Albtraum für Deutschen geht weiter

Günter Berndt hat inzwischen den Glauben an den Menschen und an das Menschenrecht verloren. Der Grund: Richter Gibson Iimbili vertritt die Meinung, Berndt könne die Ermittlungen beeinflussen. Nur deshalb müsse er weitere zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzen - es sei denn, Untersuchungsbeamtin Loile Uushona beeilt sich bei der Wahrheitsfindung.

Die Verteidigung könne allerdings schon vor dem 10. Februar einen neuen Kautionsantrag stellen - jedoch nur, wenn Untersuchungsbeamtin Loile Uushona ihre Ermittlungen abgeschlossen habe. Mit dieser Aussage schloss Richter Gibson Iimbili am vergangenen Freitag die Sitzung und der Angeklagte, der sich wegen Vergewaltigung eines 21-jährigen Mannes sowie vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verantworten muss, wurde in die Zelle zurückgeführt (AZ berichtete).

Wie nachlässig sich die Beamtin bisher um Klärung des Falls gekümmert hatte, kam während des Kreuzverhörs am vergangenen Donnerstag im Magistratsgericht Swakopmund zu Tage. Vorab befragte Staatsanwalt Sitale Mayumbelo den Angeklagten zu dem Vorfall: "Verstehe ich das richtig, dass Sie 5000 Namibia-Dollar zahlen würden, damit sie so schnell wie möglich aus dem Gefängnis kommen und nach Deutschland fliegen können?" Berndt hatte ausgesagt, für einen Rückzug der Klage habe das vermeintliche Opfer von ihm N$ 5000 verlangt. "Nein, ich hätte das Geld nur gezahlt, damit ich aus dem Gefängnis komme", antwortete der Angeklagte, "ich bin in Namibia um Urlaub zu machen und nicht um im Gefängnis zu sitzen". Wenn er seinen Pass von der Polizei zurückerhalte, dann fliege er ordnungsgemäß am 5. März nach Hause. "Vorher nicht", so Berndt, der erneut auf seine Aussage verwies, dass er in diesem Fall ja selbst eine Klärung verlange. "Ich will frei sein und freigesprochen werden."

"Der Kläger behauptet, Sie haben ihm die 100 Namibia-Dollar für Sex bezahlt", so Mayumbelo weiter. "Das ist völlig falsch", so Berndt, "er bettelte für eine Mitfahrgelegenheit um N$ 75, die ich ihm nach langem Zögern gab. Dann versuchte er mir zu erklären, er brauche noch N$ 20 Vermittlungsgebühren. Somit nahm ich die 75 Dollar zurück und gab ihm stattdessen 100 Dollar." Er habe sich dem Kläger nicht sexuell genähert und auch nicht umgekehrt.

Obwohl Berndt am Donnerstag noch einmal zu Protokoll gab, dass er alle Kautionsbedingungen bis zur Lösung des Falls akzeptieren werde, hatte es sein Anwalt Stephen Kenny schwer, das Gericht davon zu überzeugen. Besonders hartnäckig bestand die Untersuchungsbeamtin Loile Uushona auf ihr Wahrscheinlichkeitsprinzip. "Ich sitze mit vier Pässen von Angeklagten mit ähnlichen Fällen und keiner hat sich an die Kautionsbedingung gehalten", sagte sie und fügte hinzu: "Sie sind alle getürmt." Somit bestünde die Möglichkeit, dass auch der Deutsche außer Landes flüchte. Deshalb dürfe er nicht auf Kaution auf freien Fuß kommen. "Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass er bleibt", argumentierte Kenny, "denn er besitzt ein Haus in Swakopmund". "Mir hat er gesagt, das Haus gehöre seiner Mutter", erwiderte Uushona. Kenny erwähnte daraufhin die Möglichkeit eines Missverständnisses, da der Angeklagte der englischen Sprache kaum mächtig sei und am Tag der Verhaftung nicht verstanden habe, worum es überhaupt ging. Dann fügt er hinzu: "Hier ist der Beweis, dass es sein Haus ist und einen Wert von 760000 Namibia-Dollar hat." Schnippisch antwortete Uushona: "Hören Sie, für diese Ermittlung bin ich verantwortlich und ich habe gelernt, mich selbst mit Beweismitteln zu versorgen. Sie brauchen mich also nicht mit ihren Informationen zu füttern." Doch Kenny ließ es nicht auf sich beruhen: "Und weil es sich um Ihre Untersuchung handelt, vergessen Sie dabei die Rechte meines Mandanten?"

Die Verteidigung kritisierte besonders den Fakt, dass Berndt am 13. Januar ohne Rechtsbeistand zur Rekapitulierung des Tathergangs ins eigene Haus geführt wurde. Uushona habe nach 19 Jahren Tätigkeit als Polizeibeamtin und neun Jahren im Dienst der Abteilung für Mutter- und Kinderschutz wissen müssen, dass jeder Verdächtigte ein Recht auf Rechtsbeistand habe. Zudem beanstandete Kenny ihre Ermittlungsarbeit. Die Beamtin gab zu, vier Tage nach dem ersten gescheiterten Kautionsantrag Berndts Aussage immer noch nicht gelesen und lediglich eine Zeugenaussage - die des Klägers - aufgenommen zu haben. 13 Tage nach der Verhaftung habe sie erst mit Interpol Kontakt aufgenommen, deren Antwort vier Tage später noch nicht vorlag, da Uushona es nicht für nötig empfunden habe, nach dem Ergebnis nachzufragen. Sie habe bei Interpol niemanden telefonisch erreichen können, sagte sie. Zudem informierte Uushona, nicht genau sagen zu können, wie viel Zeit sie noch brauche, bis sie die Ermittlungen abgeschlossen habe. So sehr Stephen Kenny auch gegen das Wahrscheinlichkeitsprinzip konterte, Uushona beharrte darauf, dass es zu riskant sei, Berndt vorerst die Freiheit in Form von Kaution zu gewähren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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