Abendgerichte für Verkehrssünder
Windhoek - Seit Anfang Dezember finden Montag bis Freitag zwischen 17 und 20 Uhr Sondersitzungen am Magistratsgericht in Windhoek statt. Das Ziel: Man will die Prozesse gegen verhaftete Verkehrssünder beschleunigen. Das Projekt basiert auf einer Gemeinschaftsinitiative von Windhoeker Stadtpolizei, Verkehrs-Unfallfonds (MVA) und Gerichten und soll bis Mitte Januar andauern. "Während der Weihnachtszeit denken Autofahrer, sie hätten einen Führerschein, um zu fahren wie sie wollen", sagte Richterin Elsie Schickerling im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung.
Bis zum vergangenen Freitag seien über 100 Gerichtsverfahren abgehandelt worden. Wenn ein Autofahrer am Morgen verhaftet wird, wird er noch am gleichen Tag dem Gericht vorgeführt und nicht erst am Folgetag. Somit wolle man einen Stau der Gerichtsakten sowie Verfahren verhindern, erklärte die Richterin. Allein bei der ersten Sondersitzung habe das Gericht aus den Geldstrafen in 37 Verfahren Einnahmen in Höhe von 10175 Namibia-Dollar verzeichnet, am Tag darauf waren es 10100 Namibia-Dollar.
Die Abend-Gerichte werden am 24., 29., 30. und 31. Dezember sowie am 2., 8., 9., 13., und 14. Januar 2009 am Magistratsgericht in Windhoek stattfinden. Laut der Richterin droht einem angetrunkenen Autofahrer, der über dem erlaubten Limit von 0,37 Promille fährt, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 20000 Namibia-Dollar und/oder fünf Jahre Gefängnis. "Die Zeit, in der kleine Strafen verhängt wurden, ist vorbei", sagte Schickerling und fügte hinzu: "Jede Person, die auf der Straße entweder fährt oder auf dem Bürgersteig läuft, ist in Gefahr, wenn ein angetrunkener Autofahrer vorbeifährt."
Bis zum vergangenen Freitag seien über 100 Gerichtsverfahren abgehandelt worden. Wenn ein Autofahrer am Morgen verhaftet wird, wird er noch am gleichen Tag dem Gericht vorgeführt und nicht erst am Folgetag. Somit wolle man einen Stau der Gerichtsakten sowie Verfahren verhindern, erklärte die Richterin. Allein bei der ersten Sondersitzung habe das Gericht aus den Geldstrafen in 37 Verfahren Einnahmen in Höhe von 10175 Namibia-Dollar verzeichnet, am Tag darauf waren es 10100 Namibia-Dollar.
Die Abend-Gerichte werden am 24., 29., 30. und 31. Dezember sowie am 2., 8., 9., 13., und 14. Januar 2009 am Magistratsgericht in Windhoek stattfinden. Laut der Richterin droht einem angetrunkenen Autofahrer, der über dem erlaubten Limit von 0,37 Promille fährt, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 20000 Namibia-Dollar und/oder fünf Jahre Gefängnis. "Die Zeit, in der kleine Strafen verhängt wurden, ist vorbei", sagte Schickerling und fügte hinzu: "Jede Person, die auf der Straße entweder fährt oder auf dem Bürgersteig läuft, ist in Gefahr, wenn ein angetrunkener Autofahrer vorbeifährt."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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