Angeklagter widerruft Geständnis
Mutmaßlicher Kindsmörder erhebt Vorwürfe gegen die Polizei
Windhoek (ms) • Ein des Mordes an seinen beiden Kindern beschuldigter Angeklagter hat der Polizei vorgeworfen, das von ihm angeblich abgelegtes Geständnis gefälscht bzw. frei erfunden zu haben.
Der ehemalige Sicherheitsbeamte Jonas Penovanhu Shinana (37) hat bei der Fortsetzung seines Verfahrens am Freitag bestritten, während seiner Vernehmung die selbstbelastenden Aussagen gemacht zu haben die in dem Protokoll seines Polizeiverhörs enthalten seien. Demnach legte Verteidiger Bradley Basson Einspruch dagegen ein, das Schriftstück als Beweismittel in dem Verfahren zuzulassen. Ob die als Geständnis gewerteten Aussagen berücksichtigt werden dürfen, muss nun in einem Parallelverfahren geklärt werden, das am 7. Dezember beginnen soll.
Basson zufolge müssten die Aussagen, die Shinana gegenüber der Polizei gemacht habe, auch deshalb disqualifiziert werden, weil sein Mandant vor der Vernehmung nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sei. So sei er zum Beispiel weder über sein Aussageverweigerungsrecht informiert noch darauf hingewiesen worden, dass er während seiner Befragung die Hilfestellung eines Rechtsanwalts beanspruchen dürfe.
Shinana wird vorgeworfen in der Nacht auf den 24. Dezember 2009 seine Kinder Matheus (6) und Emilia (4) in der gemeinsamen Wohnung in Wanaheda mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten zu haben. Anschließend soll er einen gescheiterten Selbstmordversuch unternommen haben. Ein von Richter Nate Ndauendapo in Auftrag gegebenes Gutachten hat den Angeklagten für schuld- und verhandlungsfähig befunden.
Der ehemalige Sicherheitsbeamte Jonas Penovanhu Shinana (37) hat bei der Fortsetzung seines Verfahrens am Freitag bestritten, während seiner Vernehmung die selbstbelastenden Aussagen gemacht zu haben die in dem Protokoll seines Polizeiverhörs enthalten seien. Demnach legte Verteidiger Bradley Basson Einspruch dagegen ein, das Schriftstück als Beweismittel in dem Verfahren zuzulassen. Ob die als Geständnis gewerteten Aussagen berücksichtigt werden dürfen, muss nun in einem Parallelverfahren geklärt werden, das am 7. Dezember beginnen soll.
Basson zufolge müssten die Aussagen, die Shinana gegenüber der Polizei gemacht habe, auch deshalb disqualifiziert werden, weil sein Mandant vor der Vernehmung nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sei. So sei er zum Beispiel weder über sein Aussageverweigerungsrecht informiert noch darauf hingewiesen worden, dass er während seiner Befragung die Hilfestellung eines Rechtsanwalts beanspruchen dürfe.
Shinana wird vorgeworfen in der Nacht auf den 24. Dezember 2009 seine Kinder Matheus (6) und Emilia (4) in der gemeinsamen Wohnung in Wanaheda mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten zu haben. Anschließend soll er einen gescheiterten Selbstmordversuch unternommen haben. Ein von Richter Nate Ndauendapo in Auftrag gegebenes Gutachten hat den Angeklagten für schuld- und verhandlungsfähig befunden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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