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Ministerium leugnet fahrlässige Tötung

Personal soll nicht wegen Fehlverhalten Verantwortung tragen
Das Gesundheitsministerium beteuert in ihrem Gegenantrag in Fall, bei dem ein Patient in einer staatlichen Psychiatrie durch einen anderen Patienten ums Leben kam, dass weder das Personal des Ministeriums noch irgend eine andere Person die Folgen des Geschehens hätten verhindern können.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Das Gesundheitsministerium hat jegliche Fahrlässigkeit beim Tod eines psychiatrischen Patienten im Oshakati Intermediate Hospital im Jahr 2023 geleugnet und erklärt, der Vorfall sei unvorhersehbar gewesen und nicht auf ein Versagen des Personals zurückzuführen. Karel Ndakolo (16) starb angeblich am 22. November 2023, nachdem eine Krankenschwester ihn bewusstlos auf dem Boden der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses entdeckt hatte, während ein anderer Patient wiederholt auf seine Brust und seinen Bauch gesprungen sein soll. Das geht aus einem Bericht der namibischen Polizei (NamPol) von Oshana hervor (AZ berichtete).

Die Mutter des Opfers, Maria Alweendo, hat seitdem eine Zivilklage in Höhe von 10 Millionen N$ gegen das Ministerium beim Obergericht eingereicht. Daraufhin reichte das Ministerium beim Obergericht einen eigenen Schriftsatz ein, in dem es argumentiert, dass das Personal zu jeder Zeit in gutem Glauben und mit angemessener Sorgfalt gehandelt habe. Ndakolo sei am 20. Oktober 2023 auf Station 16 der Psychiatrie aufgenommen und zuvor wegen Verletzungen behandelt worden. Diese hatte er sich bei einer früheren Auseinandersetzung mit einem anderen Patienten zugezogen. Nachdem er sich vollständig erholt hatte, wurde er daraufhin zur Überwachung in einem privaten isolierten Einzelzimmer untergebracht. Das Ministerium, das vom das Büro des Staatsanwalts vertreten wird, erklärte, dass ein Mitarbeiter am 22. November bei einer Routinekontrolle einen anderen Patienten, der kürzlich von der anderen medizinischen Station in die Psychiatrie verlegt worden war, auf dem Körper von Ndakolo vorfand. Dieser Patient sprang, den Angaben zufolge, auf dem Oberkörper und Brustkorb des Verstorbenen auf und ab. Trotz der Versuche, einzugreifen, war Ndakolo bereits an seinen Verletzungen gestorben, berichtet dieser Zeuge.

Das Ministerium betonte, dass es im Vorfeld keine Warnzeichen gegeben habe, die darauf hindeuteten, dass einer der Patienten gewalttätig oder gefährlich sei. „Der Vorfall war nicht vorhersehbar, und von einer vernünftigen Person in der gleichen Lage hätte man nicht erwarten können, dass sie den Vorfall hätten verhindern können“, so das Ministerium in den Gerichtsunterlagen. Das Ministerium stellt auch die Gültigkeit der Klage in Frage und argumentiert, dass sie außerhalb der im „Mental Health Act“ vorgeschriebenen Dreimonatsfrist eingereicht wurde. Die Vorladung wurde erst im Oktober 2024 zugestellt, fast ein Jahr nach Ndakolos Tod.

Verheerender Verlust

Alweendo fordert 10 Millionen N$ Schadenersatz und beruft sich dabei auf das angebliche Versäumnis des Krankenhauses, die Schwächen ihres Sohnes korrekt eingeschätzt zu haben, die schlechte Kommunikation nach dem ersten Angriff, die erneute Einweisung in eine unsichere Station der Psychiatrie ohne angemessene Aufsicht, die Vernachlässigung versprochener Sicherheitsmaßnahmen und das Versäumnis, den tödlichen zweiten Angriff trotz eindeutiger Warnzeichen zu verhindern. In der Klage werden 2,2 Mio. N$ für posttraumatische und künftige medizinische Kosten, 800 000 N$ für Arzt- und Beerdigungskosten, 2 Mio. N$ für Schmerzensgeld und 5 Mio. N$ für seelische – und emotionale Qualen gefordert. Der Fall wird von Richter Orben Sibeya am Obergericht verhandelt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-07-16

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