Amerikaner belastet
Heckmair-Prozess beginnt mit Beweisaufnahme
Von Marc Springer, Windhoek
Der Hauptbeschuldigte Marcus Thomas musste sich dem Prozessauftakt ohne Anwalt stellen, nachdem er gestern zum widerholten Male ohne Rechtsvertretung war. Zur Begründung gab er an, er habe sich intensiv um einen Pflichtverteidiger bemüht, sei aber an der angeblichen Renitenz des Direktorats für Rechtsbeistand gescheitert. Dort habe man ihm mitgeteilt, man werde ihm keinen weiteren Anwalt bereitstellen, weil er in der Vergangenheit diversen ihm zur Verfügung gestellten Verteidigern unrealistische Anweisungen gegeben habe.
Demnach kündigte Thomas an, er wolle ein Zivilverfahren gegen das Direktorat anstrengen und dieses juristisch verpflichten, ihm einen Anwalt bereitzustellen. Sein daraus abgeleiteter Antrag, das Strafverfahren gegen ihn bis zum Abschluss des Zivilverfahrens ruhen zu lassen, wurde von Richter Christie Liebenberg mit Hinweis darauf verworfen, dass Thomas nicht nur zahlreiche Anwälte entlassen, sondern auch ausreichend Zeit gehabt habe, einen Verteidiger zu engagieren. Thomas wollte sich daraufhin wegen angeblicher Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren dem Prozess entziehen, blieb aber nach einer Belehrung durch Liebenberg unter Protest dennoch anwesend.
Thomas ohne Anwalt
Die lange verzögerte Beweisaufnahme begann daraufhin mit der Befragung des Kronzeugen Simon Muliokela, dem die Anklage trotz des illegalen Besitzes von und Handels mit einer Waffe bei wahrheitsgemäßer Aussage Straffreiheit zugesichert hat. Dieser gab während seiner Vernehmung durch Staatsanwältin Antonia Verhoef zu Protokoll, sein Cousin habe ihm am 1. Januar 2011 die beiden Angeklagten Marcus Thomas und Kevan Townsend unter dem Namen Mr Cash und Mr White vorgestellt und ihm mitgeteilt, diese wollten „zur eigenen Sicherheit“ eine Waffe kaufen.
Dabei habe Townsend ausdrücklich betont, sie seien nur an einer 9mm Pistole interessiert. Außerdem habe er ihm zwei aus Chrom gefertigte Röhrchen gezeigt und erklärt, dass diese auf den Lauf der Waffe aufgesetzt werden und Markierungen auf einem damit abgefeuerten Projektil hinterlassen würden (das sich der Waffe anschließend nicht mehr forensisch zuordnen lässt An. d. Red.)
Muliokela zufolge hätten sich dieser ersten Begegnung weitere Treffen angeschlossen, an denen auch der von ihm beteiligte Schulfreund Ashley und dessen Bekannter Gainor teilgenommen hätten. Diese hätten jedoch nur eine Waffe mit einem Kaliber von 7,65 mm „auftreiben“ können, dass die Amerikaner schließlich widerwillig angenommen hätten. Bei dem ersten Übergabe-Versuch habe sich Townsend Handschuhe übergezogen und die Waffe „gründlich inspiziert“.
Waffe bezahlt
Dabei habe er festgestellt, dass sich nur eine Kugel im Magazin befunden habe und mit den Worten „selbst der beste Schütze kann sein Ziel mit nur einem Schuss verfehlen“ weitere Munition verlangt. Diese hätten die Amerikaner am nächsten Tag (3. Januar 2011) zusammen mit der Waffe in Empfang genommen und ihm (dem Zeugen) dafür 500 N$ übergeben, die er später an Ashley weitergereicht habe. Die verbleibenden 500 N$ hätten die Angeklagten später nachreichen wollen und dies nach einem angeblichen Aufenthalt in Swakopmund auch am 7. Januar bei der Wohnung des Zeugen getan, dem sie für seine Vermittlungsbemühungen eine „Kommission“ von 300 N$ überlassen hätten.
