47 Jahre in Haft
Windhoek - Das Obergericht hat den 40-jährigen Triebtäter Gerhardt Geiseb zu 47 Jahren Haft verurteilt und damit eine der höchsten jemals für Vergewaltigung ausgesprochenen Strafen verhängt.
Geiseb war am vergangenen Montag von Ersatzrichter Alwin Simpson schuldig gesprochen worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass sich Geiseb am 30. August 2008 bei Tsaraxa Aibes im Distrikt Otjowarongo an zwei Mädchen vergangen hat. Opfer der Übergriffe waren die 17 Monate alte Rejoice H., die Geiseb in der Hütte ihrer Mutter vergewaltigt hat. Kurze Zeit später hat er in der derselben Hütte die elfjährige Alletta M. unsittlich berührt und sich laut Gesetz gegen Vergewaltigung damit ebenfalls des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht.
In seiner Strafmaßverkündung am Donnerstag beschrieb Simpson die Taten des Verurteilten als "schockierend, brutal und grausam". Außerdem wies er darauf hin, dass H. bei dem Übergriff schwerste Verletzungen erlitten habe und der Wiederholungstäter Geiseb bereits einmal zuvor wegen Vergewaltigung verurteilt worden sei.
Des Weiteren hob der Richter hervor, dass Geiseb keine Reue gezeigt und nicht vor Gericht ausgesagt habe. Da er folglich keine mildernden Umstände vorgebracht habe, gebe es für das Gericht keinen Grund, von der gesetzlichen Mindeststrafe abzuweichen, die bei Wiederholungstätern für Vergewaltigung eine Haft von 45 Jahren vorsieht.
"Das Gericht hat die Pflicht, die Öffentlichkeit vor derartigen Verbrechen zu schützen, wie sie von Ihnen begangen wurden", sagte der Richter an Geiseb gewandt. Dann verurteilte er ihn wegen Vergewaltigung zu 45 Jahren Haft und wegen sexuellen Missbrauchs zu weiteren zwei Jahren Freiheitsentzug.
Geiseb war am vergangenen Montag von Ersatzrichter Alwin Simpson schuldig gesprochen worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass sich Geiseb am 30. August 2008 bei Tsaraxa Aibes im Distrikt Otjowarongo an zwei Mädchen vergangen hat. Opfer der Übergriffe waren die 17 Monate alte Rejoice H., die Geiseb in der Hütte ihrer Mutter vergewaltigt hat. Kurze Zeit später hat er in der derselben Hütte die elfjährige Alletta M. unsittlich berührt und sich laut Gesetz gegen Vergewaltigung damit ebenfalls des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht.
In seiner Strafmaßverkündung am Donnerstag beschrieb Simpson die Taten des Verurteilten als "schockierend, brutal und grausam". Außerdem wies er darauf hin, dass H. bei dem Übergriff schwerste Verletzungen erlitten habe und der Wiederholungstäter Geiseb bereits einmal zuvor wegen Vergewaltigung verurteilt worden sei.
Des Weiteren hob der Richter hervor, dass Geiseb keine Reue gezeigt und nicht vor Gericht ausgesagt habe. Da er folglich keine mildernden Umstände vorgebracht habe, gebe es für das Gericht keinen Grund, von der gesetzlichen Mindeststrafe abzuweichen, die bei Wiederholungstätern für Vergewaltigung eine Haft von 45 Jahren vorsieht.
"Das Gericht hat die Pflicht, die Öffentlichkeit vor derartigen Verbrechen zu schützen, wie sie von Ihnen begangen wurden", sagte der Richter an Geiseb gewandt. Dann verurteilte er ihn wegen Vergewaltigung zu 45 Jahren Haft und wegen sexuellen Missbrauchs zu weiteren zwei Jahren Freiheitsentzug.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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