Anwalt muss Honorar vor Gericht einklagen
Richter verpflichtet Ehepaar zur Zahlung von juristischer Beratungsgebühr
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat einer ungewöhnlichen Klage eines Rechtsanwalts stattgegeben und zwei von dessen ehemaligen Mandanten verpflichtet, ihm ausstehendes Honorar in Höhe von 26000 N$ zu zahlen.
Hintergrund eines entsprechenden Urteils von Richter Shafimana Ueitele ist eine Antrag der Anwaltskanzlei Neves Legal Practitioners, der sich gegen das Ehepaar Maria und Gordon Rudath richtete. Laut Kläger haben die beiden Antragsgegner im April 2017 juristische Beratung in Anspruch genommen aber trotz wiederholter Aufforderung nicht bezahlt.
Nachdem die Eheleute auch bei einer weiteren Konsultation die Zahlung verweigert hätten, habe die für sie zuständige Anwältin ihr Mandat niedergelegt und erklärt, sie nicht länger vertreten zu werden. Daraufhin hätten sich die Beklagten an eine andere Kanzlei gewandt, die sich kurz darauf bei den Klägern gemeldet und um die Akte im Fall Rudath gebeten habe.
Dies hätten die Antragsteller mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Unterlagen solange einbehalten würden, bis die noch unbeglichene Rechnung des Ehepaars bezahlt sei. Nachdem die Antragsgegner die Kläger „telefonisch belästigt“ und sich in ihren Büros „danebenbenommen“ hätten, hätten sie am 20. März dieses Jahres einen Scheck im Werte von 20125 N$ in das Konto von Neves einbezahlt.
Kurz darauf hätten sie die Akte abgeholt und anschließend die zuvor gemachte Zahlung wieder storniert und seien demnach nicht nur die ausstehenden Beratungsgebühren sondern auch noch Kosten für die Kopie ihrer rund 500 Seiten umfassenden Akte von zusammen 26000 N$ schuldig.
Hintergrund eines entsprechenden Urteils von Richter Shafimana Ueitele ist eine Antrag der Anwaltskanzlei Neves Legal Practitioners, der sich gegen das Ehepaar Maria und Gordon Rudath richtete. Laut Kläger haben die beiden Antragsgegner im April 2017 juristische Beratung in Anspruch genommen aber trotz wiederholter Aufforderung nicht bezahlt.
Nachdem die Eheleute auch bei einer weiteren Konsultation die Zahlung verweigert hätten, habe die für sie zuständige Anwältin ihr Mandat niedergelegt und erklärt, sie nicht länger vertreten zu werden. Daraufhin hätten sich die Beklagten an eine andere Kanzlei gewandt, die sich kurz darauf bei den Klägern gemeldet und um die Akte im Fall Rudath gebeten habe.
Dies hätten die Antragsteller mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Unterlagen solange einbehalten würden, bis die noch unbeglichene Rechnung des Ehepaars bezahlt sei. Nachdem die Antragsgegner die Kläger „telefonisch belästigt“ und sich in ihren Büros „danebenbenommen“ hätten, hätten sie am 20. März dieses Jahres einen Scheck im Werte von 20125 N$ in das Konto von Neves einbezahlt.
Kurz darauf hätten sie die Akte abgeholt und anschließend die zuvor gemachte Zahlung wieder storniert und seien demnach nicht nur die ausstehenden Beratungsgebühren sondern auch noch Kosten für die Kopie ihrer rund 500 Seiten umfassenden Akte von zusammen 26000 N$ schuldig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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