Bei dieser Gelegenheit habe der damals 20-jährige Muliokela nach eigener Darstellung gefragt, wofür sie die Waffe benötigt hätten und was aus ihr geworden sei. Darauf habe Thomas geantwortet: „Du willst nicht im Besitz einer Waffe erwischt werden, die benutzt wurde“. Ferner habe er mitgeteilt, die Waffe „entsorgt“ zu haben.
Dem Zeugen zufolge habe er von den Angeklagten nach dieser Begegnung nichts mehr gehört und sei erst einige Tage später durch die eigene Mutter wieder an sie erinnert worden. Diese habe ihm telefonisch mitgeteilt, es sei im Fernsehen über die beiden verhafteten Amerikaner berichtet worden, mit denen sie ihn (den Zeugen) zuvor gesehen habe. Wenige Tage darauf sei die Polizei in Begleitung von Ashley bei ihm zuhause vorstellig geworden und habe ihn zum Kommissariat mitgenommen, wo er verhaftet worden sei.
Prozess verschleppt
Der seit Jahren aufgeschobene Beginn der Zeugenvernehmung wurde vor allem durch die Angeklagten vereitelt, die beide mehrmals ihren Anwalt entpflichtet und damit eine zeitraubende Suche nach einem Nachfolger verursacht haben. Ferner haben sie diverse Male über ihre angeblich unmenschlichen Haftbedingungen protestiert und eine Lockerung derselben beantragt.
Die längste Verzögerung wurde durch einen gescheiterten Fluchtversuch von Thomas verursacht, bei dem er sich am 8. November 2014 im Zentralgefängnis angeblich einen schweren Gehirnschaden zugezogen hat. Daraufhin musste er mehrmals psychiatrisch begutachtet und dabei geklärt werden, ob er ungeachtet seiner vermeintlichen Beeinträchtigung verhandlungsfähig ist.
Nachdem ihn die daran beteiligten Sachverständigen als Simulant entlarvt und Liebenberg ihn für verhandlungsfähig erklärt hatte, stellte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter dessen Verhandlung erneut eine lange Verzögerung verursachte.
Der Hauptbeschuldigte Marcus Thomas musste sich dem Prozessauftakt ohne Anwalt stellen, nachdem er gestern zum widerholten Male ohne Rechtsvertretung war. Zur Begründung gab er an, er habe sich intensiv um einen Pflichtverteidiger bemüht, sei aber an der angeblichen Renitenz des Direktorats für Rechtsbeistand gescheitert. Dort habe man ihm mitgeteilt, man werde ihm keinen weiteren Anwalt bereitstellen, weil er in der Vergangenheit diversen ihm zur Verfügung gestellten Verteidigern unrealistische Anweisungen gegeben habe.
Demnach kündigte Thomas an, er wolle ein Zivilverfahren gegen das Direktorat anstrengen und dieses juristisch verpflichten, ihm einen Anwalt bereitzustellen. Sein daraus abgeleiteter Antrag, das Strafverfahren gegen ihn bis zum Abschluss des Zivilverfahrens ruhen zu lassen, wurde von Richter Christie Liebenberg mit Hinweis darauf verworfen, dass Thomas nicht nur zahlreiche Anwälte entlassen, sondern auch ausreichend Zeit gehabt habe, einen Verteidiger zu engagieren. Thomas wollte sich daraufhin wegen angeblicher Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren dem Prozess entziehen, blieb aber nach einer Belehrung durch Liebenberg unter Protest dennoch anwesend.
Thomas ohne Anwalt
Die lange verzögerte Beweisaufnahme begann daraufhin mit der Befragung des Kronzeugen Simon Muliokela, dem die Anklage trotz des illegalen Besitzes von und Handels mit einer Waffe bei wahrheitsgemäßer Aussage Straffreiheit zugesichert hat. Dieser gab während seiner Vernehmung durch Staatsanwältin Antonia Verhoef zu Protokoll, sein Cousin habe ihm am 1. Januar 2011 die beiden Angeklagten Marcus Thomas und Kevan Townsend unter dem Namen Mr Cash und Mr White vorgestellt und ihm mitgeteilt, diese wollten „zur eigenen Sicherheit“ eine Waffe kaufen.
