Arznei-Kontrolle verschärft
Das Ministerium für Gesundheit und Sozialfürsorge will mittels eines neuen Gesetzentwurfes eine bessere Kontrolle über den Verkauf und die Verwendung von Medikamenten erreichen und damit zum Schutz der Gesundheit aller Einwohner des Landes beitragen.
Windhoek - Wie Gesundheitsministerin Libertine Amathila während ihrer Begründung für das Gesetzvorhaben am Mittwoch in der Nationalversammlung mitteilte, sei die bestehende Gesetzgebung aus dem Jahre 1965 überholt und genüge nicht mehr veränderten Umständen auf dem Arzneisektor. Da Medikamente bei falscher Anwendung "unnötigen Schaden und Leid" unter den Patienten verursachen könnten, sei es notwendig, dass "nur kompetente Fachleute der Öffentlichkeit Medikamente zur Verfügung stellen".
Die dafür erforderliche Kontrolle soll im Zuge der neuen Gesetzvorlage ein Regulierungsrat ausüben, der aus Medizinern, Apothekern und Veterinären bestehen soll. Darüber hinaus sollen Rechtsberater, Krankenschwestern und Privatpersonen bei dem Rat Eingaben machen dürfen.
Amathila zufolge erfordere die Registrierung von Medikamenten eine wissenschaftliche Untersuchung über die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dieser Arzneimittel. Dementsprechend sieht die neue Novelle vor, dass entsprechend qualifizierte Experten Medikamente daraufhin prüfen, ob diese tatsächlich den versprochenen Heileffekt haben und ihre möglichen Nebenwirkungen vertretbar sind.
Im Zuge des Gesetzentwurfes sind Pharmakonzerne ferner verpflichtet, dem Rat die Wirkung und Sicherheit von Medikamenten zu beweisen, die sie registrieren wollen. Sollte der diesbezügliche Antrag abgelehnt werden, muss der Rat der Bewerber-Firma die damit verbundenen Gründe angeben, damit das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegen kann.
Die Novelle sieht darüber hinaus gewisse Einschränkungen bei der Werbung für Medikamente vor. Amathila begründete diese Bestimmung damit, dass die Arznei-Werbung unter Patienten mitunter "falsche Hoffnungen" wecke und deshalb wissenschaftlich geprüft werden müsse, ob die beworbenen Mittel tatsächlich die versprochene Heilwirkung haben.
Die neue Gesetzgebung soll auch für Veterinärmedikamente gelten, die bisher unter einem getrennten Gesetz behandelt wurden. Diese Neuerung hält Amathila für notwendig, weil die bisher gültige Trennung zwischen Medikamenten für den menschlichen Gebrauch und für Veterinärszwecke eine administrative Verdopplung darstelle, die "unnötig, verschwenderisch und inkonsequent" sei.
Windhoek - Wie Gesundheitsministerin Libertine Amathila während ihrer Begründung für das Gesetzvorhaben am Mittwoch in der Nationalversammlung mitteilte, sei die bestehende Gesetzgebung aus dem Jahre 1965 überholt und genüge nicht mehr veränderten Umständen auf dem Arzneisektor. Da Medikamente bei falscher Anwendung "unnötigen Schaden und Leid" unter den Patienten verursachen könnten, sei es notwendig, dass "nur kompetente Fachleute der Öffentlichkeit Medikamente zur Verfügung stellen".
Die dafür erforderliche Kontrolle soll im Zuge der neuen Gesetzvorlage ein Regulierungsrat ausüben, der aus Medizinern, Apothekern und Veterinären bestehen soll. Darüber hinaus sollen Rechtsberater, Krankenschwestern und Privatpersonen bei dem Rat Eingaben machen dürfen.
Amathila zufolge erfordere die Registrierung von Medikamenten eine wissenschaftliche Untersuchung über die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dieser Arzneimittel. Dementsprechend sieht die neue Novelle vor, dass entsprechend qualifizierte Experten Medikamente daraufhin prüfen, ob diese tatsächlich den versprochenen Heileffekt haben und ihre möglichen Nebenwirkungen vertretbar sind.
Im Zuge des Gesetzentwurfes sind Pharmakonzerne ferner verpflichtet, dem Rat die Wirkung und Sicherheit von Medikamenten zu beweisen, die sie registrieren wollen. Sollte der diesbezügliche Antrag abgelehnt werden, muss der Rat der Bewerber-Firma die damit verbundenen Gründe angeben, damit das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegen kann.
Die Novelle sieht darüber hinaus gewisse Einschränkungen bei der Werbung für Medikamente vor. Amathila begründete diese Bestimmung damit, dass die Arznei-Werbung unter Patienten mitunter "falsche Hoffnungen" wecke und deshalb wissenschaftlich geprüft werden müsse, ob die beworbenen Mittel tatsächlich die versprochene Heilwirkung haben.
Die neue Gesetzgebung soll auch für Veterinärmedikamente gelten, die bisher unter einem getrennten Gesetz behandelt wurden. Diese Neuerung hält Amathila für notwendig, weil die bisher gültige Trennung zwischen Medikamenten für den menschlichen Gebrauch und für Veterinärszwecke eine administrative Verdopplung darstelle, die "unnötig, verschwenderisch und inkonsequent" sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen