Ausländer bleiben in Schwebezustand
Ausländer bleiben in Schwebezustand

Ausländer bleiben in Schwebezustand

Kampf um Aufenthaltserlaubnis treibt Betroffene an Rand der Kapitulation
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Einer von ihnen ist R., der sich weiter Hoffnung auf eine permanente Aufenthaltserlaubnis macht und deshalb nicht auffallen, sondern anonym bleiben will. Er ist im Jahre 2005 nach Namibia eingewandert, nachdem er zuvor mehrmals als Tourist hier war und sich „in das Land verliebt“ hat.

Inzwischen hat er den Punkt erreicht, „wo ich mir ernsthaft überlege, die Zelte abzubrechen und nach Deutschland zurückzukehren“. Grund dafür sei vor allem die als Schikane empfundene Willkür des Innenministeriums, das inzwischen seinen zweiten Antrag auf ständige Aufenthaltserlaubnis abgelehnt hat. Ohne Bleiberecht sehe er hier keine Zukunft für sich, weil er jederzeit des Landes verwiesen werden könnte, sollte seine Arbeitserlaubnis nicht verlängert werden.

„Ein solcher Schwebezustand ist auf Dauer schwer erträglich“, erklärte R. gestern im AZ-Interview. Die Furcht, seine Arbeitserlaubnis könnte nicht verlängert werden, hänge wie ein „Damoklesschwert“ über ihm und tangiere auch seine Frau und beiden Kinder, die im Falle seiner Ausweisung mit ihm in die Heimat zurück müssten.

Besonders irritiert R. die Tatsache, dass es offenbar keine verbindlichen Kriterien gebe, die bei der Bewertung von Anträgen auf Daueraufenthalt gelten würden. So hätten Bekannte von ihm beim ersten Anlauf Erfolg gehabt, obwohl sie weder in Namibia investiert hätten, noch über spezialisierte Fachkenntnisse verfügten, die in Namibia nicht vorhanden wären.

Er hingegen habe sich selbstständig gemacht und würde als Arbeitgeber nicht nur zur Armutsbekämpfung, sondern auch zur Qualifizierung seiner Angestellten beitragen. Darüber hinaus würde er in Namibia Steuern zahlen und sei in einem Bereich tätig, wo großer Fachkräftemangel herrsche, er also keinem Einheimischen den Job streitig mache.

Die ständige Aufenthaltsgenehmigung ist R. auch aus anderem Grunde wichtig: Sie würde den bürokratischen Aufwand hinfällig machen, mit dem die Verlängerung der Arbeitserlaubnis verbunden ist. „Es erfordert viel Zeit und Geduld, sämtliche dafür notwendigen Unterlagen zusammenzutragen, zu denen unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Empfehlungsschreiben, Steuerbescheinigungen und andere Dokumente gehören“, erklärte R.

In seinem Falle habe sich dieser administrative Vorgang in unregelmäßigen Abständen wiederholt, weil seine Arbeitserlaubnis mal um nur drei Monate, mal um zwei Jahre verlängert worden sei. Weil er ohne Garantie auf weitere Verlängerungen, weder in seine Firma investieren werde, noch für die Zukunft planen könne, werde er nun eine letzte Anstrengung unternehmen.

„Zunächst will ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf ständige Aufenthaltsgenehmigung in Berufung gehen“, erklärte er und ergänzte: „Sollte auch die scheitern, erwäge ich über den Rechtsweg ein Bleiberecht einzuklagen.“

Weil auch dies mit Kosten verbunden sei und keine Erfolgsgarantie bestehe, sei jedoch auch ein anderer Werdegang denkbar: „Sollte der Einspruch gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis scheitern, werde ich ernsthaft über eine Rückkehr nach Deutschland nachdenken“, sagte R. und fügte hinzu: „Die Arbeitserlaubnis meiner Frau wurde zuletzt nicht mehr verlängert. Sollte auch mir das passieren, müssten wir innerhalb kurzer Zeit das Land verlassen und könnte ich in dieser Frist nicht meine Firma auflösen, oder mein Sohn das Schuljahr beenden. Das Risiko erscheint mir derzeit einfach zu groß.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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