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Gesundheitsministerium verklagt

Ehepaar erhält 1,2 Mio. N$ wegen medizinischer Fahrlässigkeit
Erneut wurde das Gesundheitsministerium wegen medizinischer Fahrlässigkeit verklagt und muss einem Ehepaar 1,2 Mio. N$ Schadensersatz zahlen. Die medizinische Betreuung im Staatskrankenhaus in Otjiwarongo hatte gravierende Schuld am Tod des ungeborenen Babys, lautet es in dem Urteil der Richterin.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek



Das Gesundheitsministerium wird erneut eine weitere bedeutende Schadenersatzzahlung unternehmen müssen, nachdem es wieder mit einer Klage wegen medizinischer Fahrlässigkeit konfrontiert wurde. Diese Klage richtet sich gegen das Ministerium sowie gegen verschiedenen Mitarbeiter staatlicher Krankenhäusern.



Yvonne und Jacques Pollmann, ein Ehepaar, das eine Klage wegen medizinischer Fahrlässigkeit in Höhe von vier Millionen Namibia Dollar gegen den Gesundheitsminister Dr. Kalumbi Shangula sowie Dr. Biti und Dr. Felix Mutombo vom staatlichen Krankenhaus in Otjiwarongo eingereicht hat, erhält eine Entschädigung in Höhe von N$ 1,2 Millionen. Hintergrund ist die Todgeburt ihrer Tochter vor fast drei Jahren. Die Klage wurde im März 2023 eingereicht.



In ihrer Klageschrift schilderte Yvonne Pollmann: „Am 6. März 2022, als ich hochschwanger war und unter starken Unterleibschmerzen litt, wurde ich in die Entbindungsstation des staatlichen Krankenhauses in Otjiwarongo aufgenommen.“ Im Krankenhaus, wo sie, nach eigenen Angaben, emotionalen Schock und Trauma erlitten hatte, erklärte sie, dass die Ärzte und Krankenschwestern, die für die Überwachung ihres Zustands und ihres ungeborenen Kindes verantwortlich waren, einen Kaiserschnitt über zwölf Stunden hinaus verzögert hätten. „Mir wurde gesagt, dass ich weder essen noch trinken dürfe, und seit meiner Aufnahme wurde keine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Alle Bitten meines Mannes und mir um einen Notkaiserschnitt wurden von den Krankenschwestern, Hebammen und Ärzten ignoriert“, berichtete Yvonne. Aufgrund der verlängerten Belastung verlor Yvonne schlussendlich ihr ungeborenes Kind. „Sie erlitt Erstickung, perinatale Asphyxie und Hirnschäden“, heißt es in den Unterlagen.



Ärztin sagt aus



Dr. Varnia Wicomb, eine medizinische Sachverständige, die im Prozess aussagte, erklärte vor Gericht, dass Yvonne in der 40. Schwangerschaftswoche war und ihre Entbindung für den 4. März 2022 vorgesehen war. „Yvonne war eine Hochrisikopatientin, da sie in einem fortgeschrittene Alter (zum Kindergebären) war. Der intrauterine Tod des Pollmann-Babys ist eine medizinische Tragödie. Schlechte Entscheidungen bei der Geburtshilfe wurden sowohl bei der vorgeburtlichen Betreuung als auch bei der Einleitung der Wehen und dem Zeitpunkt des Notkaiserschnitts getroffen“, führte sie an.

Jacques, der ebenfalls vor Gericht aussagte, erklärte, dass er Dr. Biti 16 Mal gebeten habe, sich um seine Frau zu kümmern. „Die Ärzte und Krankenschwestern drängten uns immer wieder, geduldig zu sein, und erklärten, dass meine Frau, da es ihr erstes Kind sei, noch nicht an Wehenschmerzen gewöhnt sei.“



Abfindungsvereinbarung



Die geforderten vier Mio. N$ sollten die allgemeinen Schäden der Familie Pollmann abdecken, darunter emotionaler Schock und Trauma (1 000 000 N$), Unannehmlichkeiten und Beschwerden (1 000 000 N$), Verlust von Annehmlichkeiten (1 000 000 N$) sowie zukünftige medizinische Kosten für psychologische Betreuung zur Bewältigung des Verlusts ihres verstorbenen Kindes (1 000 000 N$).



Die Windhoeker Oberrichterin Beatrix de Jager entschied am vergangenen Freitag, dass das Gericht der fachlichen Einschätzung von Dr. Wicomb folgte. Diese erklärte, dass das der Mutter verabreichte Medikament übermäßige Kontraktionen verursacht habe, was zu einem Sauerstoffmangel beim Kind und letztlich zu dessen Tod geführt habe. Die Richterin stellte zudem fest, dass das Ehepaar überzeugend nachweisen konnte, dass das Fehlverhalten des Krankenhauses wahrscheinlich zu ihrem Verlust führte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-03-26

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