Angeklagter beschwert sich über Polizeibehandlung
Windhoek - Mit Vorwürfen gegen die Polizei ist gestern der Prozess gegen den mutmaßlichen Kinderschänder und -mörder Lesley Kukame am Obergericht fortgesetzt worden. Im Rahmen einer Nebenverhandlung, mit der Kukames Verteidiger Ivo dos Santos die Zulässigkeit von ersten Aussagen seines Mandanten als Beweismaterial anfechten will, sagte der Polizist Geoffrey Scott aus, der an der Verhaftung und den Verhören Kukames am 10. Februar 2005 beteiligt gewesen war und gestern von dos Santos ins Kreuzverhör genommen worden. Dabei blieb Scott nicht viel mehr als die Antwort "Ich bestreite dies". Dos Santos unterstellte ihm mehrfach, den Angeklagten nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt habe. Scott: "Das ist doch immer die gleiche Leier der Angeklagten vor Gericht. Ich habe ihn seiner Rechte belehrt, egal, was er heute sagt." Allerdings liegt tatsächlich kein protokollierter Nachweis davon vor, laut Scott verzeichne man diese Mahnungen jedoch nicht, so lange keine Festnahme vollzogen sei. Zudem hätten die Polizisten Kukame gezwungen, sich zur Inspizierung seines Körpers vollständig auszuziehen, obwohl er noch nicht verhaftet gewesen sei. Mit Latexhandschuhen habe Scott dann sogar seinen Genitalbereich auf Verletzungen untersucht. "Ich habe ihn auf keinen Fall an seinen Genitalien berührt", so Scott. Am Rücken und der Brust Kukames habe man allerdings Flecken bzw. Abdrücke eines Maschendrahtzaunes entdeckt. "Die anderen Beamten im Raum haben das auch gesehen. Ich habe schließlich keine außerordentlichen Sehkräfte." Des Weiteren sei Kukame ins Gesicht geschlagen, auf ungebührliche Art und Weise in Handschellen gelegt und angeschrieen worden, so dos Santos, was der Polizist bestritt.
Zu Beginn des Verhandlungstages hatte Richterin Kato van Niekerk zunächst entschieden, dass ein Gesprächsprotokoll zwischen Scott und Kukame vom Abend des Festnahmetages vor Gericht zunächst nicht als Beweismittel gelten könne. In dem Gespräch hatte Kukame die Tat teilweise eingestanden. Van Niekerk urteilte ebenfalls, dass einige Antworten einem Geständnis gleichkommen. Weil Scott allerdings nicht den Rang eines Inspektors innehat und auch kein Magistratsrichter ist, sei dieses Protokoll nicht zulässig.
Kukame soll am 7. Februar 2005 ein dreieinhalb Jahre altes Mädchen in den Generatorraum des Kinos in Katutura, wo er als Sicherheitsbeamter eingesetzt war, gelockt, dort zunächst brutal vergewaltigt und dann mit dessen Slip erstickt oder mit dessen Jäckchen erwürgt haben.
Zu Beginn des Verhandlungstages hatte Richterin Kato van Niekerk zunächst entschieden, dass ein Gesprächsprotokoll zwischen Scott und Kukame vom Abend des Festnahmetages vor Gericht zunächst nicht als Beweismittel gelten könne. In dem Gespräch hatte Kukame die Tat teilweise eingestanden. Van Niekerk urteilte ebenfalls, dass einige Antworten einem Geständnis gleichkommen. Weil Scott allerdings nicht den Rang eines Inspektors innehat und auch kein Magistratsrichter ist, sei dieses Protokoll nicht zulässig.
Kukame soll am 7. Februar 2005 ein dreieinhalb Jahre altes Mädchen in den Generatorraum des Kinos in Katutura, wo er als Sicherheitsbeamter eingesetzt war, gelockt, dort zunächst brutal vergewaltigt und dann mit dessen Slip erstickt oder mit dessen Jäckchen erwürgt haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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