Ausländer erstreitet Schonfrist
Zahnarzt aus Simbabwe kann seine Abschiebung vorerst abwenden
Von Marc Springer, Windhoek
Durch die vor kurzem erlassene Verfügung von Richter Harald Geier hat sich der Kläger Lawrence Matikiti eine Atempause in seinem langen Kampf mit dem Innenministerium erstritten, der nun das Gericht erreicht hat. Zur Begründung seiner dort eingereichten Klage führt der Simbabwer an, er sei im Jahre 2009 mit seiner Frau und drei Kindern nach Namibia eingewandert und habe hier ein Arbeitsangebot seiner Landsfrau Grace Chibaya angenommen, die er aus der gemeinsamen Studienzeit kenne.
Nach sechs Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit bei der Lafrenz Dental Practice in Rundu habe er im Juli 2015 gekündigt und um die schriftliche Freigabe seiner Vorgesetzten Chibaya gebeten. Dieses Dokument habe er beim Innenministerium vorlegen müssen, um eine Umwidmung seiner Arbeitserlaubnis beantragen und sich selbstständig machen zu können.
Obwohl das Verhältnis zu seiner früheren Chefin aufgrund eines Disputs über seine Kündigung zerrüttet worden sei, habe er die gewünschte Freigabe von ihr erhalten und nach seinem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim Ministerium abgegeben. Nachdem er am 4. August 2015 eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten und bei ML Dental Care die Arbeit aufgenommen habe, hätte ihn ein Schreiben von Chibaya erreicht, in dem sie ihm vorgeworfen habe, seine ehemalige Kunden von ihrer Praxis abzuwerben. Ferner habe er erfahren, dass Chibaya das Ministerium in den Glauben versetzt habe, die von ihm vorgelegte Freigabe weder verfasst noch unterschrieben zu haben.
Daraufhin habe das Ministerium seine angeblich durch Betrug erschlichene Arbeitserlaubnis rückgängig gemacht und ihm befohlen, sofort das Land zu verlassen. Obwohl er seine drohende Festnahme durch ein befristetes Besuchsvisa habe abwenden können, habe er dennoch seine Praxis schließen, sein Personal entlassen und seine Patienten abweisen müssen, weil ihn das Visa nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt habe.
Nach sechs Monaten im Schwebezustand habe er erneut eine Arbeitserlaubnis beantragt und eine Schriftprobe abgegeben über die hätte geklärt werden sollen, ob er die angeblich gefälschte Freigabe unterschrieben habe. Eine anschließend erteilte Arbeitserlaubnis sei jedoch im September 2018 wegen „möglichen Betrugs“ seinerseits wieder annulliert und ihm eine Frist von 21 Tagen gegeben worden, das Land zu verlassen.
Auf Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, eine forensische Untersuchung habe Hinweise dafür ergeben, dass die von ihm vorgelegte Freigabe manipuliert worden sei. Weil er weder die Analyse-Ergebnisse habe einzusehen noch dem Betrugsvorwurf habe entgegnen dürfen, sei ihm lediglich der Gang vor Gericht geblieben, wo nun eine weitere Schriftanalyse angeordnet und das Ministerium angewiesen wurde, Matikiti eine provisorische Arbeitserlaubnis zu erteilen, bis die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen.
Durch die vor kurzem erlassene Verfügung von Richter Harald Geier hat sich der Kläger Lawrence Matikiti eine Atempause in seinem langen Kampf mit dem Innenministerium erstritten, der nun das Gericht erreicht hat. Zur Begründung seiner dort eingereichten Klage führt der Simbabwer an, er sei im Jahre 2009 mit seiner Frau und drei Kindern nach Namibia eingewandert und habe hier ein Arbeitsangebot seiner Landsfrau Grace Chibaya angenommen, die er aus der gemeinsamen Studienzeit kenne.
Nach sechs Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit bei der Lafrenz Dental Practice in Rundu habe er im Juli 2015 gekündigt und um die schriftliche Freigabe seiner Vorgesetzten Chibaya gebeten. Dieses Dokument habe er beim Innenministerium vorlegen müssen, um eine Umwidmung seiner Arbeitserlaubnis beantragen und sich selbstständig machen zu können.
Obwohl das Verhältnis zu seiner früheren Chefin aufgrund eines Disputs über seine Kündigung zerrüttet worden sei, habe er die gewünschte Freigabe von ihr erhalten und nach seinem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim Ministerium abgegeben. Nachdem er am 4. August 2015 eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten und bei ML Dental Care die Arbeit aufgenommen habe, hätte ihn ein Schreiben von Chibaya erreicht, in dem sie ihm vorgeworfen habe, seine ehemalige Kunden von ihrer Praxis abzuwerben. Ferner habe er erfahren, dass Chibaya das Ministerium in den Glauben versetzt habe, die von ihm vorgelegte Freigabe weder verfasst noch unterschrieben zu haben.
Daraufhin habe das Ministerium seine angeblich durch Betrug erschlichene Arbeitserlaubnis rückgängig gemacht und ihm befohlen, sofort das Land zu verlassen. Obwohl er seine drohende Festnahme durch ein befristetes Besuchsvisa habe abwenden können, habe er dennoch seine Praxis schließen, sein Personal entlassen und seine Patienten abweisen müssen, weil ihn das Visa nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt habe.
Nach sechs Monaten im Schwebezustand habe er erneut eine Arbeitserlaubnis beantragt und eine Schriftprobe abgegeben über die hätte geklärt werden sollen, ob er die angeblich gefälschte Freigabe unterschrieben habe. Eine anschließend erteilte Arbeitserlaubnis sei jedoch im September 2018 wegen „möglichen Betrugs“ seinerseits wieder annulliert und ihm eine Frist von 21 Tagen gegeben worden, das Land zu verlassen.
Auf Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, eine forensische Untersuchung habe Hinweise dafür ergeben, dass die von ihm vorgelegte Freigabe manipuliert worden sei. Weil er weder die Analyse-Ergebnisse habe einzusehen noch dem Betrugsvorwurf habe entgegnen dürfen, sei ihm lediglich der Gang vor Gericht geblieben, wo nun eine weitere Schriftanalyse angeordnet und das Ministerium angewiesen wurde, Matikiti eine provisorische Arbeitserlaubnis zu erteilen, bis die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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