Fishrot-Prozess am Start
Exminister Esau: „Der Staat soll sich um mich kümmern“
Von Iréne-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Beginn des Fishrot-Korruptionsprozesses könnte aufgrund verschiedener Angelegenheiten möglicherweise verzögert werden. Dies wurde am Montag während einer Sitzung zur Prozessverwaltung bekanntgegeben.
Das Verfahren soll voraussichtlich am 2. Oktober 2023 beginnen. Die Frage der Rechtsvertreter behindert nach wie vor das Verfahren, nachdem Richard Metcalfe sich als Anwalt des ehemaligen Ministers für Fischerei und maritime Ressourcen, Bernhard Esau, zurückgezogen hat (AZ berichtete).
Auch Anwalt Trevor Brockerhoff sagte im Namen seines Mandanten, Ricardo Gustavo, dass er sich aufgrund seiner eingefrorenen Vermögenswerte gemäß einer Beschlagnahmungsverfügung keine private juristische Vertretung mehr leisten könne.
Obendrein hat der Staat angeblich noch keine Information über die Auslieferungsanhörung von Marén de Klerk in Südafrika bekanntgegeben. Auch wurde nach Angaben von Anwalt Mbanga Siyomunji die Offenlegung einer großen Zahl an Dokumenten im Juli dieses Jahres vorgenommen.
Der Staatsanwalt Ed Marondedze hatte gesagt, dass der Staat bereit ist, das Verfahren zum festgelegten Datum zu beginnen. Der Anwalt Milton Engelbrecht hat im Namen von Nigel van Wyk erklärt, dass die Rechtshilfeabteilung des Justizministeriums seine Anfrage genehmigt habe und er daher ebenfalls bereit sei, das Verfahren zum festgelegten Datum zu beginnen.
Der Staat muss sich kümmern
Während der Gerichtssitzung hat der ehemalige Fischereiminister Bernhard Esau angegeben, dass er derzeit keinen Rechtsvertreter habe. Richter Kobus Miller informierte ihn darüber, dass es seine Entscheidung ist, ob er rechtliche Hilfe beantragen möchte oder nicht. Esau antwortete ihm, dass er der Meinung sei, dass der Staat für seine Rechtskosten aufkommen sollte. „Der Staat sollte sich um mich kümmern... Selbst ein Laie kann erkennen, wenn er die Dokumente einsieht, dass ich in meiner Funktion als Minister angeklagt werde,“ sagte Esau zu Richter Miller. Er ist der Meinung, er wolle keinen rechtlichen Vertreter ernennen, sondern seinen eigenen Rechtsanwalt wählen, und dass der Staat die finanziellen Kosten davon übernehmen müsse. Esau sagte zu Miller, dass er (Miller) einen Gerichtsbefehl erlassen könne, der den Staat zur Zahlung seiner rechtlichen Kosten verpflichten würde. Miller reagierte jedoch nicht auf Esaus Anregung.
Die Fishrot-Angeklagten und ihre Rechtsvertreter werden sich am 20. September erneut vor dem Obergericht treffen, um ihren Anlauf in dieser Sache vorzulegen, bevor das Verfahren voraussichtlich im Oktober beginnt.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Beginn des Fishrot-Korruptionsprozesses könnte aufgrund verschiedener Angelegenheiten möglicherweise verzögert werden. Dies wurde am Montag während einer Sitzung zur Prozessverwaltung bekanntgegeben.
Das Verfahren soll voraussichtlich am 2. Oktober 2023 beginnen. Die Frage der Rechtsvertreter behindert nach wie vor das Verfahren, nachdem Richard Metcalfe sich als Anwalt des ehemaligen Ministers für Fischerei und maritime Ressourcen, Bernhard Esau, zurückgezogen hat (AZ berichtete).
Auch Anwalt Trevor Brockerhoff sagte im Namen seines Mandanten, Ricardo Gustavo, dass er sich aufgrund seiner eingefrorenen Vermögenswerte gemäß einer Beschlagnahmungsverfügung keine private juristische Vertretung mehr leisten könne.
Obendrein hat der Staat angeblich noch keine Information über die Auslieferungsanhörung von Marén de Klerk in Südafrika bekanntgegeben. Auch wurde nach Angaben von Anwalt Mbanga Siyomunji die Offenlegung einer großen Zahl an Dokumenten im Juli dieses Jahres vorgenommen.
Der Staatsanwalt Ed Marondedze hatte gesagt, dass der Staat bereit ist, das Verfahren zum festgelegten Datum zu beginnen. Der Anwalt Milton Engelbrecht hat im Namen von Nigel van Wyk erklärt, dass die Rechtshilfeabteilung des Justizministeriums seine Anfrage genehmigt habe und er daher ebenfalls bereit sei, das Verfahren zum festgelegten Datum zu beginnen.
Der Staat muss sich kümmern
Während der Gerichtssitzung hat der ehemalige Fischereiminister Bernhard Esau angegeben, dass er derzeit keinen Rechtsvertreter habe. Richter Kobus Miller informierte ihn darüber, dass es seine Entscheidung ist, ob er rechtliche Hilfe beantragen möchte oder nicht. Esau antwortete ihm, dass er der Meinung sei, dass der Staat für seine Rechtskosten aufkommen sollte. „Der Staat sollte sich um mich kümmern... Selbst ein Laie kann erkennen, wenn er die Dokumente einsieht, dass ich in meiner Funktion als Minister angeklagt werde,“ sagte Esau zu Richter Miller. Er ist der Meinung, er wolle keinen rechtlichen Vertreter ernennen, sondern seinen eigenen Rechtsanwalt wählen, und dass der Staat die finanziellen Kosten davon übernehmen müsse. Esau sagte zu Miller, dass er (Miller) einen Gerichtsbefehl erlassen könne, der den Staat zur Zahlung seiner rechtlichen Kosten verpflichten würde. Miller reagierte jedoch nicht auf Esaus Anregung.
Die Fishrot-Angeklagten und ihre Rechtsvertreter werden sich am 20. September erneut vor dem Obergericht treffen, um ihren Anlauf in dieser Sache vorzulegen, bevor das Verfahren voraussichtlich im Oktober beginnt.
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Allgemeine Zeitung
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