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EXECUTOR ROLE: Marén de Klerk. PHOTO: FILE
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De Klerk gibt Klarstellungen

Testamentsvollstrecker reagiert auf Vorwürfe zum Shikongo-Nachlass
Rita Kakelo,Michelline Nawatises
Windhoek (rk/mn/sno) • Der ehemaliger Testamentsvollstrecker Marén de Klerk hat Klarstellungen zu seiner Rolle bei der Verwaltung des Nachlasses des verstorbenen ehemaligen Bürgermeisters von Windhoek, Matthew Shikongo, abgegeben. Dies geschah als Reaktion auf Vorwürfe, wonach er angeblich gemeinsam mit der Immobilienmaklerin Martha Dobberstein unrechtmäßig 3,8 Millionen Namibia-Dollar veruntreut haben soll (AZ berichtete).

De Klerk erklärte gegenüber der Schwesterzeitung der AZ, Namibian Sun, dass er am 18. August 2021 vom Obergericht (Master of the High Court) offiziell zum Nachlassverwalter ernannt worden war, nachdem Shikongo im Mai desselben Jahres verstorben war. De Klerk, der angibt nicht mehr in Namibia zu wohnen, ernannte Dobberstein wiederum zu seiner lokalen Vertreterin.

„Ich habe dem Master das erste und endgültige Liquidations- und Verteilungsverzeichnis vorgelegt, welches dieser genehmigte und am 18. Mai 2022 zur Veröffentlichung freigab.“ Dies, so De Klerk, erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen, und es wurden keine Einwände vom Master erhoben.

Im Gegensatz dazu berichtete ein kürzlich erschienener Artikel der Namibian Sun mit dem Titel „De Klerk in Drama um 3,8 Millionen N$ aus Nachlass des Ex-Bürgermeisters verwickelt“, dass De Klerk und Dobberstein beschuldigt werden, 3,8 Millionen Namibia-Dollar aus Shikongos Nachlass unrechtmäßig als „Gebühren für den Testamentsvollstrecker“ auf private Konten überwiesen zu haben. Der Artikel stützt sich auf eine Beschwerde bei der Abteilung für Wirtschaftskriminalität der namibischen Polizei und behauptet, dass der Nachlass bislang nicht abgeschlossen sei und kein Unbedenklichkeitsschreiben des Masters ausgestellt worden sei – ein Verfahrensschritt, der üblicherweise jeder Gebührenauszahlung vorausgehen müsse. Die Beschwerdeführer argumentieren daher, dass die Geldüberweisungen „illegal und unrechtmäßig“ gewesen seien.

Anfechtung der gerichtlichen Absetzung

De Klerk bestreitet zudem die Rechtmäßigkeit seiner Absetzung als Testamentsvollstrecker durch das Obergericht. Er stellt klar, dass dies im Rahmen eines separaten Gerichtsverfahrens zwischen Shikongo und August 26 Holdings geschah. Er argumentiert, dass laut dem Administration of Estates Act nur der Master oder eine interessierte Partei rechtlich die Absetzung eines Testamentsvollstreckers beantragen dürfe. Obwohl er behauptet, das Gericht sei nicht zuständig gewesen, erklärte De Klerk, dass er freiwillig zurückgetreten sei, um die Abwicklung des Nachlasses zu beschleunigen, und dass ihm für seine bis dahin erbrachten Leistungen die Vergütung als Testamentsvollstrecker zustehe.

Während De Klerk darauf besteht, dass alle Auszahlungen rechtmäßig waren und auf einem genehmigten Verzeichnis und einer abgeschlossenen Verteilung basierten, zitiert die Namibian Sun die aktuelle Testamentsvollstreckerin Katrina Shikongo und ihre Rechtsvertreter. Diese behaupten, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-06-22

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