Aupindi will Urteil anfechten
Ex-NWR-Chef beklagt unlautere Ermittlungsmethoden der ACC
Von Marc Springer
Windhoek
Aupindi war am 25. Oktober von Magistratsrichterin Helvi Shilemba auf Anklage der bewussten Falschaussage gegenüber einem Ermittler der Anti-Korruptionskommission (ACC) schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 50000 N$ belegt worden. Das Urteil geht auf den Vorwurf zurück, dass der Nebenbeklagte und mit identischer Geldbuße bestrafte Unternehmer Antonio di Savino ein im Jahre 2006 bei Aupindis Privatwohnung installiertes Schwimmbad im Werte von 50000 N$ bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat.
Obwohl anschließende Untersuchungen den daraus abgeleiteten Vorwurf der Korruption nicht erhärten konnten, sah es Shilemba dennoch als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht hätten, als sie gegenüber einem ACC-Ermittler beteuerten, Aupindi habe selbst für das Schwimmbad bezahlt. Dieser hatte durchgehend versichert, er habe das Pool in zwei Tranchen von jeweils 25000 N$ in bar finanziert, könne die Zahlungsbelege jedoch ebenso wenig orten, wie der Lieferant des Schwimmbads.
In seiner nun veröffentlichten Erklärung hebt Aupindi einleitend hervor, dass er nicht wie von einigen angeblich behauptet, wegen Korruption, sondern wegen des weit weniger schwerwiegenden Delikts der bewussten Falschaussage verurteilt worden sei. Ferner wirft er der ACC nicht nur unlautere Ermittlungsmethoden vor, sondern unterstellt ihr auch, sie habe sich für eine politische „Hexenjagd“ gegen ihn instrumentalisieren lassen.
Da ihn ein anderer Richter nach Bewertung der Sachlage gewiss freigesprochen hätte, wolle er gegen das Urteil von Shilemba in Berufung gehen und damit auch sein öffentliches Ansehen wieder herstellen, dass aufgrund des über 10 Jahre geführten Verfahrens gegen ihn stark gelitten habe.
Weil er weiterhin der Meinung sei, Opfer eines Fehlurteils geworden zu sein, werde er bis auf weiteres auch nicht seinen Posten auf dem Politbüro und Zentralkomitee der SWAPO aufgeben. Schließlich seien laut Parteisatzung dazu lediglich Mitglieder verpflichtet, die wegen eines „schwerwiegenden und nicht-politischen Vergehens“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden seien. Demnach werde er sein weiteres Schicksal den Funktionären der SWAPO bzw. den Delegierten des nächsten Parteitages überlassen, die im Jahre 2022 wieder über die Zusammensetzung des Zentralkomitees und Politbüros entscheiden müssten.
Abschließend bedankt sich Aupindi bei seinen Unterstützern, die ungeachtet der seiner Meinung nach fragwürdigen Klage zu ihm gehalten und sich im Gegensatz zu anderen nicht abgewandt hätten. Obwohl er unter der Strafverfolgung sehr gelitten habe und noch heute „verärgert und deprimiert“ darüber sei, werde er sich optimistisch der Zukunft stellen und weiter auf Gerechtigkeit hoffen.
Windhoek
Aupindi war am 25. Oktober von Magistratsrichterin Helvi Shilemba auf Anklage der bewussten Falschaussage gegenüber einem Ermittler der Anti-Korruptionskommission (ACC) schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 50000 N$ belegt worden. Das Urteil geht auf den Vorwurf zurück, dass der Nebenbeklagte und mit identischer Geldbuße bestrafte Unternehmer Antonio di Savino ein im Jahre 2006 bei Aupindis Privatwohnung installiertes Schwimmbad im Werte von 50000 N$ bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat.
Obwohl anschließende Untersuchungen den daraus abgeleiteten Vorwurf der Korruption nicht erhärten konnten, sah es Shilemba dennoch als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht hätten, als sie gegenüber einem ACC-Ermittler beteuerten, Aupindi habe selbst für das Schwimmbad bezahlt. Dieser hatte durchgehend versichert, er habe das Pool in zwei Tranchen von jeweils 25000 N$ in bar finanziert, könne die Zahlungsbelege jedoch ebenso wenig orten, wie der Lieferant des Schwimmbads.
In seiner nun veröffentlichten Erklärung hebt Aupindi einleitend hervor, dass er nicht wie von einigen angeblich behauptet, wegen Korruption, sondern wegen des weit weniger schwerwiegenden Delikts der bewussten Falschaussage verurteilt worden sei. Ferner wirft er der ACC nicht nur unlautere Ermittlungsmethoden vor, sondern unterstellt ihr auch, sie habe sich für eine politische „Hexenjagd“ gegen ihn instrumentalisieren lassen.
Da ihn ein anderer Richter nach Bewertung der Sachlage gewiss freigesprochen hätte, wolle er gegen das Urteil von Shilemba in Berufung gehen und damit auch sein öffentliches Ansehen wieder herstellen, dass aufgrund des über 10 Jahre geführten Verfahrens gegen ihn stark gelitten habe.
Weil er weiterhin der Meinung sei, Opfer eines Fehlurteils geworden zu sein, werde er bis auf weiteres auch nicht seinen Posten auf dem Politbüro und Zentralkomitee der SWAPO aufgeben. Schließlich seien laut Parteisatzung dazu lediglich Mitglieder verpflichtet, die wegen eines „schwerwiegenden und nicht-politischen Vergehens“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden seien. Demnach werde er sein weiteres Schicksal den Funktionären der SWAPO bzw. den Delegierten des nächsten Parteitages überlassen, die im Jahre 2022 wieder über die Zusammensetzung des Zentralkomitees und Politbüros entscheiden müssten.
Abschließend bedankt sich Aupindi bei seinen Unterstützern, die ungeachtet der seiner Meinung nach fragwürdigen Klage zu ihm gehalten und sich im Gegensatz zu anderen nicht abgewandt hätten. Obwohl er unter der Strafverfolgung sehr gelitten habe und noch heute „verärgert und deprimiert“ darüber sei, werde er sich optimistisch der Zukunft stellen und weiter auf Gerechtigkeit hoffen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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