Nationalfeiertag steht an
Vizepräsidentin Lucia Witbooi berät über Genozidgedenktag
Trotz verschiedener Fraktionen der Herero- und Nama-Traditionsbehörden, die sich immer noch nicht über den offiziell deklarierten Genozidgedenktag einig sind, sind die Vizepräsidentin und der ehemalige Parlamentspräsident Peter Katjavivi im Land unterwegs und beraten sich mit den Nachfahren dieser Volksgruppen. Uneinigkeit besteht wegen des übereingekommenen Betrages und dessen Anwendung.
Von Brigitte Weidlich
Gobabis/Windhoek
Die Vizepräsidentin Lucia Witbooi bereist seit Dienstag die Regionen Hardap, Karas und Omaheke, um sich mit den traditionellen Führern der Nachfahren des kolonialen Völkermordes zu beraten. Am 28. Mai wird zum ersten Mal der von der Regierung proklamierte Genozidtag, als ein nationaler Feiertag begangen. Der Nachrichtenagentur Nampa zufolge, ist gleichzeitig der ehemalige Parlamentspräsident Peter Katjavivi als Gesandter in Witboois Auftrag in Erongo unterwegs, um sich mit den dortigen Nachfahren zu beraten.
Die Regierung deklarierte im vergangenen Jahr den 28. Mai zum Tag des Gedenkens an den Völkermord mit Wirkung ab 2025. Am 28. Mai 1908 hatte die deutsche Kolonialregierung alle Gefangenenlager mit Herero- und Nama-Häftlingen geschlossen. Schon 2016 hat der ehemalige Parlamentsabgeordnete Usutuaije Maamberua von der SWANU-Partei einen Antrag in der Nationalversammlung gestellt, dass ein Völkermord-Gedenktag am 28. Mai proklamiert werden soll.
Einige Hererogruppen schlugen den 2. Oktober vor, da an dem Tag 1904 General Lothar von Trotha seinen Vernichtungsbefehl gegen das Hererovolk verlas und schriftliche Kopien, auch in Otjiherero verteilen ließ. Ein parlamentarischer Ausschuss befasste sich mit dem Antrag und schlug vor rund zwei
Jahren ebenfalls den 28. Mai vor. Einige Namagruppen waren unzufrieden und fordern, dass der 12. April Feiertag wird, da deutsche Soldaten überraschend in 1893 an dem Tag Hornkranz, das Dorf von Häuptling Hendrik Witbooi rund 90 km südöstlich von Windhoek überfielen und dabei vor allem Frauen und Kinder ums Leben kamen. Es wurde auch ein weiteres Datum, der 22. April empfohlen, da an dem Tag 1905 General von Trotha ebenfalls einen Vernichtungsbefehl gegen die Nama erstellte. Im vorigen Jahr hat das Kabinett auf Empfehlung des parlamentarischen Ausschusses den 28. Mai dann zum offiziellen Genozidtag erklärt. Die diesbezüglichen Beratungen von Vizepräsidentin Witbooi in dieser Woche wollen feststellen, wie die offizielle Feierlichkeiten am 28. Mai gestaltet werden und wo diese dann stattfinden sollen.
Am Dienstag hat die Nama Traditional Leaders Assocation (NTLA) neue Genozidverhandlungen zwischen Windhoek und Berlin gefordert. Die waren 2021 abgeschlossen und der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht worden. Mit dem Inhalt dieses Dokuments sind viele Herero und Nama jedoch nicht zufrieden, hauptsächlich deshalb, weil Berlin nur ,,1,1 Mrd. Euro" über eine Zeitspanne von 30 Jahren an Entschädigung zahlen will. Das Geld soll in Projekte für die Gemeinschaften fließen. Inzwischen verhandeln Ausschüsse derbeiden Regierungen über eine Ergänzung des Versöhnungsentwurfs, der zur Verkürzung der Zeitspanne und zur Aufstockung des Förderbetrags führen dürfte. Die deutsche Bundesregierung vermeidet den juristischen Begriff ,,Reparation", den die vorgesehenen Empfängergemeinschaften verwendet sehen wollen.
Gobabis/Windhoek
Die Vizepräsidentin Lucia Witbooi bereist seit Dienstag die Regionen Hardap, Karas und Omaheke, um sich mit den traditionellen Führern der Nachfahren des kolonialen Völkermordes zu beraten. Am 28. Mai wird zum ersten Mal der von der Regierung proklamierte Genozidtag, als ein nationaler Feiertag begangen. Der Nachrichtenagentur Nampa zufolge, ist gleichzeitig der ehemalige Parlamentspräsident Peter Katjavivi als Gesandter in Witboois Auftrag in Erongo unterwegs, um sich mit den dortigen Nachfahren zu beraten.
Die Regierung deklarierte im vergangenen Jahr den 28. Mai zum Tag des Gedenkens an den Völkermord mit Wirkung ab 2025. Am 28. Mai 1908 hatte die deutsche Kolonialregierung alle Gefangenenlager mit Herero- und Nama-Häftlingen geschlossen. Schon 2016 hat der ehemalige Parlamentsabgeordnete Usutuaije Maamberua von der SWANU-Partei einen Antrag in der Nationalversammlung gestellt, dass ein Völkermord-Gedenktag am 28. Mai proklamiert werden soll.
Einige Hererogruppen schlugen den 2. Oktober vor, da an dem Tag 1904 General Lothar von Trotha seinen Vernichtungsbefehl gegen das Hererovolk verlas und schriftliche Kopien, auch in Otjiherero verteilen ließ. Ein parlamentarischer Ausschuss befasste sich mit dem Antrag und schlug vor rund zwei
Jahren ebenfalls den 28. Mai vor. Einige Namagruppen waren unzufrieden und fordern, dass der 12. April Feiertag wird, da deutsche Soldaten überraschend in 1893 an dem Tag Hornkranz, das Dorf von Häuptling Hendrik Witbooi rund 90 km südöstlich von Windhoek überfielen und dabei vor allem Frauen und Kinder ums Leben kamen. Es wurde auch ein weiteres Datum, der 22. April empfohlen, da an dem Tag 1905 General von Trotha ebenfalls einen Vernichtungsbefehl gegen die Nama erstellte. Im vorigen Jahr hat das Kabinett auf Empfehlung des parlamentarischen Ausschusses den 28. Mai dann zum offiziellen Genozidtag erklärt. Die diesbezüglichen Beratungen von Vizepräsidentin Witbooi in dieser Woche wollen feststellen, wie die offizielle Feierlichkeiten am 28. Mai gestaltet werden und wo diese dann stattfinden sollen.
Am Dienstag hat die Nama Traditional Leaders Assocation (NTLA) neue Genozidverhandlungen zwischen Windhoek und Berlin gefordert. Die waren 2021 abgeschlossen und der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht worden. Mit dem Inhalt dieses Dokuments sind viele Herero und Nama jedoch nicht zufrieden, hauptsächlich deshalb, weil Berlin nur ,,1,1 Mrd. Euro" über eine Zeitspanne von 30 Jahren an Entschädigung zahlen will. Das Geld soll in Projekte für die Gemeinschaften fließen. Inzwischen verhandeln Ausschüsse derbeiden Regierungen über eine Ergänzung des Versöhnungsentwurfs, der zur Verkürzung der Zeitspanne und zur Aufstockung des Förderbetrags führen dürfte. Die deutsche Bundesregierung vermeidet den juristischen Begriff ,,Reparation", den die vorgesehenen Empfängergemeinschaften verwendet sehen wollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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