dieser Verzögerung, weil bereits einige Zeugen verstorben sind und das Erinnerungsvermögen von Anderen nachlässt", betonte Marondeze und beantragte die Vertagung des Verfahrens auf den 14. Februar.
Nach kurzer Prozesspause kündigte Richter Petrus Damaseb an, er habe nach Rücksprache mit dem Obersten Gericht erfahren, dass ein Urteil über die Verfassungsklage vor Februar nächsten Jahres fallen solle. Demnach vertagte er das Verfahren auf den 14. Februar und wies die anwesenden Verteidiger Metcalfe, Christie Mostert und Dirk Conradie an, bis dahin einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung festzulegen.
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, rund 30 Millionen N$ der Sozialversicherungskommission (SSC) veruntreut zu haben. Die SSC hatte der inzwischen liquidierten Anlagenverwalter Avid Investment Corporation (bzw. deren ehemaligen Direktoren Gâses, Podewiltz und Blaauw) das Geld gegen einen versprochenen Zinssatz von 14,65 Prozent anvertraut. Nach Aktenlage wurde die Summe jedoch nie investiert, sondern an Joseas Firma Namangol Investments weitergeleitet und anschließend von den Beschuldigten unterschlagen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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