Abkehr vom Strafrecht
Kabinett verfolgt Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof
Von Eberhard Hofmann, Windhoek
Auslöser des neuerlichen Anlaufs, sich außerhalb des internationalen Strafrechts zu stellen, bzw. die Mitgliedschaft des „International Criminal Court“ aufzusagen, war Präsident Hage Geingobs kürzlicher Besuch in Tansania, wo er sich in dieser Frage mit der dortigen Regierung auf einen solchen Schritt abgesprochen hat. Das Kabinett habe den Standpunkt Namibias bestätigt, sich „möglicherweise aus dem ICC zurückzuziehen“, wie das Zentralkomitee der SWAPO es durchdiskutiert habe, heißt es in der aktuellen Kabinettserklärung von der jüngsten Sitzung Mitte November. Im Übrigen hat das Kabinett das Außenministerium beauftragt, die gemeinsame Kommission zu bilateralen Kooperation zwischen Namibia und Tansania „wiederzubeleben“.
Namibia gehört zu den 123 Staaten (Stand April 2015), darunter 34 in Afrika, die unter der Schirmherrschaft der UNO die „Statuten von Rom“, den juristischen Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs unterschrieben und das Tribunal somit legitimiert haben. Am 17. Juni 1998 hatten 120 Staaten sich zu den Statuten bekannt, und Namibia ist am 25. Juni 2002 dazugekommen. Nach 13 Jahren Mitgliedschaft will die SWAPO-Regierung nun aus dem Gericht aussteigen, ohne eine afrikanische Alternative zu bieten. Befragt nach seiner Beurteilung des angestrebten Austritts, erklärte Phil ya Nangoloh, Direktor der Menschenrechtsorganisation „Namrights“, gestern: „Dass Namibia mit aufs Trittbrett zum Auszug steigen will, überrascht nicht. Das Land hat in der Vergangenheit und jetzt schon etliche internationale Gesetze verletzt, zum Beispiel, dass keine Rechenschaft über eine große Anzahl verschollener Namibier gegeben wird. Auch gegen die Anti-Folter-Konvention von 1984 liegen Verstöße vor.“
Der Rückzieher Namibias hat bereits Parallelen in der Verwässerung des Rechts- und Justizrahmens, den das Regionalgericht der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) erfahren hat, nachdem die SADC-Staaten es zugelassen haben, dass sich Simbabwe unter der Mugabe-Regierung über Gerichtsentscheide des SADC-Tribunals hinwegsetzen konnte, ohne dass Einspruch von Seiten der anderen Staaten erfolgte, die das Regionalgericht (Sitz in Windhoek) gemeinsam gegründet haben. Südafrika hat als ICC-Mitglied sich jüngst auch ohne politischen Widerspruch anderer Staaten über seine Verpflichtung gegenüber dem ICC hinweggesetzt. Als der sudanesische Präsident Omar al-Baschir, gegen den wegen Verdachts auf Völkermord und Kriegsverbrechen ein ICC-Haftbefehl vorliegt, Südafrika zu einer Afrika-Konferenz besuchte, hat die Jacob-Zuma-Regierung ihn klammheimlich wieder abreisen lassen, obwohl die südafrikanische Justiz den vermeintlichen Verbrecher an den ICC aufliefern wollte. Desgleichen stellen sich Staatsoberhäupter schützend vor den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta, gegen den ebenfalls staatliche Gewaltvergehen zur Last gelegt werden.
Auslöser des neuerlichen Anlaufs, sich außerhalb des internationalen Strafrechts zu stellen, bzw. die Mitgliedschaft des „International Criminal Court“ aufzusagen, war Präsident Hage Geingobs kürzlicher Besuch in Tansania, wo er sich in dieser Frage mit der dortigen Regierung auf einen solchen Schritt abgesprochen hat. Das Kabinett habe den Standpunkt Namibias bestätigt, sich „möglicherweise aus dem ICC zurückzuziehen“, wie das Zentralkomitee der SWAPO es durchdiskutiert habe, heißt es in der aktuellen Kabinettserklärung von der jüngsten Sitzung Mitte November. Im Übrigen hat das Kabinett das Außenministerium beauftragt, die gemeinsame Kommission zu bilateralen Kooperation zwischen Namibia und Tansania „wiederzubeleben“.
Namibia gehört zu den 123 Staaten (Stand April 2015), darunter 34 in Afrika, die unter der Schirmherrschaft der UNO die „Statuten von Rom“, den juristischen Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs unterschrieben und das Tribunal somit legitimiert haben. Am 17. Juni 1998 hatten 120 Staaten sich zu den Statuten bekannt, und Namibia ist am 25. Juni 2002 dazugekommen. Nach 13 Jahren Mitgliedschaft will die SWAPO-Regierung nun aus dem Gericht aussteigen, ohne eine afrikanische Alternative zu bieten. Befragt nach seiner Beurteilung des angestrebten Austritts, erklärte Phil ya Nangoloh, Direktor der Menschenrechtsorganisation „Namrights“, gestern: „Dass Namibia mit aufs Trittbrett zum Auszug steigen will, überrascht nicht. Das Land hat in der Vergangenheit und jetzt schon etliche internationale Gesetze verletzt, zum Beispiel, dass keine Rechenschaft über eine große Anzahl verschollener Namibier gegeben wird. Auch gegen die Anti-Folter-Konvention von 1984 liegen Verstöße vor.“
Der Rückzieher Namibias hat bereits Parallelen in der Verwässerung des Rechts- und Justizrahmens, den das Regionalgericht der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) erfahren hat, nachdem die SADC-Staaten es zugelassen haben, dass sich Simbabwe unter der Mugabe-Regierung über Gerichtsentscheide des SADC-Tribunals hinwegsetzen konnte, ohne dass Einspruch von Seiten der anderen Staaten erfolgte, die das Regionalgericht (Sitz in Windhoek) gemeinsam gegründet haben. Südafrika hat als ICC-Mitglied sich jüngst auch ohne politischen Widerspruch anderer Staaten über seine Verpflichtung gegenüber dem ICC hinweggesetzt. Als der sudanesische Präsident Omar al-Baschir, gegen den wegen Verdachts auf Völkermord und Kriegsverbrechen ein ICC-Haftbefehl vorliegt, Südafrika zu einer Afrika-Konferenz besuchte, hat die Jacob-Zuma-Regierung ihn klammheimlich wieder abreisen lassen, obwohl die südafrikanische Justiz den vermeintlichen Verbrecher an den ICC aufliefern wollte. Desgleichen stellen sich Staatsoberhäupter schützend vor den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta, gegen den ebenfalls staatliche Gewaltvergehen zur Last gelegt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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