Arbeit geht weiter wie bisher
Windhoek - "APS wird das Geschäft fortsetzen - so wie wir es seit 1996 tun", erklärte das Unternehmen jetzt schriftlich auf AZ-Nachfrage. Im gleichen Atemzug kündigte APS an, dass man einen Eilantrag beim Obersten Gerichtshof eingereicht habe. Die höchste juristische Instanz des Landes soll sich nun vor dem Stichtag des Verbotes (1. März 2009) mit dem Thema befassen.
Damit geht das Unternehmen gegen die Entscheidung des Obergerichts vor, das Anfang dieses Monats den Antrag von APS zurückgewiesen hat, den Abschnitt 128 des zum 1. November 2008 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzes außer Kraft zu setzen. Dieser Abschnitt regelt das entsprechende Verbot von Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Leiharbeitsfirmen (AZ berichtete).
Man habe sich ausführlich mit dem Gerichtsentscheid beschäftigt und dann die Entscheidung für einen Eilantrag getroffen, sagte APS-Sprecher Kapembe Johannes zur AZ. Seinen Angaben zufolge beschäftige APS "rund 7000 Mitarbeiter" bzw. leihe diese an diverse Kunden aus. Mit diesem Arbeitskräftepotenzial ist die Firma mit Hauptsitz in Walvis Bay die größte in Namibia. Insgesamt gebe es rund 16000 Arbeiter, die über solche Agenturen beschäftigt bzw. vermietet würden, schätzt der Arbeitgeberverband NEF. Deren Geschäftsführer Tim Parkhouse sieht das Verbot mit großer Skepsis. Dieses "wird viele Firmen beeinflussen - nicht nur die Anbieter solcher Dienstleistungen, sondern auch deren Kunden", sagte er zur AZ und befürchtet Nachteile für die Ökonomie: "In der heutigen Zeit ist Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ganz wichtig. Diese Entscheidung ermutigt potenzielle Investoren jedenfalls nicht, nach Namibia zu kommen." Parkhouse rechnet damit, dass durch die neue Regelung rund 50% der Leiharbeiter ihren Job verlieren werden.
Kurz nach der Entscheidung des Obergerichts hatte Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko den Stichtag 1. März 2009 bekannt gegeben. Mit der knapp dreimonatigen Frist wolle er den Firmen einen "geordneten Übergang" gewähren, begründete er. Die Folge könnte eine Abwicklung des Unternehmens oder die Übernahme der Beschäftigten in übliche Vollzeit-Arbeitsverhältnisse sein. Ngatjizeko befürwortet letztere Variante und ermutigte die Firmen dazu, diesen Weg zu gehen. Er selbst feierte den Richterspruch als Sieg und bezeichnete die Art der Beschäftigung durch Leiharbeit als "illegales System".
Damit geht das Unternehmen gegen die Entscheidung des Obergerichts vor, das Anfang dieses Monats den Antrag von APS zurückgewiesen hat, den Abschnitt 128 des zum 1. November 2008 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzes außer Kraft zu setzen. Dieser Abschnitt regelt das entsprechende Verbot von Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Leiharbeitsfirmen (AZ berichtete).
Man habe sich ausführlich mit dem Gerichtsentscheid beschäftigt und dann die Entscheidung für einen Eilantrag getroffen, sagte APS-Sprecher Kapembe Johannes zur AZ. Seinen Angaben zufolge beschäftige APS "rund 7000 Mitarbeiter" bzw. leihe diese an diverse Kunden aus. Mit diesem Arbeitskräftepotenzial ist die Firma mit Hauptsitz in Walvis Bay die größte in Namibia. Insgesamt gebe es rund 16000 Arbeiter, die über solche Agenturen beschäftigt bzw. vermietet würden, schätzt der Arbeitgeberverband NEF. Deren Geschäftsführer Tim Parkhouse sieht das Verbot mit großer Skepsis. Dieses "wird viele Firmen beeinflussen - nicht nur die Anbieter solcher Dienstleistungen, sondern auch deren Kunden", sagte er zur AZ und befürchtet Nachteile für die Ökonomie: "In der heutigen Zeit ist Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ganz wichtig. Diese Entscheidung ermutigt potenzielle Investoren jedenfalls nicht, nach Namibia zu kommen." Parkhouse rechnet damit, dass durch die neue Regelung rund 50% der Leiharbeiter ihren Job verlieren werden.
Kurz nach der Entscheidung des Obergerichts hatte Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko den Stichtag 1. März 2009 bekannt gegeben. Mit der knapp dreimonatigen Frist wolle er den Firmen einen "geordneten Übergang" gewähren, begründete er. Die Folge könnte eine Abwicklung des Unternehmens oder die Übernahme der Beschäftigten in übliche Vollzeit-Arbeitsverhältnisse sein. Ngatjizeko befürwortet letztere Variante und ermutigte die Firmen dazu, diesen Weg zu gehen. Er selbst feierte den Richterspruch als Sieg und bezeichnete die Art der Beschäftigung durch Leiharbeit als "illegales System".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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