25 Jahre für Kindermörderin
Windhoek - Wie Richter Louis Muller gestern in seiner Strafmaßverkündung betonte, könne nur eine langjährige Gefängnisstrafe in diesem Fall angebracht sein. "Nur mehrere Jahre Haft senden die abschreckende Botschaft an die Öffentlichkeit, dass solche Verbrechen nicht toleriert werden", so der Richter. Insgesamt wurde die Mutter für den Tod von Emilia Isai (9), Paulus Shonghela (4) und Frans Shonghela (4 Monate) zu 75 Jahre Haft verurteilt. Die Strafen laufen jedoch parallel, so dass Hangula effektiv für 25 Jahre ins Gefängnis muss.
Hangula hatte zu Prozessbeginn die Tat gestanden. Als Grund gab die 30-Jährige in einer vor Gericht von ihrer Anwältin Friedi Kishi folgendes an: "Mein Freund und Vater der zwei jüngsten Kinder hat mich verlassen, es hat ihn nicht einmal gestört, dass ich im Krankenhaus lag. Dann wurde ich HIV-positiv diagnostiziert, das hat mich alles sehr depressiv gemacht und ich habe beschlossen, mein eigenes sowie das Leben meiner Kinder zu beenden, weil sie schon litten". Deshalb habe die Mutter ihre Kinder am 10. Mai 2006 ins Wasser (einen Brunnen) geführt und dort ertränkt. Sie habe sich selber auch töten wollen, aber nach dem dritten Versuch habe sie festgestellt, dass das Wasser zu flach gewesen sei. Das Plädoyer wurde vom Gericht anerkannt und die 30-Jährige auch sofort schuldig gesprochen."Brutal und abscheulich"Muller ging in seiner Begründung zudem auf die Vergangenheit vor der Tat ein. Hangula sei von ihrem Freund etliche Male misshandelt, missbraucht, geschlagen, gedemütigt und mit dem Aids-Virus infiziert worden, dies habe die Tat genauso begünstigt wie die Tatsache, dass die Mutter am Abend vor den Morden mit ihren drei Kindern draußen vor ihrem Haus schlafen musste, da der Vater weggereist war. Sie habe keine Decke bekommen, das jüngste Kind habe die ganze Nacht durch geschrieen und alle vier hätten Hunger gelitten. "Dies hat Hangula sehr böse gemacht", so Muller. Am Abend hatte die Mutter zum wiederholten Male gegenüber Familienmitgliedern angekündigt, dass sie die Kinder töten wolle. "Sie hat ihren Bruder angerufen und mitgeteilt, dass er am nächsten Tag von der Polizei hören werde", erläuterte der Richter.
Die Kinder hätten ihrer Mutter vertraut und seien ihr zum Brunnen gefolgt, weil sie keine Angst hatten: "Ich glaube kaum, dass das Baby Widerstand zeigte, aber ich bezweifele sehr, dass die neunjährige Tochter und der vier Jahre alte Sohn freiwillig ins Wasser gehen wollten, um zu ertrinken." Zudem stamme die älteste Tochter nicht von dem berüchtigten Freund, sondern habe einen anderen Vater gehabt. Deshalb, betonte der Richter weiter, sei der Jähzorn der Mutter gegen die Tochter nicht verständlich. Sie sei überhaupt nicht mit den vergangenen Geschehnissen zu verbinden."Rehabilitierung reicht nicht"Dass eine Mutter ihre eigenen drei Kinder umbringe, sei abscheulich, betonte Muller weiter. Im namibischen Gesetz werde deutlich gemacht, dass jeder das Recht auf Leben habe. Vor allem sei die Art und Weise, wie die Morde geschahen, sehr brutal. "Auch wenn Hangula aus Wut, Rache oder Zorn gegenüber ihrem Freund die Tat beging, kann dies keine Entschuldigung sein", so der Richter.
Rechtsanwältin Kishi hatte in ihrem Schlussplädoyer einen Freispruch gefordert, weil die Mutter nach Aussage eines Psychologen zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen sei. "Eine Haftstrafe ist in diesem Fall nicht angebracht", hatte Kishi am Montag argumentiert. Richter Muller stimmte gestern mit diesem Antrag nicht überein. Ihm zufolge reiche Rehabilitierung nicht aus. "Wenn Hangula solch eine Wut gegenüber ihrem Freund entwickelte, würde sie nach einem Freispruch weiter eine Gefahr darstellen. In ihr steckt noch viel Zorn, vor allem gegen ihren Freund. Sie stellt zudem eine Bedrohung der gesamten Öffentlichkeit dar", betonte der Richter. Im Gefängnis werde sie gut versorgt. Dort erhalte sie Medizin gegen den HI-Virus und werde regelmäßig von Psychologen besucht. Staatsanwältin Heidi Jacobs hatte am Donnerstag insgesamt 75 Jahre Haft gefordert, 25 Jahre für jedes ermordete Kind.
