Air Namibia im Recht
Fehlentscheid durch „feindliche Tribunale“
Von Frank Steffen
Windhoek
Nachdem die staatliche Fluggesellschaft Air Namibia negativ in Presseberichten auffiel, bezog die Gesellschaft gestern in einer Presseerklärung Stellung zu dem „Handelsdisput“ zwischen ihr und der belgischen Firma Challenge Air. „Wir wollen der Öffentlichkeit einen objektiven und aktualisierten Einblick in diesen Fall gewähren“, heißt es in der Mitteilung unter Federführung des Pressesprechers Paul Nakawa.
Dies folgt einem Bericht der AZ-Schwester Namibian Sun, der Korrespondenz und Gerichtsbeschlüsse des Münchner Regionalgerichts vorliegen, laut denen Challenge Air SA, das seit dem Jahre 1998 in einem Insolvenzverfahren steckt, dazu berechtigt ist, unbezahlte Rechnungen der Air Namibia aus jenen Jahren, in Höhe von etwa 400 Millionen Namibia-Dollar, einzufordern.
Nachdem Air Namibia weder dem Konkursverwalter Ancet Baum noch dem lokalen Vertreter Wilhelm Shali oder der Anwaltskanzlei Sisa Namandje Gehör schaffte und dabei die Forderung nach einer Zahlung ignorierte, machten die Liquidatoren jetzt von dem Gerichtsbefehl Gebrauch und beschlagnahmten am 4. Januar 2019 den Betrag von 8,3 Millionen N$ und in den vergangenen Tagen weitere 3,1 Millionen N$. Das Geld fand sich namens Air Namibia im Besitz der Firma „AVIAREPS Airline Management GmbH“.
Laut Nakawa hatte Air Namibia im Juli 1998 einen Mietsvertrag aufgekündigt und das betroffene Flugzeug (eine Boeing 767) an Challenge Air zurückgegeben, nachmaßen sich herausgestellt hatte, dass der Flieger Mängel aufwies, die Challenge Air nicht imstande war zu beheben. Da das namibische Obergericht zugunsten der Air Namibia entschieden hatte und daher kein Schiedsverfahren zutraf, schien der Fall abgehandelt.
Gemäß einem IATA-Beschluss wurde allerdings doch eine Schlichtung in London anberaumt und scheint Nakawas Objektivität damit ins Wanken zu geraten: „Nach einem langwierigen Schlichtungsverfahren, bei dem sich unsere südafrikanischen, europäischen und internationalen Anwälte einem einzelnen Schlichter stellten, fiel das Urteil zugunsten des Insolvenzverwalters aus. Der Zuspruch entstand während der Schlichter einige fehlerhafte Information in Betracht nahm und sein Entschluss einiger unrichtiger Rechtsinterpretationen unterlag.“
Ein Appell sei nicht möglich gewesen. Der Fall sei noch nicht in letzter Instanz in den namibischen Gerichten entschieden, doch hätten „drüben meist feindlich-gesinnte europäische Tribunale“ gegen Air Namibia entschieden. Unklar bleibt dabei, inwiefern Air Namibia glaubte weiterhin im europäischen Raum handeln zu dürfen und dabei einen Gerichtsentschluss zu ignorieren, nur weil er nicht dem namibischen Gerichtswesen entstammte.
Windhoek
Nachdem die staatliche Fluggesellschaft Air Namibia negativ in Presseberichten auffiel, bezog die Gesellschaft gestern in einer Presseerklärung Stellung zu dem „Handelsdisput“ zwischen ihr und der belgischen Firma Challenge Air. „Wir wollen der Öffentlichkeit einen objektiven und aktualisierten Einblick in diesen Fall gewähren“, heißt es in der Mitteilung unter Federführung des Pressesprechers Paul Nakawa.
Dies folgt einem Bericht der AZ-Schwester Namibian Sun, der Korrespondenz und Gerichtsbeschlüsse des Münchner Regionalgerichts vorliegen, laut denen Challenge Air SA, das seit dem Jahre 1998 in einem Insolvenzverfahren steckt, dazu berechtigt ist, unbezahlte Rechnungen der Air Namibia aus jenen Jahren, in Höhe von etwa 400 Millionen Namibia-Dollar, einzufordern.
Nachdem Air Namibia weder dem Konkursverwalter Ancet Baum noch dem lokalen Vertreter Wilhelm Shali oder der Anwaltskanzlei Sisa Namandje Gehör schaffte und dabei die Forderung nach einer Zahlung ignorierte, machten die Liquidatoren jetzt von dem Gerichtsbefehl Gebrauch und beschlagnahmten am 4. Januar 2019 den Betrag von 8,3 Millionen N$ und in den vergangenen Tagen weitere 3,1 Millionen N$. Das Geld fand sich namens Air Namibia im Besitz der Firma „AVIAREPS Airline Management GmbH“.
Laut Nakawa hatte Air Namibia im Juli 1998 einen Mietsvertrag aufgekündigt und das betroffene Flugzeug (eine Boeing 767) an Challenge Air zurückgegeben, nachmaßen sich herausgestellt hatte, dass der Flieger Mängel aufwies, die Challenge Air nicht imstande war zu beheben. Da das namibische Obergericht zugunsten der Air Namibia entschieden hatte und daher kein Schiedsverfahren zutraf, schien der Fall abgehandelt.
Gemäß einem IATA-Beschluss wurde allerdings doch eine Schlichtung in London anberaumt und scheint Nakawas Objektivität damit ins Wanken zu geraten: „Nach einem langwierigen Schlichtungsverfahren, bei dem sich unsere südafrikanischen, europäischen und internationalen Anwälte einem einzelnen Schlichter stellten, fiel das Urteil zugunsten des Insolvenzverwalters aus. Der Zuspruch entstand während der Schlichter einige fehlerhafte Information in Betracht nahm und sein Entschluss einiger unrichtiger Rechtsinterpretationen unterlag.“
Ein Appell sei nicht möglich gewesen. Der Fall sei noch nicht in letzter Instanz in den namibischen Gerichten entschieden, doch hätten „drüben meist feindlich-gesinnte europäische Tribunale“ gegen Air Namibia entschieden. Unklar bleibt dabei, inwiefern Air Namibia glaubte weiterhin im europäischen Raum handeln zu dürfen und dabei einen Gerichtsentschluss zu ignorieren, nur weil er nicht dem namibischen Gerichtswesen entstammte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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