Auktion hat Folgen
Versteigerung infizierter Büffel führt zu Klage
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führen die Treuhänder der Stiftung, Marthinus und Frederick de Jager an, sie hätten am 31. Juli 2014 die Büffel in der Annahme gekauft, dass diese frei von Maul- und-Klauenseuche, Korridorkrankheit, Brucellose, Trypanosmiase, Lungenseuche und Tuberkulose seien und nach Südafrika importiert werden dürften. Dort seien sie jedoch wegen Verdachts auf Tuberkulose nicht aus der Quarantäne entlassen und ihre Rücknahme nach Namibia angeordnet worden, weil die Antragsgegner nicht die notwendigen Vorkehrungen getroffen hätten.
Laut Kläger sei es eine Auflage der Versteigerung gewesen, dass sämtliche dort angebotenen Büffel von qualifizierten Veterinären auf alle der bei Huftieren vorkommenden Krankheiten getestet und für gesund befunden wurden. Ferner sei es Bedingung gewesen, dass die angebotenen Wildtiere nur an ausländische Bieter verkauft werden und als solches die für ihren Import in dem jeweiligen Bestimmungsort geltenden Gesundheitsvorschriften erfüllen würden.
Diese Voraussetzung sei jedoch im Falle der acht von den Antragstellern erworbenen Tiere nicht erfüllt worden, für die jene 1,56 Millionen N$ gezahlt und die sie anschließend zusammen mit einigen von anderen Auktions-Teilnehmern erworbenen Büffeln nach Südafrika transportiert hätten, wo sie in Kimberley in Quarantäne genommen worden seien. Dort hätten Tests bei drei der von anderen Käufern erworbenen Büffel einen Verdacht auf Tuberkulose ergeben.
Weil die Tests aufgrund der Ansteckungsgefahr für sämtliche Tiere einer Herde gelten würden, hätten auch die acht von den Klägern erworbenen Büffel weitere drei Monate in Quarantäne bleiben müssen und seien den Antragstellern dadurch zusätzliche Kosten entstanden. Bei einer zweiten Testrunde am 16. Januar 2015 habe sich bei zwei Büffeln der Herde eine Tuberkulose-Infektion bestätigt und bei weiten Tieren ein Verdacht auf Tuberkulose ergeben.
Aus diesem Grunde hätten die südafrikanischen Behörden eine Einfuhr bzw. Freilassung der gesamte Herde untersagt und angeordnet, dass alle 87 der von Waterberg-Plateau-Park stammenden Büffel bis zum 25. Februar 2015 nach Namibia zurückgebracht werden müssten. Dies habe das Umweltministerium schließlich auch getan, die Büffel zurück zum Waterberg-Plateau-Park transportiert und damit auch eingeräumt, dass diese nicht wie zugesichert, frei von Krankheiten gewesen seien.
Damit habe das MET auch implizit akzeptiert, dass es vertragsbrüchig geworden und die Stiftung berechtigt gewesen sei, den zuvor geschlossenen Kaufvertrag aufzukündigen. Schließlich sei es eine Auflage der Versteigerung gewesen, dass die dort angebotenen Tiere frei von Infektionskrankheiten seien und habe das MET „verschwiegen“ dass sich bei einem der versteigerten Büffel bereits zuvor ein Verdacht auf Tuberkulose ergeben habe.
Folglich seien die Kläger „getäuscht“ worden und hätten Anspruch darauf, nicht nur den Kaufpreis der Büffel von 1,56 Millionen N$ sondern auch weitere Kosten für den Transport, die Versicherung, Versorgung und veterinäre Untersuchung der acht Tiere in Höhe von 508000 N$ erstattet zu bekommen.
Zur Begründung führen die Treuhänder der Stiftung, Marthinus und Frederick de Jager an, sie hätten am 31. Juli 2014 die Büffel in der Annahme gekauft, dass diese frei von Maul- und-Klauenseuche, Korridorkrankheit, Brucellose, Trypanosmiase, Lungenseuche und Tuberkulose seien und nach Südafrika importiert werden dürften. Dort seien sie jedoch wegen Verdachts auf Tuberkulose nicht aus der Quarantäne entlassen und ihre Rücknahme nach Namibia angeordnet worden, weil die Antragsgegner nicht die notwendigen Vorkehrungen getroffen hätten.
Laut Kläger sei es eine Auflage der Versteigerung gewesen, dass sämtliche dort angebotenen Büffel von qualifizierten Veterinären auf alle der bei Huftieren vorkommenden Krankheiten getestet und für gesund befunden wurden. Ferner sei es Bedingung gewesen, dass die angebotenen Wildtiere nur an ausländische Bieter verkauft werden und als solches die für ihren Import in dem jeweiligen Bestimmungsort geltenden Gesundheitsvorschriften erfüllen würden.
Diese Voraussetzung sei jedoch im Falle der acht von den Antragstellern erworbenen Tiere nicht erfüllt worden, für die jene 1,56 Millionen N$ gezahlt und die sie anschließend zusammen mit einigen von anderen Auktions-Teilnehmern erworbenen Büffeln nach Südafrika transportiert hätten, wo sie in Kimberley in Quarantäne genommen worden seien. Dort hätten Tests bei drei der von anderen Käufern erworbenen Büffel einen Verdacht auf Tuberkulose ergeben.
Weil die Tests aufgrund der Ansteckungsgefahr für sämtliche Tiere einer Herde gelten würden, hätten auch die acht von den Klägern erworbenen Büffel weitere drei Monate in Quarantäne bleiben müssen und seien den Antragstellern dadurch zusätzliche Kosten entstanden. Bei einer zweiten Testrunde am 16. Januar 2015 habe sich bei zwei Büffeln der Herde eine Tuberkulose-Infektion bestätigt und bei weiten Tieren ein Verdacht auf Tuberkulose ergeben.
Aus diesem Grunde hätten die südafrikanischen Behörden eine Einfuhr bzw. Freilassung der gesamte Herde untersagt und angeordnet, dass alle 87 der von Waterberg-Plateau-Park stammenden Büffel bis zum 25. Februar 2015 nach Namibia zurückgebracht werden müssten. Dies habe das Umweltministerium schließlich auch getan, die Büffel zurück zum Waterberg-Plateau-Park transportiert und damit auch eingeräumt, dass diese nicht wie zugesichert, frei von Krankheiten gewesen seien.
Damit habe das MET auch implizit akzeptiert, dass es vertragsbrüchig geworden und die Stiftung berechtigt gewesen sei, den zuvor geschlossenen Kaufvertrag aufzukündigen. Schließlich sei es eine Auflage der Versteigerung gewesen, dass die dort angebotenen Tiere frei von Infektionskrankheiten seien und habe das MET „verschwiegen“ dass sich bei einem der versteigerten Büffel bereits zuvor ein Verdacht auf Tuberkulose ergeben habe.
Folglich seien die Kläger „getäuscht“ worden und hätten Anspruch darauf, nicht nur den Kaufpreis der Büffel von 1,56 Millionen N$ sondern auch weitere Kosten für den Transport, die Versicherung, Versorgung und veterinäre Untersuchung der acht Tiere in Höhe von 508000 N$ erstattet zu bekommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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