18 Mai 2017 | Polizei & Gericht
Angeklagter gesteht Axtmord
Trunkenheit und blinde Wut führt zu fataler Affekthandlung
Ein 44-jähriger Mann, der bei einem Trinkgelage seine Freundin im Streit mit einer Axt erschlagen hat, hat zu seinem Prozessauftakt am Obergericht ein umfassendes Geständnis abgelegt und ist nun mit einer langen Haftstrafe konfrontiert.
In einer von Verteidiger Mese Tjituri verlesenen Klageerwiderung gab der Angeklagte Israel Kapepu am Dienstag zu, am 28. Februar 2015 in Otjiwarongo seine Lebensgefährtin Christine Ganses (28) drei Mal mit einem Beil auf den Kopf geschlagen zu haben. Gleichzeitig betont er, er sei zur Tatzeit schwer alkoholisiert gewesen und habe den Tod des Opfers nicht beabsichtigt.
Kapapu zufolge habe er vor der Tat mit einigen Freunden in der informellen Siedlung Tsara Xaibes große Mengen Alkohol konsumiert und sei dann nach Hause gegangen um sich „auszuruhen“. Dort angekommen habe er sich mit der Freundin hingelegt und sexuell mit ihr verkehrt, wonach sie aufgestanden sei, um sich im Bad abzukühlen. Nachdem er ihr Wasser in einem Behältnis geholt und sie sich ins Bad begeben habe, habe sie ihm mitgeteilt, dass sie „ausgehen und weiter trinken“ wolle.
Dies habe ihn sehr verärgert, weil „wir bereits zwei Tage hintereinander getrunken hatten und ich Zeit mit der Freundin und unserem ebenfalls anwesenden Sohn verbringen wollte“. Aufgrund dieser Meinungsverschiedenheit sei ein heftiger Streit entstanden, während dessen sie ihn beschimpft und beleidigt“ habe, obwohl er sie zuvor bereits mehrmals gewarnt habe, dies zu unterlassen.
Aufgrund ihres „respektlosen“ Verhaltens sei er „rasend vor Wut“ geworden und habe beschlossen, sie mit einem Schlagstock zu „disziplinieren“. Weil er diesen jedoch nicht habe finden können, habe er die Axt zur Hand genommen und Ganses damit angegriffen, die anschließend ins Bettzimmer geflohen sei. Dort habe sie dem Anschein nach „ein Objekt vom Boden aufheben wollen“, woraufhin er sie mit der Rückseite der Axt drei Mal auf den Kopf geschlagen und dadurch ihren Tod verursacht habe.
In der Klageerwiderung übernimmt Kapepu die volle Verantwortung für sein Handeln und räumt ein, er habe angesichts der von ihm ausgeübten Gewalteinwirkung den Tod der Freundin voraussehen müssen, aber billigend in Kauf genommen.
Nachdem Richterin Naomi Shivute den Angeklagten schuldig gesprochen hatte, räumte Tjituri während der Verhandlung der Strafanträge ein, sein Mandant werde einer Haftstrafe nicht entgehen können, wobei er einen Freiheitsentzug von 28 Jahren für angemessen hielt. Staatsanwalt Marthino Olivier nannte den Mord an Ganses „besonders brutal“ und verwies auf einen vergleichbaren Fall, bei dem der Täter zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Die Strafmaßverkündung soll am 1. Juni erfolgen.