Nachdem Hangula ihre Strafe gehört hatte, brach sie im Gericht weinend und schreiend zusammen. Sie konnte erst nach 20 Minuten abgeführt worden, da sie, wie manche Augenzeugen berichteten, wohl nun erst begreife, dass sie ihre drei Kinder getötet hatte und nun die Konsequenzen tragen müsse.
Hangula hatte zu Prozessbeginn die Tat gestanden. Als Grund gab die 30-Jährige in einer vor Gericht von ihrer Anwältin Friedi Kishi folgendes an: "Mein Freund und Vater der zwei jüngsten Kinder hat mich verlassen, es hat ihn nicht einmal gestört, dass ich im Krankenhaus lag. Dann wurde ich HIV-positiv diagnostiziert, das hat mich alles sehr depressiv gemacht und ich habe beschlossen, mein eigenes sowie das Leben meiner Kinder zu beenden, weil sie schon litten". Deshalb habe die Mutter ihre Kinder am 10. Mai 2006 ins Wasser (einen Brunnen) geführt und dort ertränkt. Sie habe sich selber auch töten wollen, aber nach dem dritten Versuch habe sie festgestellt, dass das Wasser zu flach gewesen sei. Das Plädoyer wurde vom Gericht anerkannt und die 30-Jährige auch sofort schuldig gesprochen."Brutal und abscheulich"Muller ging in seiner Begründung zudem auf die Vergangenheit vor der Tat ein. Hangula sei von ihrem Freund etliche Male misshandelt, missbraucht, geschlagen, gedemütigt und mit dem Aids-Virus infiziert worden, dies habe die Tat genauso begünstigt wie die Tatsache, dass die Mutter am Abend vor den Morden mit ihren drei Kindern draußen vor ihrem Haus schlafen musste, da der Vater weggereist war. Sie habe keine Decke bekommen, das jüngste Kind habe die ganze Nacht durch geschrieen und alle vier hätten Hunger gelitten. "Dies hat Hangula sehr böse gemacht", so Muller. Am Abend hatte die Mutter zum wiederholten Male gegenüber Familienmitgliedern angekündigt, dass sie die Kinder töten wolle. "Sie hat ihren Bruder angerufen und mitgeteilt, dass er am nächsten Tag von der Polizei hören werde", erläuterte der Richter.
Die Kinder hätten ihrer Mutter vertraut und seien ihr zum Brunnen gefolgt, weil sie keine Angst hatten: "Ich glaube kaum, dass das Baby Widerstand zeigte, aber ich bezweifele sehr, dass die neunjährige Tochter und der vier Jahre alte Sohn freiwillig ins Wasser gehen wollten, um zu ertrinken." Zudem stamme die älteste Tochter nicht von dem berüchtigten Freund, sondern habe einen anderen Vater gehabt. Deshalb, betonte der Richter weiter, sei der Jähzorn der Mutter gegen die Tochter nicht verständlich. Sie sei überhaupt nicht mit den vergangenen Geschehnissen zu verbinden."Rehabilitierung reicht nicht"Dass eine Mutter ihre eigenen drei Kinder umbringe, sei abscheulich, betonte Muller weiter. Im namibischen Gesetz werde deutlich gemacht, dass jeder das Recht auf Leben habe. Vor allem sei die Art und Weise, wie die Morde geschahen, sehr brutal. "Auch wenn Hangula aus Wut, Rache oder Zorn gegenüber ihrem Freund die Tat beging, kann dies keine Entschuldigung sein", so der Richter.
Rechtsanwältin Kishi hatte in ihrem Schlussplädoyer einen Freispruch gefordert, weil die Mutter nach Aussage eines Psychologen zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen sei. "Eine Haftstrafe ist in diesem Fall nicht angebracht", hatte Kishi am Montag argumentiert. Richter Muller stimmte gestern mit diesem Antrag nicht überein. Ihm zufolge reiche Rehabilitierung nicht aus. "Wenn Hangula solch eine Wut gegenüber ihrem Freund entwickelte, würde sie nach einem Freispruch weiter eine Gefahr darstellen. In ihr steckt noch viel Zorn, vor allem gegen ihren Freund. Sie stellt zudem eine Bedrohung der gesamten Öffentlichkeit dar", betonte der Richter. Im Gefängnis werde sie gut versorgt. Dort erhalte sie Medizin gegen den HI-Virus und werde regelmäßig von Psychologen besucht. Staatsanwältin Heidi Jacobs hatte am Donnerstag insgesamt 75 Jahre Haft gefordert, 25 Jahre für jedes ermordete Kind.
Nachdem Hangula ihre Strafe gehört hatte, brach sie im Gericht weinend und schreiend zusammen. Sie konnte erst nach 20 Minuten abgeführt worden, da sie, wie manche Augenzeugen berichteten, wohl nun erst begreife, dass sie ihre drei Kinder getötet hatte und nun die Konsequenzen tragen müsse.
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Allgemeine Zeitung
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