56 Jahre Haft für Nasenhorn-Schmuggler
Windhoek (ste) – Heute Nachmittag wurde im Regionalgericht Windhoek das Strafmaß für die vier Chinesen verkündet, die vor zwei Wochen wegen illegalen Besitzes sowie versuchten Schmuggel von 13 Nasenhörnern des Spitzmaulnashorns (Schwarzen Nashorn) und einem weiteren Horn der Breitmaulnashörner sowie eines Leopardenfells verurteilt worden waren: Alle vier wurden zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt. Bei der Strafmaß-Verkündung erklärte Richterin Diergaardt, dass sie beim Strafmaß Nachsicht hat walten lassen. Dies sei unter den Umständen sehr schwierig gewesen, da keiner der Verurteilten bereit gewesen sei, über die Schuld der Mitangeklagten eine Aussage zu machen. „Ich bin zu dem Schluss gelangt, dass die Schuld deswegen alle gleichmäßig betrifft, denn alle wussten sie sehr genau was sie vorhatten, und sie hatten genügend Zeit, ihre Meinung zu ändern und von dem Vorhaben abzusehen“, begründete sie die harte Strafe. Mehr dazu am Montag in der AZ.
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Allgemeine Zeitung
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