Dabei habe Townsend ausdrücklich betont, sie seien nur an einer 9mm Pistole interessiert. Außerdem habe er ihm zwei aus Chrom gefertigte Röhrchen gezeigt und erklärt, dass diese auf den Lauf der Waffe aufgesetzt werden und Markierungen auf einem damit abgefeuerten Projektil hinterlassen würden (das sich der Waffe anschließend nicht mehr forensisch zuordnen lässt An. d. Red.)
Muliokela zufolge hätten sich dieser ersten Begegnung weitere Treffen angeschlossen, an denen auch der von ihm beteiligte Schulfreund Ashley und dessen Bekannter Gainor teilgenommen hätten. Diese hätten jedoch nur eine Waffe mit einem Kaliber von 7,65 mm „auftreiben“ können, dass die Amerikaner schließlich widerwillig angenommen hätten. Bei dem ersten Übergabe-Versuch habe sich Townsend Handschuhe übergezogen und die Waffe „gründlich inspiziert“.
Waffe bezahlt
Dabei habe er festgestellt, dass sich nur eine Kugel im Magazin befunden habe und mit den Worten „selbst der beste Schütze kann sein Ziel mit nur einem Schuss verfehlen“ weitere Munition verlangt. Diese hätten die Amerikaner am nächsten Tag (3. Januar 2011) zusammen mit der Waffe in Empfang genommen und ihm (dem Zeugen) dafür 500 N$ übergeben, die er später an Ashley weitergereicht habe. Die verbleibenden 500 N$ hätten die Angeklagten später nachreichen wollen und dies nach einem angeblichen Aufenthalt in Swakopmund auch am 7. Januar bei der Wohnung des Zeugen getan, dem sie für seine Vermittlungsbemühungen eine „Kommission“ von 300 N$ überlassen hätten.
Bei dieser Gelegenheit habe der damals 20-jährige Muliokela nach eigener Darstellung gefragt, wofür sie die Waffe benötigt hätten und was aus ihr geworden sei. Darauf habe Thomas geantwortet: „Du willst nicht im Besitz einer Waffe erwischt werden, die benutzt wurde“. Ferner habe er mitgeteilt, die Waffe „entsorgt“ zu haben.
Dem Zeugen zufolge habe er von den Angeklagten nach dieser Begegnung nichts mehr gehört und sei erst einige Tage später durch die eigene Mutter wieder an sie erinnert worden. Diese habe ihm telefonisch mitgeteilt, es sei im Fernsehen über die beiden verhafteten Amerikaner berichtet worden, mit denen sie ihn (den Zeugen) zuvor gesehen habe. Wenige Tage darauf sei die Polizei in Begleitung von Ashley bei ihm zuhause vorstellig geworden und habe ihn zum Kommissariat mitgenommen, wo er verhaftet worden sei.
Prozess verschleppt
Der seit Jahren aufgeschobene Beginn der Zeugenvernehmung wurde vor allem durch die Angeklagten vereitelt, die beide mehrmals ihren Anwalt entpflichtet und damit eine zeitraubende Suche nach einem Nachfolger verursacht haben. Ferner haben sie diverse Male über ihre angeblich unmenschlichen Haftbedingungen protestiert und eine Lockerung derselben beantragt.
Die längste Verzögerung wurde durch einen gescheiterten Fluchtversuch von Thomas verursacht, bei dem er sich am 8. November 2014 im Zentralgefängnis angeblich einen schweren Gehirnschaden zugezogen hat. Daraufhin musste er mehrmals psychiatrisch begutachtet und dabei geklärt werden, ob er ungeachtet seiner vermeintlichen Beeinträchtigung verhandlungsfähig ist.
Nachdem ihn die daran beteiligten Sachverständigen als Simulant entlarvt und Liebenberg ihn für verhandlungsfähig erklärt hatte, stellte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter dessen Verhandlung erneut eine lange Verzögerung verursachte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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