NAFAU erzielt Teilerfolg
Shoprite muss Streikregeln akzeptieren - Arbeit nicht aufgenommen
Von NMH und Steffi Balzar, Swakopmund/Windhoek
Das Obergericht in Windhoek ordnete am Freitag an, dass Shoprite Holdings und seine Tochtergesellschaften keine „befristeten“ Angestellten mehr einsetzen dürfen, um Funktionen und Aufgaben der streikenden Mitarbeiter zu übernehmen. Richter Shafimana Ueitele erließ diese Anordnung, nachdem die Gewerkschaft NAFAU (Namibian Food and Allied Workers Union) einen Eilantrag beim Arbeitsgericht eingereicht hatte, um ein Verbot gegen Shoprite Holdings zu erwirken, weil das Unternehmen etwa 390 Mitarbeiter befristet eingestellt hatte, um die Arbeit der Streikenden zu erledigen.
NAFAU behauptete ferner, dass das Unternehmen in der Zwischenzeit auch einige seiner Manager eingesetzt habe, um die Aufgaben der Streikenden zu übernehmen. Die Firma habe jedoch bereits am 7. Dezember eine Vereinbarung unterzeichnet, die besagt, dass Shoprite Holdings nicht von Nicht-Streikenden oder anderen Beschäftigten verlangen werde, die Aufgaben und Funktionen des legal streikenden Personals zu übernehmen. Ueitele stellte fest, dass das Vorgehen von Shoprite gegen die unterzeichneten Regeln verstößt.
„Shoprite wird hiermit untersagt von den sogenannten Saisonarbeitern oder ‚befristeten‘ Mitarbeiten, die im Dezember 2020 eingestellt wurden, und von seinen anderen Angestellten (einschließlich derer in leitender Funktion oder in der Ausbildung) zu verlangen, die Arbeit eines Mitarbeiters zu verrichten, der ab dem 23. Dezember 2020 für die Dauer des Streiks die Arbeit niedergelegt hat“, ordnete Ueitele an.
Laut der Organisatorin des NAFAU-Zweigs in der Erongo-Region, Miena Ndapuka, haben sich mehr als 120 Angestellte von Shoprite, Checkers und USave in Swakopmund dem Streik angeschlossen. Das ist mehr als die Hälfte der Belegschaft. „Die meisten Angestellten sind seit mehr als zehn Jahren für einen befristeten Zeitraum angestellt und bekommen zwischen 300 und 400 N$ pro Woche. Festangestellte erhalten zwischen 2000 und 3000 N$ im Monat. Das ist angesichts der derzeitigen Lage im Lande sehr niedrig“, sagte sie. Die Mitarbeiter erhielten zudem weder einen Fahrtkostenzuschuss, noch stelle das Unternehmen ein Transportmittel für den Arbeitsweg bereit. „Sie erhalten auch keinen Wohnkostenzuschuss, keine medizinische Versorgung oder andere Leistungen“, so Kapuka.
Die Gewerkschaft schlug eine Gehaltserhöhung von 600 N$ pro Monat für die Arbeiter sowie einen Transportzuschuss von 500 N$ pro Monat, einen Wohnzuschuss von 450 N$ und ein Einstiegsgehalt von 2500 N$ vor. Die Gewerkschaft fordert außerdem, dass alle Mitarbeiter, die länger als ein Jahr für das Unternehmen arbeiten, fest angestellt und monatlich statt wöchentlich bezahlt werden. Das Unternehmen bot unterdessen eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent (60 N$ pro Monat) an und ging nicht auf die anderen Forderung ein.
Der Streik begann am 23. Dezember, nachdem die Mehrheit der Angestellten für diesen gestimmt hatte (AZ berichtete). Die streikenden Mitarbeiter haben seit Beginn der Arbeitsniederlegung keine Vergütung erhalten, wie es in einem solchen Fall gesetzlich festgelegt ist.
Das Obergericht in Windhoek ordnete am Freitag an, dass Shoprite Holdings und seine Tochtergesellschaften keine „befristeten“ Angestellten mehr einsetzen dürfen, um Funktionen und Aufgaben der streikenden Mitarbeiter zu übernehmen. Richter Shafimana Ueitele erließ diese Anordnung, nachdem die Gewerkschaft NAFAU (Namibian Food and Allied Workers Union) einen Eilantrag beim Arbeitsgericht eingereicht hatte, um ein Verbot gegen Shoprite Holdings zu erwirken, weil das Unternehmen etwa 390 Mitarbeiter befristet eingestellt hatte, um die Arbeit der Streikenden zu erledigen.
NAFAU behauptete ferner, dass das Unternehmen in der Zwischenzeit auch einige seiner Manager eingesetzt habe, um die Aufgaben der Streikenden zu übernehmen. Die Firma habe jedoch bereits am 7. Dezember eine Vereinbarung unterzeichnet, die besagt, dass Shoprite Holdings nicht von Nicht-Streikenden oder anderen Beschäftigten verlangen werde, die Aufgaben und Funktionen des legal streikenden Personals zu übernehmen. Ueitele stellte fest, dass das Vorgehen von Shoprite gegen die unterzeichneten Regeln verstößt.
„Shoprite wird hiermit untersagt von den sogenannten Saisonarbeitern oder ‚befristeten‘ Mitarbeiten, die im Dezember 2020 eingestellt wurden, und von seinen anderen Angestellten (einschließlich derer in leitender Funktion oder in der Ausbildung) zu verlangen, die Arbeit eines Mitarbeiters zu verrichten, der ab dem 23. Dezember 2020 für die Dauer des Streiks die Arbeit niedergelegt hat“, ordnete Ueitele an.
Laut der Organisatorin des NAFAU-Zweigs in der Erongo-Region, Miena Ndapuka, haben sich mehr als 120 Angestellte von Shoprite, Checkers und USave in Swakopmund dem Streik angeschlossen. Das ist mehr als die Hälfte der Belegschaft. „Die meisten Angestellten sind seit mehr als zehn Jahren für einen befristeten Zeitraum angestellt und bekommen zwischen 300 und 400 N$ pro Woche. Festangestellte erhalten zwischen 2000 und 3000 N$ im Monat. Das ist angesichts der derzeitigen Lage im Lande sehr niedrig“, sagte sie. Die Mitarbeiter erhielten zudem weder einen Fahrtkostenzuschuss, noch stelle das Unternehmen ein Transportmittel für den Arbeitsweg bereit. „Sie erhalten auch keinen Wohnkostenzuschuss, keine medizinische Versorgung oder andere Leistungen“, so Kapuka.
Die Gewerkschaft schlug eine Gehaltserhöhung von 600 N$ pro Monat für die Arbeiter sowie einen Transportzuschuss von 500 N$ pro Monat, einen Wohnzuschuss von 450 N$ und ein Einstiegsgehalt von 2500 N$ vor. Die Gewerkschaft fordert außerdem, dass alle Mitarbeiter, die länger als ein Jahr für das Unternehmen arbeiten, fest angestellt und monatlich statt wöchentlich bezahlt werden. Das Unternehmen bot unterdessen eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent (60 N$ pro Monat) an und ging nicht auf die anderen Forderung ein.
Der Streik begann am 23. Dezember, nachdem die Mehrheit der Angestellten für diesen gestimmt hatte (AZ berichtete). Die streikenden Mitarbeiter haben seit Beginn der Arbeitsniederlegung keine Vergütung erhalten, wie es in einem solchen Fall gesetzlich festgelegt ist.
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Allgemeine Zeitung
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