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Recht oder Strategie?

Frank Steffen
Seit einiger Zeit streitet man im Gericht über die Verlegung des Veterinärzauns, der „Roten Linie“, die Namibia teilt. Der Zaun beginnt am Dreiländereck bei „Union’s End“ in der Kalahari (Botswana, Südafrika und Namibia) und verläuft nordwärts entlang der Botswana-Grenze.

Oberhalb von Gam verläuft er westwärts, schlängelt sich hoch zum Mururani-Heck und verläuft unterhalb des Mangetti-Blocks zum Oshivelo-Heck. Er folgt der Südgrenze des Etoscha-Nationalparks und setzt sich unterhalb des Kaokoveldes in Richtung Torra Bay fort.

Es gibt weitere Pufferzäune im Land, die die Verbreitung von Maul-und Klauenseuche und weiterer Rinderkrankheiten aufhalten sollen, sie stehen als Notmaßnahme bereit. Im Jahr 1897 wegen der Rinderpest eingeführt wurde der umstrittene Zaun im Jahr 1961 wegen des starken MKS-Ausbruchs nördlich vom Zaun verstärkt.

Könnte der Zaun verschoben werden? Wahrscheinlich, denn im Kaokoveld sowie in den vier O-Regionen gibt es kaum MKS-Hauptträger und könnte man die bestehende Infrastruktur im Falle des Falles erhalten. Doch kann dies nur klappen, wenn ein entsprechender Zaun entlang der Angola-Grenze erbaut würde und landesintern die Kavango-Regionen abgeschottet würden, denn dort findet man die Hauptträger in Form von Wasserbüffeln – die Wasserwege dieser Regionen machen eine alternative Kontrolle schier unmöglich.

Die bedingte Verschiebung der Roten Linie nur im Kaokoveld und Ovamboland käme politischem Selbstmord der Regierung gleich, denn die beiden Kavango-Regionen und Sambesi-Einwohner würden auf die Barrikaden gehen.

Davon abgesehen würde dies die Aawambo-Stämme daran hindern, problemlos ihre Familien im benachbarten Angola zu besuchen (und anders herum). Ein Zaun wäre da auf Dauer für die verärgerten Einwohner wohl kaum ein Hindernis!

Kann es sein, dass es dem Kläger eigentlich nur darum geht, die Regierungspartei strategisch zu schwächen?

Von Frank Steffen

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-04-19

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